Krankenversicherung im Jura-Referendariat: Welche Versicherung ist die Richtige?
Das Wichtigste in Kürze:
- Verbeamtete Referendare können auswählen, ob sie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein möchten. Für die private Krankenversicherung sprechen die deutlich geringeren Kosten.
- Referendare in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen haben die Möglichkeit, verbeamtet zu werden.
- Referendare in allen anderen Bundesländern sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
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Während des Studiums sind Studierende regelmäßig noch bei ihren Eltern mitversichert. Mit Ende des 25. Lebensjahres und/oder mit Abschluss des Staatsexamens als Ausbildungsschritt endet meist der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung. Dann gilt es, eine eigene Versicherung zu finden.
Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse
In Bundesländern, in denen Referendare nicht verbeamtet werden, ist die gesetzliche Krankenversicherung die Option, zu der fast alle Referendare greifen. Arbeitnehmer – also auch nicht verbeamtete Referendare –, die weniger als 5.500 € im Monat (Stand 2023) verdienen, müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
In folgenden Bundesländern besteht für Referendare die Möglichkeit, verbeamtet zu werden:
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Thüringen
Referendare in allen anderen Bundesländern sind also verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Folgende Vorteile hat die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Einfache Abwicklung: Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung der Kosten direkt zwischen dem Arzt bzw. Krankenhaus und der Krankenversicherung.
- Kinder kostenlos mitversichert
- Zusatzversicherungen möglich: Für Extraleistungen ist es möglich, ergänzende Zusatzversicherungen abzuschließen
Tipp: Referendare, die vor dem Referendariat privat versichert waren und nach dem Referendariat wieder privat versichert werden möchten, sollten eine Anwartschaftsversicherung in Betracht ziehen. Dadurch können sie sich später ohne erneute Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung versichern.
Verbeamtete Referendare: Private Krankenversicherung möglich & günstiger!
Verbeamtete Referendare haben die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenkasse zu versichern. Für Beamte gibt es keine Einkommensgrenze, die überschritten werden muss, um sich private versichern zu können.
Vor- & Nachteile der privaten Krankenversicherung
Vorteile der privaten Krankenversicherung:
- Günstiger: Die Beiträge beginnen bei ca. 50 € pro Monat und somit deutlich unter der (freiwilligen) gesetzlichen Versicherung. Der Beitrag bei den privaten Krankenversicherungen ergibt sich nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung aus einem prozentualen Anteil des Gehalts, sondern ergibt sich aus einem festgelegten Fixbetrag. Bei der Berechnung der Beitragshöhe spielen regelmäßig der allgemeine Gesundheitszustand, Lebensstil (wie Rauchen und Übergewicht) sowie Vorerkrankungen eine Rolle.
- Beihilfe: Zudem übernimmt der Dienstherr im Rahmen des Anspruches auf Beihilfe ca. 50 % (mit Kindern bis zu 70 %) des Beitrags.
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Nachteile der privaten Krankenversicherung:
- Verwaltungsaufwand: In organisatorischer Hinsicht ist zu beachten, dass die Kosten vom Versicherten stets selbstständig eingereicht werden müssen und für geringere Kosten in Vorleistung gegangen werden muss, wobei die Rückerstattung durch die Krankenversicherung einige Zeit dauern kann. Bei den regelmäßig überschaubaren Einnahmen von Referendaren kann dies kurzfristig ein Loch in das monatliche Budget reißen.
Gesetzliche Krankenversicherung für verbeamtete Referendare sehr unattraktiv
Referendare können sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Krankenversicherung vom verbeamteten Referendar selbst getragen werden muss, sodass der Krankenkassenbeitrag sehr hoch ist (ca. 17 % des Gehaltes). Einzig Thüringen bezuschusst bei verbeamteten Referendaren auch die gesetzliche Krankenversicherung.
Deswegen ist die gesetzliche Krankenversicherung nur in den folgenden Fällen empfehlenswert:
- Referendare mit Kindern
- Verheiratete Referendare, deren Ehepartner kein Einkommen bezieht
- Referendare mit Vorerkrankungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt werden bzw. sehr hohe Beiträge zahlen müssen.
Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Referendariat möglich
Referendare, die langfristig in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten, können dies recht einfach erreichen. Dafür gibt es insbesondere diese drei Möglichkeiten:
- Angestellte, die weniger als 5.775 € im Monat verdienen, müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Referendare, die nach dem Referendariat in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten, können nach dem Referendariat ein paar Monate als Wissenschaftlicher Mitarbeiter / Anwalt in einer Kanzlei arbeiten. Wenn sie weniger als 5.775 € im Monat verdienen, wechseln sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
- Außerdem können Personen, die erstmals nach Abschluss der beruflichen Ausbildung eine Beschäftigung aufnehmen und oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen sich unabhängig von ihrem vorherigen Versicherungsstatus freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Hierbei sollte man sich die Einordnung des Einzelfalls (am besten noch vor dem Wechsel in die PKV) von der eigenen GKV schriftlich bestätigen lassen.
- Schließlich genügt es für eine kurze Zeit ALG I zu erhalten. In diesem Fall fällt man auch automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Bei Station im Ausland: Auslandskrankenversicherung
Kandidaten, die planen, eine Station im Ausland zu verbringen, sollten sich auch darüber informieren, inwieweit eine Auslandskrankenversicherung insbesondere für Nicht-EU-Staaten benötigt wird. Innerhalb der EU reicht üblicherweise der Versicherungsschutz der Krankenversicherung.