Anwaltsstation – Alles, was Ihr wissen müsst
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Anwaltsstation verfolgt das Ziel, Referendaren die Arbeit von Rechtsanwälten zu zeigen.
- Die Anwaltsstation ist die letzte Station vor den Examensklausuren, sodass der Lernaufwand während der Anwaltsstation stark steigt. Bei der Auswahl des Stationsgebers sollten Referendare deshalb auf das Tauchangebot achten.
- Rechtsreferendare können die Anwaltsstation nicht nur bei Rechtsanwälten, sondern auch bei Unternehmen und Notaren verbringen.
Was ist die Anwaltsstation?
In der Anwaltsstation lernen Referendare die Arbeit von Rechtsanwälten kennen. Die Anwaltsstation ist Teil des Rechtsreferendariats. Die Anwaltsstation besteht aus zwei Teilen, der praktischen Ausbildung bei einem Rechtsanwalt und einer theoretischen Ausbildung durch das Ausbildungsgericht. Die Anwaltsstation dauert in den meisten Bundesländern 9 Monate. Am Ende der Anwaltsstation schreiben Referendare die Examensklausuren. Um sich ausreichend auf die Examensprüfungen vorzubereiten konzentrieren sich Referendare am Ende der Anwaltsstation auf die Examensvorbereitung.
Mögliche Stationsgeber in der Anwaltsstation
Fast alle Referendare verbringen die Station bei einem Rechtsanwalt. Referendare müssen sich den Stationsgeber, also den Anwalt oder die Kanzlei selbstständig aussuchen. Damit eröffnen sich Referendaren sehr viele Möglichkeiten. Die Arbeit bei einem Rechtsanwalt kann sehr unterschiedlich sein. So unterscheidet sich die Arbeit bei einem selbstständigen Strafverteidiger erheblich von der eines Anwalts im M&A bei einer Großkanzlei. Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen Kanzleien ist es kaum möglich, allgemeingültige Aussagen zu treffen. Deshalb empfehlen wir Euch, in den Erfahrungsberichten zu stöbern. Dort sind die Erfahrungen von vielen Referendaren gebündelt.
Obwohl die Station "Anwaltsstation" heißt, bedeutet dies nicht, dass man die Station vollständig bei einem Anwalt bzw. einer Anwaltskanzlei verbringen muss. Oft kann man mindestens 3 Monate auch bei einem Notar oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens verbringen.
- Notariat: In allen Bundesländern besteht die Möglichkeit, einen Teil der Anwaltsstation bei einem Notar zu absolvieren. In der Regel besteht die Möglichkeit, drei Monate bei einem Notar zu verbringen, da die meisten Prüfungsordnungen vorsehen, dass mindestens drei Monate am Stück bei einem Ausbilder absolviert werden müssen und maximal drei Monate bei einer anderen Ausbildungsstelle als einem Anwalt absolviert werden dürfen.
- Unternehmen: In allen Bundesländern besteht die Möglichkeit, einen Teil der Anwaltsstation in der Rechtsabteilung eines Unternehmens zu absolvieren und dadurch die Arbeit als Syndikusanwalt kennenzulernen. In der Regel besteht die Möglichkeit drei Monate bei einem Unternehmen zu verbringen, da die meisten Prüfungsordnungen vorsehen, dass mindestens drei Monate am Stück bei einem Ausbilder absolviert werden müssen und maximal drei Monate bei einer anderen Ausbildungsstelle als einem Anwalt absolviert werden dürfen. Als Inspiration für Stationen in Rechtsabteilungen könnt Ihr Euch zum Beispiel folgende Erfahrungsberichte ansehen: Boehringer Ingelheim, Google, Investment Banking, Delivery Hero, Siemens, Lufthansa, Rocket Internet,DFL.
Examensvorbereitung: Unternehmen und Notariate gewähren i. d. R. keine Tauchzeiten. Wer also einen Teil der Anwaltsstation bei einem Notariat oder einem Unternehmen verbringt, hat in der Regel deutlich weniger Zeit für die Examensvorbereitung. Eine Lösung hierfür ist es, den restlichen Teil der Anwaltsstation bei einem Anwalt zu verbringen, der einen vollständig tauchen lässt.
Können Referendare die Anwaltsstation im Ausland verbringen?
Außerdem besteht in den folgenden Bundesländern die Möglichkeit, die Anwaltsstation (teilweise) im Ausland zu verbringen:
- Baden-Württemberg: Grundsätzlich können sowohl die Anwaltsstation I als auch die Anwaltsstation II im Ausland absolviert werden, jedoch kann man nur für eine der beiden Stationen von der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft befreit werden.
- Bayern: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
- Berlin: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
- Brandenburg: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
- Bremen: In Bremen können Referendare grundsätzlich ihre Stationen auch im Ausland ableisten. Hierbei bestehen Einschränkungen insoweit lediglich in den ersten beiden Stationen (Zivilgericht und Strafsachen).
- Hamburg: In Hamburg können Referendare bis zu sechs Monate der Rechtsanwaltsstation im Ausland verbringen
- Hessen: In Hessen kann man bis zu 4,5 Monaten der Rechtsanwaltsstation im Ausland verbringen. Dies muss jedoch mindestens drei Monate vor Beginn der Ausbildungsstation beantragt werden.
- Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern können einzelne Ausbildungsabschnitte bis zur Gesamtdauer von 12 Monaten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns absolviert werden, § 35 II JAPO M-V.
- Niedersachsen: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
- Nordrhein-Westfalen: Bis zu 6 Monate der Ausbildung in der Anwaltsstation können bei einem ausländischen Rechtsanwalt erfolgen.
- Rheinland-Pfalz: Während der Rechtsanwaltsstation kann man max. sechs Monate der Ausbildung bei einem ausländischen Rechtsanwalt absolvieren.
- Saarland: Im Saarland kann die Rechtsanwaltsstation II, welche 4 Monate dauert, bei einem ausländischen Rechtsanwalt absolviert werden.
- Sachsen: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
- Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt kann die Ausbildung im Einzelfall ab dem 20. Ausbildungsmonat und nach Beendigung der schriftlichen Prüfung bei einer ausländischen Ausbildungsstelle erfolgen.
- Schleswig-Holstein: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
- Thüringen: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
Auswahl des Stationsgebers
Referendare können sich ihren Stationsgeber eigenständig auswählen. Doch wie findet man die passende Kanzlei bzw. den passenden Anwalt? Wir würden empfehlen, die folgenden Kriterien bei der Auswahl zu berücksichtigen:
- Interesse / Berufseinstieg
- Bezahlung
- Tauchzeit
- Examensvorbereitung
- Atmosphäre / Personal fit usw.
Die Gewichtung der einzelnen Interessen ist eine individuelle Entscheidung.
Interesse / Berufseinstieg
Für Referendare, die sich vorstellen können, nach dem Referendariat als Anwalt zu arbeiten, bietet sich die Anwaltsstation an, um einen potenziellen späteren Arbeitgeber kennenzulernen. Referendare arbeiten bei Anwälten und Anwaltskanzleien in der Regel (abgesehen vom oft geringen Mandantenkontakt) ähnlich wie Berufseinsteiger. Somit können Referendare herausfinden, ob die Arbeit, das Rechtsgebiet und das Team den eigenen Vorstellungen entsprechen. Viele Referendare fangen nach der mündlichen Prüfung an, zu arbeiten. Entsprechend liegen zwischen dem Berufseinstieg und dem Ende der Anwaltsstation nur wenige Monate. Deshalb entspricht der Eindruck während der Anwaltsstation höchst wahrscheinlich auch dem späteren Arbeitsalltag.
Alternativ bietet sich die Anwaltsstation auch an, noch einmal etwas ganz Neues kennenzulernen. Insbesondere für Referendare, die sich bereits auf ein Rechtsgebiet „spezialisiert“ haben, etwa im Rahmen von Praktika und Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Mitarbeiter, bietet die Anwaltsstation die Möglichkeit, eine Alternative auszuprobieren.
Referendare sollten allerdings im Blick behalten, dass auch nach dem Examen noch die Möglichkeit besteht, jedenfalls Großkanzleien als Wissenschaftlicher bzw. Juristischer Mitarbeiter kennenzulernen, ohne direkt als Anwalt anfangen zu müssen. Wenn also die anderen Modalitäten, etwa das Tauchangebot, sehr unattraktiv sind, können es Referendare in Betracht ziehen, die Kanzlei nach dem Referendariat kennenzulernen und stattdessen die Anwaltsstation bei einer anderen Kanzlei zu verbringen.
Bezahlung
Die Vergütung im Referendariat reicht gerade zum Leben. Eine Ausnahme hiervon stellt die Anwaltsstation dar. Bei mittelständischen Kanzleien und Großkanzleien sind (hohe) Vergütungen üblich. Bei Großkanzleien können Referendare bis zu 7.500 € im Monat verdienen. Bei der Vergütung sollten Referendare im Blick haben, ob das Gehalt „gestreckt“ wird. Viele Referendare tauchen im Rahmen der Anwaltsstation (s. o.). Einige Kanzleien bieten Referendaren an, das Gehalt zu strecken. Dann wird der Gehaltsanspruch, welcher während der Arbeitsphase erworben wird, über die gesamte Station verteilt ausgezahlt. Damit erhalten Referendare auch während der Tauchphase noch eine Vergütung, obwohl sie nicht mehr arbeiten. Die Vergütung zu strecken ist für Referendare aus Bundesländern sinnvoll, die eine Stationsvergütung auf die Unterhaltsbeihilfe anrechnen. Indem die Vergütung gestreckt wird, unterschreiten Referendare häufig die Anrechnungsgrenze, sodass die Unterhaltsbeihilfe weiterhin voll ausgezahlt wird.
Beispiel: Eine Referendarin arbeitet 3 Monate in einer Großkanzlei und erhält dort eine zusätzlich Stationsvergütung von 4.000 € im Monat. Nach den drei Monaten taucht die Referendarin für 6 Monate. In dem Bundesland, in dem die Referendarin das Referendariat absolviert, wird eine Stationsvergütung über 1.500 € auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.500 € brutto.
- Gesamtvergütung ohne Strecken: Würde die Stationsvergütung direkt ausgezahlt werden, würde der Referendarin die gesamte Unterhaltsbeihilfe gekürzt werden für die drei Monate. Die Referendarin würde also 3 Monate lang 4.000 € und 6 Monate 1.500 € erhalten. In Summe würde die Referendarin in den neun Monaten 21.000 € brutto erhalten.
- Gesamtvergütung mit Strecken: Wird die Vergütung dagegen gestreckt, erhält die Referendarin die vollen neun Monate der Anwaltsstation eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.333,33 € (3 * 4.000 / 9). Da die Anrechnungsgrenze bei 1.500 € liegt, wird die Unterhaltsbeihilfe nicht gekürzt und ebenfalls vollständig ausgezahlt. Die Referendarin erhält dann insgesamt ca. 25.500 € in den neun Monaten der Anwaltsstation.
Tauchzeit
Auch die Klausuren im zweiten Staatsexamen erfordern eine intensive Vorbereitung. Im Gegensatz zum ersten Staatsexamen können Referendare den Examenstermin allerdings nicht eigenständig bestimmen. Stattdessen werden die Klausuren nach etwas mehr als eineinhalb Jahren geschrieben. Aufgrund der hohen Arbeitsintensität bei vielen Kanzleien ist es nicht möglich, sich parallel zur Stationsarbeit auf das Staatsexamen vorzubereiten. Stattdessen arbeiten die Referendare zu Beginn der Station für ein paar Monate, um sich im Anschluss daran mehrere Monate ausschließlich auf das Staatsexamen vorzubereiten.
Üblicherweise tauchen Referendare zwischen 3 und 5 Monaten. Wenn Kanzleien nicht von sich aus ein Tauchangebot machen, sollten Referendare dies unbedingt von sich aus ansprechen. Sonst kann es passieren, dass Referendaren überhaupt keine Vorbereitungszeit auf das Staatsexamen gewährt wird.
Wenn Ihr mehr zum Tauchen erfahren möchtet, schaut euch gerne unseren Beitrag dazu an.
Arbeitszeiten / Personal Fit usw.
Bei der Auswahl der Kanzlei sollten Referendare außerdem die weiteren Modalitäten der Kanzlei berücksichtigen (z.B. Arbeitsatmosphäre, Arbeitszeiten usw.). Damit Ihr euch einen Eindruck verschaffen könnt, informiert euch gerne in den Erfahrungsberichten über die Erfahrungen von anderen Referendaren.
Examensvorbereitung
Ein weiteres Kriterium, welches Referendare häufig bei der Auswahl der Kanzlei berücksichtigen, ist die Examensvorbereitung durch den Stationsgeber, etwa die große Examensnähe der Aufgaben oder dass Kaiserseminare angeboten werden. Wir halten solche Aspekte für wenig relevant. Bezüglich der Examensnähe der Arbeit sind wir der Meinung, dass gezieltes Lernen erheblich effektiver ist als die praktischen Aufgaben der Station. Die Anforderungen im Examen weichen von der praktischen Arbeit ab. Hilfreich ist - wenn überhaupt - eine Tätigkeit in Kanzleien, die viele Gerichtsverfahren führen. Auf diesem Weg lernen Referendare gut, Schriftsätze zu schreiben.
- Kaiserseminare: Die Kaiserseminare, die Kanzleien anbieten, dauern häufig nur einen Tag und stellen eine sehr oberflächliche Zusammenfassung eines Rechtsgebietes dar. Entsprechend ist der Mehrwert dieser Seminare begrenzt. Natürlich ist auch ein solcher Überblick für die Wiederholung praktisch. Allerdings sollten Referendare den Mehrwert dieser Seminare nicht überschätzen.
- Klausuren: Nützlich ist allerdings das Angebot, dass manche Kanzleien Klausurenkurse bei Kaiser bezahlen.
Bewerbung für die Anwaltsstation
Wie viel Vorlaufzeit die Bewerbung für die Anwaltsstation benötigt, ist sehr unterschiedlich. Einige Kanzleien sind sehr beliebt, sodass es erforderlich ist, sich mehr als 12 Monate im Voraus zu bewerben. Andere Kanzleien hingegen sind deutlich weniger beliebt, sodass dort auch kurzfristige Bewerbungen möglich sind. Schaut euch deshalb gerne die Erfahrungsberichte an, dort ist aufgeführt, wie weit im Voraus sich Referendare für ihre jeweiligen Stationen beworben haben.
Folgende Aspekte sollte eine Bewerbung für die Anwaltsstation enthalten:
- Aktueller Lebenslauf
- Zeugnisse (mind.: Abitur, 1. Staatsexamen, aktuelle Arbeitszeugnisse)
- Zeitraum
- Bei Großkanzleien: Gewünschte Abteilung& Standort
- Optional: Motivationsschreiben /ausführliches Anschreiben
Wenn Ihr Euch eine Großkanzlei anschauen wollt, im ersten Staatsexamen allerdings kein Prädikat hattet, dann würden wir Euch empfehlen, euch trotzdem zu bewerben. Uns sind viele Fälle bekannt, in denen Referendare auch ohne ein Prädikat im ersten Staatsexamen die Anwaltsstation bei einer Großkanzlei absolvieren konnten. In diesen Fällen ist es allerdings ratsam, sich bei mehreren Kanzleien zu bewerben, um die Chancen auf ein Angebot zu erhöhen.
Theoretische und praktische Ausbildung in der Anwaltsstation
Die Anwaltsstation besteht aus zwei Säulen: Der praktischen Ausbildung bei einem Anwalt und der theoretischen Ausbildung beim Ausbildungsgericht. Für die praktische Ausbildung suchen sich Referendare selbst einen Anwalt oder eine Anwaltskanzlei, welche die Ausbildung übernimmt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung arbeiten Referendare – wie auch in den vorherigen Stationen – ihrem Ausbilder zu.
- Theoretische Ausbildung: Parallel zur Ausbildung beim Ausbilder findet – je nach Bundesland – eine Arbeitsgemeinschaft statt. Grundsätzlich gilt die Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Anwaltsstation als die mit Abstand schlechteste Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Referendariats. Deshalb sollten Referendare schon zu Beginn der Anwaltsstation damit anfangen, sich das erforderliche Wissen eigenständig beizubringen. Hierfür sind beispielsweise die Kaiserskripte zur Anwaltsklausur und zum Zwangsvollstreckungsrecht zu empfehlen.
- Praktische Ausbildung: Die Aufgaben, die Referendare im Rahmen der praktischen Ausbildung übernehmen, hängen von dem Rechtsgebiet ab, in dem der Ausbilder tätig ist. Entsprechend ist die Bandbreite der möglichen Aufgaben sehr groß. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Aufgaben umso spezieller – und damit weiter vom Examen entfernt sind –, je spezialisierter eine Kanzlei ist. Im Kapitalmarktrecht bei Sullivan & Cromwell helfen Referendare beispielsweise beim Verfassen von Wertpapierprospekten. Im Gegensatz dazu verfassen Referendare bei Kanzleien, die auf das Verkehrsrecht spezialisiert sind, eigenständig Schriftsätze. Für einen Überblick über die Aufgaben, die man in der Anwaltsstation bei den jeweiligen Kanzleien erhält, könnt Ihr einen Blick in unsere Erfahrungsberichte werfen.
Examensvorbereitung während der Anwaltsstation („Tauchen“)
Am Ende der Anwaltsstation schreiben Referendare die schriftlichen Examensklausuren. Entsprechend stehen Referendare in der Anwaltsstation vor der Herausforderung, sich parallel zu der Anwaltsstation auf die Examensklausuren vorzubereiten. Der Zeitaufwand für eine gezielte Examensvorbereitung ist sehr hoch. Um sich gezielt auf die Klausuren vorbereiten zu können, ist es sehr zu empfehlen, am Ende der Station nicht zu arbeiten, sondern ausschließlich zu lernen. Das bezeichnet man als "Tauchen", da man bei dem Ausbilder abtaucht, um zu lernen. Offiziell erlaubt ist das Tauchen nicht, allerdings ist es sehr verbreitet. Aufgrund der deutlich geringeren Lernzeit haben Referendare, die nicht tauchen, einen großen Nachteil.
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