Referendariat: Kommentare im 2. Examen mieten oder kaufen?
Das Wichtigste in Kürze:
- Kommentare (und Gesetze) mieten ist deutlich günstiger als sie zu kaufen, sodass es in der Regel sinnvoll ist, Kommentare zu mieten.
- Anders ist die Situation in den Bundesländern, in denen Markierungen zugelassen sind, hier sollte man die Kommentare lieber kaufen!
- Markierungen sind in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zulässig.
Kommentare mieten oder kaufen?
Es ist sinnvoller ist, Kommentare zu mieten oder zu kaufen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt aus unserer Sicht entscheidend darauf an, ob es in Eurem Bundesland zulässig ist, Markierungen in den Kommentaren vorzunehmen oder nicht.
- Markierungen zulässig: Der aus unserer Perspektive wichtigste Faktor ist die im jeweiligen Bundesland geltende Prüfungsordnung. In den Bundesländern, in denen Markierungen (z.B. Unterstreichungen oder Paragraphenhinweise) zulässig sind, ist es in jedem Fall ratsam, diese auch zu nutzen, da sie die Arbeit mit den Kommentaren extrem erleichtern.
- Markierungen nicht zulässig: Sofern man hingegen das Referendariat in einem Bundesland absolviert, in dem Markierungen unzulässig sind, würden wir grundsätzlich aus Kosten- und Nachhaltigkeitsgründen dazu raten, die für die Prüfung notwendigen Kommentare zu mieten. Es ist deutlich günstiger, die Kommentare für das Examen zu mieten, als sich alle Kommentare zu kaufen. Wer während des Referendariats eigene Kommentare haben möchte, kann sich günstige Altauflagen kaufen. Um den Umgang mit Kommentaren zu lernen, reicht der Umgang mit Altauflagen aus.
In welchen Bundesländern sind Markierungen zulässig?
Bundesländer, in denen Markierungen zulässig sind:
- Niedersachsen
- Bayern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Bundesländer, in denen Markierungen nicht zulässig sind:
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Bremen
- Hessen
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Thüringen
Disclaimer: Diese Liste basiert auf den jeweiligen Hilfsmittelverfügungen. Falls es eine hiervon abweichende Verwaltungspraxis o. Ä. gibt, wurde diese nicht berücksichtigt.
(Stand: 04/2026)
Tipps für den Kauf von Kommentaren
Wenn es in Eurem Bundesland zulässig ist, Markierungen in Kommentaren vorzunehmen, würden wir empfehlen, Kommentare zu kaufen. Dabei würden wir Euch empfehlen, die folgenden Tipps zu beachten:
- Altauflagen: Es ist sinnvoll, zu Beginn des Referendariats Altauflagen zu kaufen. Dadurch lernt Ihr zum einen frühzeitig mit Kommentaren umzugehen. Außerdem habt Ihr während des gesamten Referendariats die Möglichkeit, wichtige Stellen in Kommentaren zu identifizieren, die Ihr markieren möchtet. Diese Markierungen könnt ihr dann von der Altauflage in die neuen Kommentare übertragen, die ihr im Examen nutzt.
- Änderungen: In den Kommentaren ändert sich im Laufe von ein oder zwei Jahren nur sehr wenig, deshalb ist es völlig ausreichend, eine Altauflage beim Lernen zu verwenden. Im Examen ist es dann sinnvoll, die aktuellen Auflagen zu verwenden. Wenn sich in den Kommentaren doch etwas geändert haben sollte, wäre es sehr ärgerlich, wenn ihr einen Fehler in einer Klausur macht, weil ihr eine alte Auflage verwendet. Es ist sinnvoll, die Auflage, die Ihr im Examen verwenden dürft, so früh wie möglich zu kaufen. Dadurch habt ihr so viel Zeit wie möglich, um Euch mit der neuen Auflage vertraut zu machen.
- Markierungen: Ihr solltet Euch darüber informieren, welche Markierungen in Eurem Bundesland zulässig sind. Es ist nicht sinnvoll, Markierungen vorzunehmen, die in Eurem Bundesland nicht zulässig sind.
- Rechnung: Ihr solltet die Rechnung vom Kauf der Kommentare unbedingt aufbewahren, um die Kosten für den Kauf der Kommentare in der Steuererklärung geltend machen zu können.
Tipps für das Mieten von Kommentaren
Wenn Ihr Euch dafür entscheidet, Kommentare zu mieten, helfen Euch die folgenden Tipps:
- Rechtzeitig: Das Angebot zum Mieten von Kommentaren ist begrenzt. Deswegen ist es sehr wichtig, dass sich Referendare, die Kommentare mieten möchten, rechtzeitig kümmern. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall mindestens ein Jahr vor den Klausuren.
- Gruppenangebote: Viele Vermietungsunternehmen bieten Rabatte bei Gruppenbestellungen an. Entsprechend bietet es sich an, sich in der Arbeitsgemeinschaft bzw. Lerngruppe abzusprechen und gemeinsam zu bestellen. So können Referendare sehr einfach Geld sparen.
- Anbieter vergleichen: Es gibt nicht einen Anbieter, der immer am günstigsten ist, deshalb ist es empfehlenswert, die Anbieter zu vergleichen. Hierbei sollte man neben den etablierten Anbietern (Juristenkoffer usw.) auch die lokalen Buchhandlungen im Blick haben, die häufig ebenfalls sehr günstige Angebote haben (in einigen Großstädten beispielsweise Schweizer Fachinformationen).
- Kosten: Auch wenn die Kosten für Kommentare je nach Bundesland schwanken, kostet der Kauf von Kommentaren in der Regel ca. 500 €. Verglichen dazu ist das Mieten von Kommentaren deutlich günstiger. Kommentare zu mieten, kostet in der Regel lediglich ca. 100 € bis 150 €.
- Zuschuss: Iurastudent hat ein Angebot, bei dem Referendare einen Rabatt in Höhe von 60 € erhalten. Im Gegenzug müssen Referendare ein „Beratungsgespräch“ mit einem Versicherungsvertreter wahrnehmen. Durch den Rabatt wird das Angebot extrem günstig. Ob man an einem solchen Angebot interessiert ist, ist eine individuelle Entscheidung.
- Steuererklärung: Unabhängig davon, für welchen Weg man sich entscheidet, man sollte auf jeden Fall sämtliche Rechnungen aufheben, diese könnt Ihr nämlich als in Eurer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen und damit einen Teil der Kosten nachträglich erstattet bekommen. Wenn Ihr mehr über Steuererklärungen für Referendare herausfinden möchtet, informiert Euch gerne in unserem Beitrag zur Steuererklärung für Referendare.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Kommentare sind im Examen zugelassen?
Dies ist in jedem Bundesland anders.
Kann man das Examen auch mit Altauflagen schreiben?
Es ist dringend zu empfehlen, die aktuellsten (bzw. die vorgegebenen) Auflagen im Examen zu verwenden. Es besteht das Risiko, dass sich die Rechtslage und Rechtsprechung in der letzten Zeit geändert hat. Somit besteht das Risiko erhebliche Fehler zu begehen, wenn man Altauflagen verwendet. Aufgrund der hohen Bedeutung des Examens ist die Miete bzw. der Erwerb von Neuauflagen somit dringend zu empfehlen.
Kann man in geliehenen Kommentaren mit dem Bleistift Markierungen vornehmen?
Dies ist in der Regel vertraglich ausgeschlossen. Außerdem ist es aufgrund des sehr dünnen Papiers nicht möglich, die Markierungen zu entfernen, ohne den Kommentar erheblich zu beschädigen. Referendare, die in Kommentaren markieren bzw. unterstreichen wollen, sollten sich deshalb Kommentare kaufen.
Welcher Anbieter ist der beste für das Mieten von Kommentaren?
Die Anbieter sind alle recht ähnlich, sodass es keine wirklichen Qualitätsunterschiede gibt.
Ist es sinnvoll, Kommentare zu mieten?
Kommentare zu mieten, ist deutlich günstiger als der Kauf. Sind allerdings Markierungen im Examen erlaubt, ist es sinnvoller, Kommentare zu kaufen.
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