Jura-Referendariat
Kommentare – kaufen oder mieten

Referendariat – Kommentare im 2. Examen mieten oder kaufen?

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JurInsight Team
Aktualisiert am 
3.5.2024
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 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kommentare (und Gesetze) mieten ist deutlich günstiger als sie zu kaufen, sodass es in der Regel sinnvoll ist, Kommentare zu mieten.
  • Anders ist die Situation in den Bundesländern, in denen Markierungen zugelassen sind, hier sollte man die Kommentare lieber kaufen!
  • Markierungen sind in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zulässig.

Kommentare mieten oder kaufen?

Wie bereits im ersten Examen stellt sich im Referendariat die Frage, ob man die zugelassenen Hilfsmittel kaufen oder mieten sollte. Diese Frage ist im Hinblick auf das zweite Examen gewichtiger, da sie neben den Gesetzen auch die Kommentare betreffen. Wie so häufig lässt sich nicht pauschal beantworten, welche Alternative vorzugswürdig ist.

Bundesländer, in denen Markierungen zulässig sind

Der aus unserer Perspektive wichtigste Faktor ist die im jeweiligen Bundesland geltende Prüfungsordnung. In den Bundesländern, in denen Markierungen (z.B. Unterstreichungen oder Paragraphenhinweise) zulässig sind, ist es in jedem Fall ratsam, diese auch zu nutzen, da sie die Arbeit mit den Kommentaren extrem erleichtern. Da man Markierungen nur in eigenen Kommentaren vornehmen kann, sollte man in diesen Ländern die Kommentare in jedem Fall kaufen. Da man im Examen stets die aktuellen Auflagen benötigt, im Verlauf der zwei Jahre Referendariat jedoch mehrere Neuauflagen erscheinen, genügt es nicht, einmal zu Beginn des Referendariats Kommentare zu erwerben. Vielmehr muss man zu Beginn des Referendariats Kommentare zum Lernen und vor dem Examen, welche für die Klausuren kaufen.

Damit dabei die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, kann man für die Lernphase jedoch günstigere Altauflagen erwerben und erst kurz vor dem Examenstermin die neusten Auflagen erwerben und die Markierungen übertragen. Die Altauflagen sind dabei zum Lernen völlig ausreichend. Am besten erwirbt man diese von Freunden, die das Referendariat bereits absolviert haben, Gerichtsbibliotheken, Vermietungsunternehmen, die ihre Altauflagen verkaufen, oder sonstigen Onlineanbietern. Jedoch sollte man beim Erwerb vor dem Examen ausreichend Zeit einplanen, um sich mit der neuen Ausgabe bekannt zu machen und die Markierungen darin vorzunehmen.

Bundesländer, in denen Markierungen nicht zulässig sind

Sofern man hingegen das Referendariat in einem Bundesland absolviert, in dem Markierungen unzulässig sind, würden wir grundsätzlich aus Kosten- und Nachhaltigkeitsgründen dazu raten, die für die Prüfung notwendigen Kommentare zu mieten. In der Vorbereitungsphase hat man dann die Option, entweder Altauflagen zu kaufen oder man leiht die Kommentare aus einer Bibliothek. Letzteres ist günstiger, sofern man allerdings nicht über einen Lehrstuhl oder eine Kanzlei dauerhaften Zugriff auf die Kommentare hat, hat dies jedoch den Nachteil, dass man stets nur zeitlich befristet Zugriff auf die Kommentare hat.

In welchen Bundesländern sind Markierungen (nicht) zulässig?

Bundesländer, in denen Markierungen zulässig sind:

  1. Niedersachsen
  2. Bayern
  3. Rheinland-Pfalz
  4. Saarland

Bundesländer, in denen Markierungen nicht zulässig sind:

  1. Schleswig-Holstein
  2. Hamburg
  3. Bremen
  4. Hessen
  5. Baden-Württemberg
  6. Berlin  
  7. Brandenburg  
  8. Sachsen-Anhalt
  9. Sachsen
  10. Mecklenburg-Vorpommern
  11. Nordrhein-Westfalen
  12. Thüringen
Disclaimer: Diese Liste basiert auf den jeweiligen Hilfsmittelverfügungen. Falls es eine hiervon abweichende Verwaltungspraxis o. Ä. gibt, wurde diese nicht berücksichtigt.

(Stand: 07/2023)

Steuererklärung: Rechnung aufbewahren

Unabhängig davon, für welchen Weg man sich entscheidet, man sollte auf jeden Fall sämtliche Rechnungen aufheben, diese könnt Ihr nämlich als in Eurer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen und damit einen Teil der Kosten nachträglich erstattet bekommen. Wenn Ihr mehr über Steuererklärungen für Referendare herausfinden möchtet, lest Euch gerne unseren Beitrag zum Thema Steuererklärung durch.

Kostenvergleich

Auch wenn die Kosten für Kommentare je nach Bundesland schwanken, kostet der Kauf von Kommentaren in der Regel ca. 500 €. Lediglich in Niedersachsen (ca. 400 €) und Hessen (ca. 470 €) betragen die Kosten unter 500 €. Verglichen dazu ist das Mieten von Kommentaren deutlich günstiger. Kommentare zu mieten, kostet in der Regel lediglich ca. 100 € bis 150 €.

Tipps für das Mieten von Kommentaren

  • Rechtzeitig: Das Angebot zum Mieten von Kommentaren ist begrenzt. Deswegen ist es sehr wichtig, dass sich Referendare, die Kommentare mieten möchten, rechtzeitig kümmern. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall mindestens ein Jahr vor den Klausuren.
  • Gruppenangebote: Viele Vermietungsunternehmen bieten Rabatte bei Gruppenbestellungen an. Entsprechend bietet es sich an, sich in der Arbeitsgemeinschaft bzw. Lerngruppe abzusprechen und gemeinsam zu bestellen. So können Referendare sehr einfach Geld sparen.
  • Anbieter vergleichen: Es gibt nicht einen Anbieter, der immer am günstigsten ist, deshalb ist es empfehlenswert, die Anbieter zu vergleichen. Hierbei sollte man neben den etablierten Anbietern (Examenskoffer, Juristenkoffer usw.) auch die lokalen Buchhandlungen im Blick haben, die häufig ebenfalls sehr günstige Angebote haben (in einigen Großstädten beispielsweise Schweizer Fachinformationen).
  • Zuschuss: Iurastudent hat ein Angebot, bei dem Referendare einen Rabatt in Höhe von 60 € erhalten. Im Gegenzug müssen Referendare ein „Beratungsgespräch“ mit einem Versicherungsvertreter wahrnehmen. Durch den Rabatt wird das Angebot extrem günstig. Ob man an einem solchen Angebot interessiert ist, ist eine individuelle Entscheidung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kommentare sind im Examen zugelassen?
Dies ist in jedem Bundesland anders. [Nach der Aktualisierung der Bundeslandübersichten hier für das jeweilige Bundesland darstellen]‍
Kann man das Examen auch mit Altauflagen schreiben?
Es ist dringend zu empfehlen, die aktuellsten (bzw. die vorgegebenen) Auflagen im Examen zu verwenden. Es besteht das Risiko, dass sich die Rechtslage und Rechtsprechung in der letzten Zeit geändert hat. Somit besteht das Risiko erhebliche Fehler zu begehen, wenn man Altauflagen verwendet. Aufgrund der hohen Bedeutung des Examens ist die Miete bzw. der Erwerb von Neuauflagen somit dringend zu empfehlen.
Kann man in geliehenen Kommentaren mit dem Bleistift Markierungen vornehmen?
Dies ist in der Regel vertraglich ausgeschlossen. Außerdem ist es aufgrund des sehr dünnen Papiers nicht möglich, die Markierungen zu entfernen, ohne den Kommentar erheblich zu beschädigen. Referendare, die in Kommentaren markieren bzw. unterstreichen wollen, sollten sich deshalb Kommentare kaufen.