Jura-Referendariat
Auswärtiges Amt im Referendariat

Auswärtiges Amt im Referendariat

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
20.7.2024
5
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Station beim Auswärtigen Amt ist eine wunderbare Gelegenheit, den eigenen Horizont zu erweitern und eine neue Kultur kennenzulernen.
  • Eine Station beim Auswärtigen Amt ist sehr zeitintensiv und teuer.
  • Referendare müssen sich überlegen, ob sie die Verwaltungs- oder Wahlstation beim Auswärtigen Amt verbringen möchten, in einigen Bundesländern ist es nur möglich, die Wahlstation beim Auswärtigen Amt zu verbringen.
  • Aufgrund der hohen Beliebtheit sind für eine erfolgreiche Bewerbung insbesondere ein gelungenes Motivationsschreiben sowie eine rechtzeitige Bewerbung erforderlich.

Was machen Referendare beim Auswärtigen Amt?

Es besteht die Möglichkeit, eine Station im Referendariat beim Auswärtigen Amt zu verbringen. Das Auswärtige Amt ist bei Referendaren besonders beliebt, schließlich ist es eine der wenigen Möglichkeiten, einen Teil des Referendariats im Ausland zu verbringen.

Wo verbringt man die Station?

Zum Auswärtigen Amt gehören die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, also die Botschaften, Konsulate und die Ständigen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland bei internationalen Organisationen, etwa bei den Vereinten Nationen oder der NATO. Als Referendar verbringt man die Station an einer Auslandsvertretung oder in der Zentrale in Berlin. Eine Liste mit den Botschaften, an die eine Zuweisung möglich ist, findet Ihr am Ende des Artikels.

Welche Aufgaben übernehmen Referendare an einer Auslandsvertretung?

Botschaften und Konsulate bestehen aus mehreren Referaten (z. B. Rechts- und Konsularwesen, Wirtschaft usw.). Die Aufgaben, die man als Referendar übernimmt, hängen von dem Referat ab, dem man zugeteilt wird.

  • Rechts- und Konsularwesen: Dieses Referat arbeitet sehr juristisch. Zu den Aufgaben des Rechts- und Konsularwesens gehören unter anderem die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, die Betreuung von deutschen Untersuchungs- und Strafgefangenen im Gastland oder Amtshilfeersuchen. Entsprechend ist es in diesem Referat üblich, sich sowohl intensiv mit dem deutschen Recht zu beschäftigen und Widerspruchsbescheide zu verfassen, etwa wenn ein Visum verweigert wird, als auch mit dem Recht des Gastlandes, wenn etwa deutsche Strafgefangene durch die Botschaft unterstützt werden.
  • Politik: Das Politikreferat hat im Wesentlichen zwei Aufgaben, einerseits werden die politischen Entwicklungen im Gastland beobachtet und analysiert, andererseits werden die politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vertreten. Hierfür werden etwa die Kontakte zur Regierung und anderen Politikern gepflegt. Als Referendar ist es in diesem Referat üblich, Berichte und Analysen über konkrete Gesetzesvorhaben und andere politische Entwicklungen, etwa bei Wahlen die Auswirkungen der Wahl auf die künftige politische Entwicklung haben, zu erstellen.
  • Wirtschaft: Die Aufgabe des Wirtschaftsreferats besteht darin, die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands im Ausland zu vertreten und über die wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Entwicklungen im Gastland zu berichten. Als Referendar ist es eine übliche Aufgabe im Wirtschaftsreferat solche Berichte zu erstellen. Um solche Berichte zu erstellen, führt man Gespräche mit verschiedenen Personen aus der Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft und wertet Literatur aus, um dann einen kompakten Bericht zu dem Thema zu verfassen. Die Themen solcher Berichte sind in der Regel recht spezifisch, so kann ein solcher Bericht sich etwa mit der Entwicklung von Elektroautos im Gastland befassen. Außerdem vertritt das Wirtschaftsreferat Deutschland auf Messen, so kann es passieren, dass Referendare an der Organisation eines Messestandes mitarbeiten.
  • Presse: Das Pressereferat hat die Aufgabe, die Presse des Gastlandes zu analysieren, die Presse des Gastlandes mit Informationen über Deutschland zu versorgen, die deutschen Korrespondenten vor Ort zu betreuen und sich um die Öffentlichkeitsarbeit der Botschaft zu kümmern. Um die Presse des Gastlandes zu analysieren, wird jeden Tag ein Pressebericht erstellt, der die wichtigsten Artikel und Beiträge der relevanten Zeitungen und Fernsehsender des Tages zusammenfasst. Diese Aufgabe übernimmt in Botschaften typischerweise der Referendar. Allein das Lesen der ganzen Zeitungen bedeutet, dass ein wesentlicher Teil des Arbeitstages auf das Erstellen des Berichtes entfällt. Außerdem übernehmen Referendare aus dem Pressereferat häufig organisatorische Aufgaben im Rahmen von Pressekonferenzen, etwa die Akkreditierung der Journalisten zu überprüfen.
  • Protokoll: Das Protokollreferat organisiert offizielle deutsche Besuche im Gastland. Dies erfasst etwa Besuche vom Bundeskanzler, Bundesministern, Staatssekretären oder Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Im Rahmen dieser Besuche muss viel organisiert werden, die einzelnen Termine der Besucher müssen vorbereitet werden, Pressekonferenzen müssen organisiert werden. Allerdings finden solche Besuche nicht regelmäßig statt, deswegen wird dem Protokollreferat meist kein Referendar zugeordnet, stattdessen übernehmen die Referendare der Botschaft bei Bedarf Aufgaben des Protokollreferats.
  • Kultur: Das Kulturreferat berichtet über die Kultur im Gastland und pflegt Kontakte zu den Vertretern des kulturellen Lebens des Gastlandes. Wenn man als Referendar dem Kulturreferat zu gewiesen ist, hilft man häufig bei der Organisation von deutschen Kulturveranstaltungen mit. Dazu gehört etwa die Organisation von Konzerten oder Ausstellungen. Als Referendare übernimmt man entsprechend allgemeine organisatorische Aufgaben, etwa die Miete von Räumen und die Absprache mit den auftretenden bzw. ausstellenden Künstlern. Darüber hinaus kümmert sich das Kulturreferat um den Wissenschaftler-, Studenten- und Schüleraustausch sowie die Betreuung der deutschen Schulen und der Goethe-Institute.

In großen Botschaften (z. B. die Botschaften in Washington, Paris oder London) arbeiten in den Referaten recht viele Mitarbeiter, weshalb die Referate recht eigenständig arbeiten. In diesen Botschaften arbeitet man deshalb primär für das Referat, welchem man zugeteilt ist. An kleineren Botschaften arbeiten deutlich weniger Mitarbeiter, sodass teilweise sogar die einzelnen Mitarbeiter selbst mehreren Referaten zugeteilt sind oder jedenfalls die Zusammenarbeit zwischen den Referaten sehr eng ist. Entsprechend ist es an solchen Botschaften für Referendare üblich, Aufgaben aus verschiedenen Referaten zu übernehmen. Möchte man sich also vertieft mit einer Materie beschäftigen, sind die „großen Botschaften“ empfehlenswert, möchte man hingegen einen allgemeinen Überblick über die Abläufe und Aufgaben einer Botschaft bekommen, ist es empfehlenswert, sich für kleinere Botschaften zu entscheiden.

Wie viel Zeit nimmt die Station in Anspruch?

Der Zeitaufwand für die Station ist sehr hoch.

Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Vorbereitung der Station?

Der Zeitaufwand für die Bewerbung ist nicht besonders hoch. Zeitaufwendig ist lediglich das Verfassen des Motivationsschreibens (dazu später mehr), die Bewerbungsbögen auszufüllen nimmt hingegen nicht viel Zeit in Anspruch. Allerdings kann die Vorbereitung der Station aufwendig sein, etwa in exotischen Länden sind häufig viele Impfungen notwendig. Darüber hinaus muss man sich um Versicherungen, die Unterkunft, Visa usw. kümmern, sodass der gesamte Zeitaufwand deutlich höher liegt als bei Stationen im Inland.

Wie hoch ist der Zeitaufwand der Station selbst?

Die Station selbst ist zeitintensiv. Auch an Botschaften im Ausland gelten die typischen deutschen Arbeitszeiten. Deshalb muss man als Referendar in der Regel 5 Tage in der Woche jeweils 8 Stunden am Tag arbeiten zuzüglich einer Mittagspause von mind. 30 Minuten. Auch ist die Arbeitsbelastung tendenziell hoch, sodass es sich nicht um eine Station handelt, bei der man gut parallel lernen kann. Die Frei- und Lernzeit wird weiter durch Abendveranstaltungen geschmälert, an denen – je nach Botschaft und Veranstaltung – auch Referendare teilnehmen dürfen. Insbesondere wenn man keine Aufgaben bei der Veranstaltung übernimmt, gilt die Teilnahme nicht als Arbeitszeit. Gleichzeitig würde man aber auch die Highlights der Station verpassen, wenn man an den Veranstaltungen nicht teilnimmt. Deswegen ist auch nicht immer möglich, nach der Arbeit zu lernen. Vielmehr ist lernen – wenn überhaupt – ab und zu möglich. So ist es etwa möglich, wenige Stunden am Abend bzw. Morgen sowie am Wochenende zu lernen. Allerdings ist dies sehr unüblich, da die meisten Referendare an Botschaften die freie Zeit nutzen, um die Stadt und das Land zu entdecken.

Tipp: Es ist außerdem möglich, zwei Arbeitstage im Monat freizunehmen. Diese sog. „Studientage“ sind theoretisch zum Lernen gedacht, allerdings wird dies nicht kontrolliert, sodass man die Tage auch zum Reisen nutzen kann.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Bewerbungsverfahren

Für die Stationen beim Auswärtigen Amt gibt es ein zentralisiertes Bewerbungsverfahren. Man kann sich also nicht bei einer einzelnen Botschaft bewerben, sondern man bewirbt sich beim Auswärtigen Amt in Berlin. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung wird man dann einer Botschaft, einem Konsulat oder einer Abteilung in der Zentrale zugewiesen. Für die Bewerbung müssen die Bewerbungsunterlagen postalisch an das Auswärtige Amt geschickt werden (Adresse & weitere Details zum Auswahlverfahren auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes).

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Bewerbung beim Auswärtigen Amt vorliegen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines EU- oder EFTA-Mitgliedsstaats
  • Jur. Vorbereitungsdienst angetreten oder eine Zusage zum jur. Vorbereitungsdienst erhalten

Erforderliche Unterlagen:

  1. Zwei unterschriebene Bewerbungsbögen
  2. Motivationsschreiben
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Zusage für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  5. Zeugnis des ersten Staatsexamens
  6. Abiturzeugnis
  7. Sprachnachweise für die im Bewerbungsbogen angegebenen Sprachen

Hinweis: Bei den Anlagen (insb. den Zeugnissen) genügt es, einfache Kopien einzusenden.

Was ist die Bewerbungsfrist? 

Für Bewerbungen beim Auswärtigen Amt gibt es strenge Bewerbungsfristen. So ist es erforderlich, sich frühestens 12 und spätestens 7 Monate vor dem Beginn der Station zu bewerben. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf das Datum des Poststempels an. Spätestens vier Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist wird man darüber informiert, ob einem ein Platz angeboten wird oder nicht. Im Fall einer Absage besteht noch die Möglichkeit, über eine Nachrückerliste ein Angebot zu erhalten für den Fall, dass andere Bewerber absagen.

Tipps für das Motivationsschreiben

Für die Bewerbung ist es erforderlich, ein kurzes (!) Motivationsschreiben zu verfassen. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es kein Vorstellungsgespräch oder ähnliches. Entsprechend stellt das Motivationsschreiben die einzige Möglichkeit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens dar, sich persönlich vorzustellen. Deshalb ist es wichtig, ein besonders gelungenes Motivationsschreiben zu verfassen.

Hierbei helfen die folgenden Tipps:

  • Qualität vor Quantität: Es ist sehr hilfreich, sich kurzzufassen. Man sollte also nicht über zehn Seiten jedes Detail des bisherigen Lebensweges darlegen, sondern lieber auf einer Seite die eigene Motivation erläutern.
  • Spezifisches Interesse am Auswärtigen Amt: Für die Bewerbung beim Auswärtigen Amt spielt für viele Referendare die Aussicht, eine Zeit im Ausland zu verbringen, eine große Rolle. Mit dieser Motivation könnte man sich allerdings auch bei der Außenhandelskammer oder einem ausländischen Büro einer Großkanzlei bewerben. Das Auswärtige Amt achtet deshalb im Rahmen der Bewerbung besonders darauf, inwieweit die Referendare am Auswärtigen Amt selbst interessiert sind. Entsprechend ist es empfehlenswert, sich im Rahmen des Motivationsschreibens besonders damit zu beschäftigen, das Interesse am Auswärtigen Amt und internationaler Politik darzulegen.
  • Interesse am internationalen Recht: Die Besonderheit des Auswärtigen Amtes besteht darin, dass es sich um eine deutsche Behörde handelt, die sich sowohl mit ausländischem als auch mit deutschem Recht beschäftigt. Entsprechend ist es hilfreich, darzulegen, weshalb man sich sowohl für das ausländische als auch das deutsche Recht interessiert.

Auswahlkriterien des Auswärtigen Amts

Offiziell werden die Bewertungen anhand eines Kriterienkatalogs bewertet. Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben, die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen erhalten ein Angebot. Zu den Kriterien gehören bereits gesammelte Auslandserfahrungen, die Sprachkenntnisse, die Examensnote und das Wahlfach. Grundsätzlich gilt das Auswahlverfahren allerdings als intransparent und kaum nachvollziehbar. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein gutes erstes Examen, Auslandserfahrungen (etwa im Rahmen eines Austausches oder Auslandssemesters) und ein besonders gelungenes Motivationsschreiben sehr hilfreich sind. Es gibt aber auch viele Kandidaten, die noch keine Auslandserfahrung vorweisen und trotzdem genommen werden, ohne über herausragende Examensnoten zu verfügen.

Was muss man bei den Zuweisungswünschen berücksichtigen?

Im Rahmen der Bewerbungsbögen muss man die präferierten Einsatzorte angeben. Der Bewerbungsbogen enthält Platz für zehn Zuweisungswünsche. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein Dokument mit weiteren Zuweisungswünschen beizufügen. Dies ist auch zu empfehlen, da es häufig vorkommt, dass man nicht seine ersten zehn Präferenzen erhält. Damit man dann nicht irgendeiner Botschaft zugewiesen wird, ist es zu empfehlen, weitere Wünsche anzugeben. Üblich ist es, insgesamt 20 bis 30 Präferenzen anzugeben. Die Erfahrung zeigt, dass die Vergabe der Plätze von außen nicht wirklich nachvollziehbar ist. So muss man damit rechnen, irgendeiner seiner Präferenzen oder auch einem Ort zugewiesen zu werden, den man nicht als Präferenz angegeben hat. Auch empfiehlt es sich, solche Botschaften als Präferenz anzugeben, bei denen man die Sprachanforderungen erfüllt. Wenn man die Landessprache beherrscht, sind die Erfolgsaussichten im Rahmen der Bewerbung deutlich höher.

Wie hoch sind die Kosten der Station beim Auswärtigen Amt?

Man erhält während der Station beim Auswärtigen Amt lediglich die Unterhaltsbeihilfe des Bundeslandes, aber keine zusätzliche Vergütung oder Kostenpauschale vom Auswärtigen Amt. Deshalb muss man die gesamten zusätzlichen Kosten der Station selbst tragen.

Die genauen Kosten hängen von dem jeweiligen Land ab, in dem sich die zugewiesene Botschaft befindet. So gibt es Botschaften, etwa in Osteuropa und Asien, die sich in Ländern mit sehr niedrigen Lebenshaltungskosten befinden. Bei vielen Botschaften sind die Lebenshaltungskosten allerdings sehr hoch. Schon für Essen und Miete fallen schnell zusätzliche Kosten von mehreren hundert Euro im Monat an. Dazu kommen Kosten für Flüge, Versicherungen und unter Umständen Impfungen usw.

Möchte man zusätzlich am Wochenende reisen, steigen die Kosten weiter an. Insgesamt muss man damit rechnen, dass die monatlichen Kosten bis zu 2.000 € betragen. Vor dem Hintergrund, dass man nur sehr eingeschränkt beeinflussen kann, welcher Botschaft man zugewiesen wird, besteht somit ein erhebliches Kostenrisiko.

In der Wahl- oder der Verwaltungsstation zum Auswärtigen Amt?

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Verwaltungsstation im Ausland zu verbringen. Demgegenüber ist es in nahezu allen Bundesländern möglich, die Wahlstation im Ausland zu verbringen. Somit stellt sich in den Bundesländern, die es ermöglichen, auch die Verwaltungsstation im Ausland zu verbringen, die Frage, ob man lieber die Wahl- oder die Verwaltungsstation beim Auswärtigen Amt verbringen soll.  

Bundesländer, in denen man die Verwaltungsstation beim Auswärtigen Amt verbringen kann:

  • NRW
  • Schleswig-Holstein
  • Bremen
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Mecklenburg-Vorpommern

Bundesländer, in denen man die Verwaltungsstation nicht beim Auswärtigen Amt verbringen kann:

  • Bayern
  • Niedersachsen (Ausnahmen sind möglich)
  • Thüringen
  • Baden-Württemberg 
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Hamburg (Allerdings gibt es in Hamburg zwei Wahlstationen, es ist bei beiden Stationen möglich, ins Ausland zu gehen)

Argumente für die Verwaltungsstation

Dafür die Verwaltungsstation beim Auswärtigen Amt zu verbringen, spricht, dass man dann die Verwaltungsstation bei einer sehr dynamischen Behörde mit motivierten Mitarbeitern verbringt. Diese Eigenschaften weist die kommunale Verwaltung nicht uneingeschränkt auf. Referendare, die sich nach einem ambitionierten Umfeld mit spannenden Mitarbeitern sehnen, schaffen es so, dieses Ziel auch in der Verwaltungsstation zu erreichen.

Außerdem ist die Wahlstation die attraktivste Station im Referendariat. Es gibt kaum Vorgaben, die einen bei der Ausgestaltung der Station einschränken. Diese wertvolle Station nicht aufzugeben, ist erstrebenswert. Wenn man etwa nach dem Referendariat nicht beim Auswärtigen Amt, sondern eher in einer Kanzlei arbeiten möchte, bietet sich die Wahlstation für die Berufsorientierung an. Dadurch kann man sich die favorisierte Kanzlei unmittelbar vor dem Berufseinstieg noch einmal im Detail anschauen.

Argumente für die Wahlstation

Für die Wahlstation spricht, dass die Station beim Auswärtigen Amt sehr zeitintensiv ist. Vor den schriftlichen Klausuren sollte man allerdings die Vorbereitung auf das Staatsexamen nicht vernachlässigen. Entsprechend befindet man sich im Laufe der Station in einem Konflikt, entweder das Land zu erkunden und viel zu unternehmen oder sich auf das Staatsexamen vorzubereiten. Demgegenüber nimmt die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung deutlich weniger Zeit in Anspruch, sodass man die Zeitdeutlich mehr genießen kann, wenn man die Station beim Auswärtigen Amt in der Wahlstation absolviert.

Außerdem kann man sich die hohen Kosten der Station beim Auswärtigen Amt über die Rechtsanwaltsstation „finanzieren“. Bei Großkanzleien erhält man im Rahmen der Anwaltsstation eine (sehr) hohe Vergütung. Von dieser Vergütung kann man einen Teil zur Seite legen und damit die unter Umständen hohen Kosten einer Station beim Auswärtigen Amt stemmen.

Erfahrungsberichte

Wenn Ihr euch für Erfahrungen von Referendaren bei Auslandsvertretungen interessiert, schaut Euch gerne die entsprechenden Erfahrungsberichte an (Deutsche Botschaft in Washington (1), Ständige Vertretung der BRD bei der UN).

Liste möglicher Botschaften

Das Auswärtige Amt veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit den Auslandsvertretungen, an die eine Zuweisung möglich ist.

Die aktuelle Liste:

  • Abu Dhabi: Botschaft
  • Accra: Botschaft
  • Ankara: Botschaft
  • Astana: Botschaft
  • Athen: Botschaft
  • Atlanta: Generalkonsulat
  • Bangalore: Generalkonsulat
  • Bangkok: Botschaft
  • Barcelona: Generalkonsulat
  • Belgrad: Botschaft
  • Bern: Botschaft
  • Bogotá: Botschaft
  • Boston: Generalkonsulat
  • Brüssel: Botschaft
  • Brüssel: Ständige Vertretung bei der EU
  • Budapest: Botschaft
  • Buenos Aires: Botschaft
  • Bukarest: Botschaft
  • Canberra: Botschaft
  • Chicago: Generalkonsulat
  • Den Haag: Botschaft
  • Den Haag: Ständige Vertretung OVCW
  • Djidda: Generalkonsulat
  • Dublin: Botschaft
  • Genf: Ständige Vertretung IO
  • Hanoi: Botschaft
  • Harare: Botschaft
  • Havanna: Botschaft
  • Helsinki: Botschaft
  • Ho-Chi-Minh-Stadt: Generalkonsulat
  • Hongkong: Generalkonsulat
  • Houston: Generalkonsulat
  • Istanbul: Generalkonsulat
  • Jakarta: Botschaft
  • Kalkutta: Generalkonsulat
  • Kigali: Botschaft
  • Kopenhagen: Botschaft
  • Lima: Botschaft
  • Lissabon: Botschaft
  • Los Angeles: Generalkonsulat
  • Lusaka: Botschaft
  • Luxemburg: Botschaft
  • Madrid: Botschaft
  • Mailand: Generalkonsulat
  • Manila: Botschaft
  • Mexiko-Stadt: Botschaft
  • Miami: Generalkonsulat
  • Montevideo: Botschaft
  • Mumbai: Generalkonsulat
  • Nairobi: Botschaft
  • New Delhi: Botschaft
  • New York: Generalkonsulat
  • New York: Ständige Vertretung bei den VN
  • Nikosia: Botschaft
  • Oslo: Botschaft
  • Ottawa: Botschaft
  • Paris: Botschaft
  • Paris: Ständige Vertretung OECD
  • Paris: Ständige Vertretung UNESCO
  • Prag: Botschaft
  • Pressburg: Botschaft
  • Pretoria: Botschaft
  • Quito: Botschaft
  • Rabat: Botschaft
  • Reykjavik: Botschaft
  • Riga: Botschaft
  • Rio de Janeiro: Generalkonsulat
  • Rom: Botschaft
  • Rom: Ständige Vertretung IO
  • San Francisco: Generalkonsulat
  • Santo Domingo: Botschaft
  • Sarajewo: Botschaft
  • Seoul: Botschaft
  • Singapur: Botschaft
  • Skopje: Botschaft
  • Sofia: Botschaft
  • Stockholm: Botschaft
  • Straßburg: Ständige Vertretung ER
  • Sydney: Generalkonsulat
  • Tel Aviv: Botschaft
  • Thessaloniki: Generalkonsulat
  • Tiflis: Botschaft
  • Tirana: Botschaft
  • Tokyo: Botschaft
  • Toronto: Generalkonsulat
  • Ulan Bator: Botschaft
  • Valletta: Botschaft
  • Warschau: Botschaft
  • Washington: Botschaft
  • Wellington: Botschaft
  • Wien: Botschaft
  • Wien: Ständige Vertretung IO
  • Wien: Ständige Vertretung OSZE
  • Wilna: Botschaft
  • Zagreb: Botschaft

(Quelle, Stand: Januar 2023)

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Botschaft?
Eine Botschaft ist die politische Auslandsvertretung eines Landes. Eine Botschaft hat die Aufgabe, die Interessen der Regierung im Ausland zu vertreten.
Was ist ein Konsulat?
Auch ein Konsulat ist eine Auslandsvertretung eines Landes. Im Unterschied zu einer Botschaft ist die Aufgabe eines Konsulates allerdings nicht, die Regierung im Ausland zu vertreten, sondern die Bürger des Heimatlandes zu unterstützen. Dazu gehört es etwa Reisepässe auszustellen, Dokumente zu beglaubigen usw. Darüber hinaus versuchen Konsulate auch, in Absprache mit den Botschaften den wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Austausch zu fördern.
Was ist eine ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei einer internationalen Organisation?
Die (außenpolitischen) Interessen Deutschlands müssen auch bei internationalen Organisationen, etwa der NATO, der EU oder den Vereinten Nationen vertreten werden. Diese Aufgabe kommt den Ständigen Vertretungen zu. Diese arbeiten dafür etwa in den Gremien der jeweiligen Organisation mit und nehmen an Konferenzen teil.
Wie weit im Voraus muss man sich für eine Station beim Auswärtigen Amt bewerben?
Für Bewerbungen beim Auswärtigen Amt gibt es strenge Bewerbungsfristen. So ist es erforderlich, sich frühestens 12 und spätestens 7 Monate vor dem Beginn der Station zu bewerben.
Was sind die Vor- und Nachteile einer Station beim Auswärtigen Amt?
Vorteile einer Station beim Auswärtigen Amt sind insbesondere die Auslandserfahrung und der Einblick in einen spannenden Teil der Verwaltung. Nachteile sind neben dem hohen Arbeitsaufwand, die hohen Kosten, die in der Regel mit einer Station beim Auswärtigen Amt verbunden sind.