Lernplan im Referendariat – Mit welchen Unterlagen sollen Referendare lernen?
Das Wichtigste vorab:
- Das materielle Recht müssen Referendare nicht neu lernen, beim Lösen von Fällen wird das materielle Recht automatisch wiederholt.
- Skripte und Seminare eignen sich insbesondere zum Wiederholen, nicht aber für das erstmalige Erlernen der Materie.
- Für das Falltraining ist der Berliner Klausurenkurs und der Hamburger Klausurenkurs die beste Wahl, für den Berliner Klausurenkurs benötigen Referendare allerdings Zugangsdaten.
Mit welchen Unterlagen lernen Referendare für das Examen?
Die Unterlagen, die Referendare für die Examensvorbereitung benötigen, hängen davon ab, was Referendare lernen möchten. Grundsätzlich sollten Referendare die folgenden Bereiche sicher beherrschen:
- Materielles Recht: Auch im Referendariat steht das materielle Recht im Vordergrund. Ein Urteil kann prozessual noch so gut sein, wenn es materiell-rechtlich grob falsch ist, wird es nicht gut bewertet werden. Referendare haben das materielle Recht bereits im Studium gelernt, sodass es darum geht, dieses Wissen "zurückzuholen".
- Prozessrecht: Das Prozessrecht ist das wirklich neue im Referendariat. Referendare müssen also die prozessualen Besonderheiten im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht erlernen. Auch wenn die Grundzüge bereits im Studium gelernt werden, müssen Referendare im Prozessrecht sehr viel neues Lernen.
- Klausuren: Dazu müssen Referendare lernen, Klausuren zu lösen. Nur wer das gelernte Prozessrecht und materielle Recht in Klausuren unter Beweis stellen kann, wird gute Klausuren schreiben.
Lernunterlagen für das materielle Recht
Das materielle Recht beherrschen die meisten Referendare noch aus dem ersten Staatsexamen gut. Deswegen muss das materielle Recht im Referendariat primär wiederholt werden. Beispielsweise das Lösen von Klausuren hilft sehr, um das materielle Recht zu wiederholen. Denn auch wenn Klausuren im zweiten Examen einige prozessuale Probleme enthalten, haben viele Klausuren einen materiell-rechtlichen Schwerpunkt. Neben der Wiederholung des Stoffes trainiert man so auch die Darstellung des materiellen Rechts im Klausurformat. Um das materielle Recht zu wiederholen, würden wir empfehlen, nicht die Unterlagen aus dem 1. Staatsexamen zu verwenden. Im zweiten Staatsexamen ist es deutlich weniger wichtig, einzelne Literaturmeinungen zu beherrschen, sodass die Unterlagen aus dem 1. Staatsexamen ein bisschen an den Bedürfnissen "vorbeigehen".
Um sicherzustellen, dass man den Stoff in seiner gesamten Breite beherrscht, bieten sich die folgenden Lernunterlagen an:
- Kaiserskripte: Besonders zu empfehlen sind hierfür die Kaiserskripte zum materiellen Recht. Diese fassen sehr kompakt das für das Assessorexamen relevante materielle Recht zusammen, sodass das Skript zum materiellen Zivilrecht etwa nur 200 Seiten hat, aber ausreicht, um das relevante Wissen zu erlernen. Entsprechende Skripte gibt es auch für das Strafrecht und öffentliche Recht.
- Karteikarten: Eine weitere Möglichkeit, um das materielle Recht zu wiederholen, sind fertige Karteikartensätze. Ein neues Angebot sind hierbei die Karteikarten von Examen mit Sandro, die sind an der Bucerius Law School sehr beliebt und inzw. bei Repetico erhältlich. Es gibt auch separate Kartensätze für das 2. Staatsexamen, die an die Anforderungen im 2. Staatsexamen angepasst sind. Mit dem Code "JurInsight10" spart Ihr 10 % beim Kauf. (Unbezahlte Werbung)
Lernunterlagen für das Prozessrecht
Im Prozessrecht wird von Referendaren ein tiefes Verständnis erwartet. Zusätzlich ist ein Großteil des Prozessrechts – insbesondere im Zivil- und Strafrecht – neu. Deshalb ist es erforderlich, das Prozessrecht intensiv zu lernen. Hierfür stehen viele verschiedene Lernmittel zur Verfügung.
- Lehrbücher: Um das Prozessrecht umfassend zu erlernen und vollständig zu verstehen, bieten sich insbesondere Lehrbücher an. Ein großer Vorteil von Lehrbüchern besteht darin, dass Lehrbücher den Stoff erschöpfend behandeln und die erforderliche Stofftiefe aufweisen. Nachteilig an Lehrbüchern ist allerdings, dass es sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, ein Lehrbuch durchzuarbeiten. Außerdem sind die meisten Lehrbücher nicht klausurnah. Trotzdem sind Lehrbücher unserer Ansicht nach unverzichtbar, da ausschließlich Lehrbücher den Stoff so umfassend behandeln, dass Referendare diesen wirklich verstehen. Gedanken sollten sich Referendare allerdings darüber machen, ob sie sich Karteikarten bzw. Zusammenfassungen erstellen. Dagegen spricht unserer Ansicht nach insbesondere, dass man beim erstmaligen Behandeln des Stoffs noch nicht einschätzen kann, welche Informationen relevant sind und welche nicht. Würde man also das gesamte Lehrbuch zusammenfassen, würde man sehr viel Zeit sinnlos investieren. Wir würden deswegen eher empfehlen, das Lehrbuch konzentriert zu lesen und Karteikarten erst später zu erstellen, wenn man weiß, welche Informationen überhaupt für die Falllösung relevant sind. Wir haben dies so gehandhabt, dass wir uns nach dem Lösen von Fällen Karteikarten zu den Aspekten erstellt haben, die wir falsch gelöst hatten.
- Skripte: Zum Erlernen des Stoffes eigenen sich außerdem auch Skripte, insbesondere die Skripte von Kaiser. Dabei sollten Referendare bedenken, dass diese Skripte sehr kompakt sind. Entsprechend verstehen viele Referendare diese Skripte erst vollständig, wenn sie bereits über grundlegende Kenntnisse in dem Rechtsgebiet verfügen. Deshalb würden wir den Einsatz von Skripten insbesondere in der Tauchphase empfehlen. Dann verfügen die Referendare bereits über solide Kenntnisse, sodass sie die Skripte auch verstehen und können die kompakte Darstellung zum schnellen Wiederholen nutzen.
- Seminare: Die (Kaiser-)Seminare sind insbesondere für auditive Lerner eine attraktive Alternative. Referendare sollten allerdings bedenken, dass die Seminare den Stoff sehr stark komprimieren. Entsprechend sind die Seminare kaum geeignet, um den Stoff erstmalig zu erlernen. Selbst zum Wiederholen sind die Seminare unserer Ansicht nach nicht besonders hilfreich, da sie im Endeffekt eine sehr knappe Zusammenfassung der deutlich günstigeren Kaiserskripte sind. Mehr hierzu findet Ihr in unserem Beitrag zu Kaiser.
- Arbeitsgemeinschaften: Parallel zu der praktischen Ausbildung bieten nahezu alle Bundesländer noch eine theoretische Ausbildung an. Die theoretische Ausbildung erfolgt in Arbeitsgemeinschaften. In diesen Arbeitsgemeinschaften wird der zu erlernende Stoff unterrichtet. Ob die Arbeitsgemeinschaften etwas taugen, lässt sich nicht einheitlich beantworten. In manchen Bundesländern – etwa in Bayern – sind die Arbeitsgemeinschaften meist sehr gut und ersetzen das Studium eines Lehrbuches, in anderen Bundesländern sind die Arbeitsgemeinschaften fast völlig überflüssig. Aussagen zu den einzelnen Bundesländern findet Ihr in den Berichten über das Referendariat in den einzelnen Bundesländern.
- Online-Repetitorien: Inzwischen gibt es auch mehrere Anbieter, die Online-Repetitorien anbieten. Inhaltlich ähneln die Online-Repetitorien Lehrbüchern und weisen meist eine ähnliche Stofftiefe auf. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Darstellung des Stoffes deutlich interaktiver ist. Zudem haben die Repetitoren oft jahrelange Erfahrung, wodurch sie einen guten Überblick über die Prüfungsinhalte und -anforderungen haben und wertvolle Tipps geben können. Allerdings sind die Online-Repetitoren sehr teuer, Referendare, die ausschließlich mit Online-Repetitoren lernen, geben so schnell drei- bis vierstellige Beträge aus. Wenn man bedenkt, dass die Online-Repetitorien inhaltlich Lehrbüchern ähneln, muss man sich überlegen, ob einem die unterschiedliche Stoffdarstellung den Preisaufschlag wert ist. Grundsätzlich gibt es auch die Lernplattform ELAN-Ref, die der Staat Referendaren zur Verfügung stellt, welche allerdings für die Examensvorbereitung völlig unzureichend ist.
- Podcast: Inzwischen gibt es auch ein paar Podcasts, die sich mit dem Rechtsreferendariat beschäftigen. Diese Podcasts behandeln allerdings den Stoff nicht erschöpfend. Deshalb eignen sich die Podcasts nur als Ergänzung. Wir persönlich haben nicht mit Podcast gelernt, da die Podcasts recht lange dauern und unserer Meinung mit dem Lösen von Fällen effektiver gelernt wird.
Lösen von Klausuren
Wir haben Euch bereits dargelegt, weshalb es sinnvoll ist, das Lösen von Klausuren in den Lernplan zu integrieren. Das Ausformulieren von Klausuren ist allerdings sehr zeitaufwendig, da Referendare die Klausur nicht nur durchdenken, sondern auch noch die Lösung ausschreiben müssen. Deshalb würden wir Euch empfehlen, Klausuren primär in Stichpunkten zu lösen und maximal eine Klausur in der Woche auszuformulieren. Dadurch löst Ihr deutlich mehr Fälle, sodass ihr mehr lernt, ohne das Ausformulieren vollständig zu vernachlässigen. Im Gegensatz zum ersten Staatsexamen ist es im Referendariat deutlich schwieriger, Klausuren zum Lösen zu finden, insbesondere gibt es kaum brauchbare Fallbücher.
Woher bekommt Ihr Klausuren?
Der beste Weg, um Übungsklausuren zu bekommen, sind andere, insbesondere ehemalige, Referendare. Im Gegensatz zum ersten Staatsexamen gibt es fast keine Fallbücher, die zur Verfügung stehen, um das Lösen von Klausuren zu lernen. Deshalb bieten sich insbesondere die folgenden Wege an, um das Lösen von Klausuren zu lernen:
- Arbeitsgemeinschaft / Klausurenkurse: In den meisten Bundesländern werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft verpflichtend Klausuren geschrieben. Hierbei handelt es sich typischerweise um alte Examensklausuren. Häufig werden allerdings nicht in jeder Arbeitsgemeinschaft die gleichen Klausuren geschrieben, deshalb lohnt es sich durchaus, bei anderen oder auch älteren Referendaren nach deren Klausuren zu fragen und diese eigenständig zu lösen. Außerdem bietet nahezu jedes Bundesland einen Klausurenkurs an. Ein besonderer Vorteil der Klausurenkurse besteht darin, dass die Lösungen examensnah korrigiert werden. Dies ist ein besonders großer Vorteil, den Ihr so oft wie möglich nutzen solltet. Es ist besonders zu empfehlen, die Klausuren unter Examensbedingungen zu schreiben.
- Repetitoren: Auch die Repetitoren, etwa Hemmer oder Kaiser, bieten Klausuren an, die Referendare kaufen können. Für diese Klausuren spricht, dass ihr ebenfalls eine Korrektur erhaltet, wobei die Qualität allerdings schwankt. Eine Übersicht über die unterschiedlichen kommerziellen Klausurenkurse findet ihr in unserem Beitrag zu dem Thema. Tendenziell sind die Klausuren von Kaiser und Alpmann /Schmidt allerdings weniger umfangreich als aktuelle Klausuren im zweiten Staatsexamen. Um deshalb unter realistischen Bedingungen zu schreiben, solltet ihr euch für Klausuren von Repetitoren weniger Zeit nehmen, etwa nur 4,5 statt 5 Stunden. Auch sind die Klausuren häufig recht glatt, also „gut“ gestellt. Auch wenn dies eigentlich ein Vorteil ist, sollten Referendare bedenken, dass Klausuren im Staatsexamen häufig auch etwas „abgedreht“ bzw. „wirr“ sein können. Deshalb solltet ihr unserer Ansicht nach nicht ausschließlich mit Klausuren von Repetitoren lernen, damit ihr auch lernt, mit atypischen sowie schlecht-gestellten Klausuren umzugehen.
- Juristische Zeitschriften: Juristischen Zeitschriften, etwa der JuS (JuS Klausurenfinder) oder der JA, enthalten ebenfalls Klausuren aus dem zweiten Staatsexamen. Bei den Klausuren handelt es sich häufig um Original-Klausuren aus dem Assessorexamen. Bei diesen Klausuren solltet ihr allerdings bedenken, dass die Fälle häufig deutlich kürzer sind als „typische“ Examensklausuren. Damit die Fälle in den Zeitschriften nicht so viel Platz einnehmen, sind die Akten häufig nur wenige Seiten lang. Demgegenüber hat eine Akte in einer Examensklausur inzwischen bis zu 20 Seiten. Um den geringen Umfang zu kompensieren, sind die Klausuren häufig prozessual oder materiell-rechtlich anspruchsvoller. Insgesamt ist es deshalb sinnvoll, ab und zu auch Fälle aus den juristischen Zeitschriften zu lösen, damit ihr lernt, mit juristisch anspruchsvollen Klausuren umzugehen.
- Berliner Klausurenkurs: Das mit Abstand beste Angebot für Klausuren im zweiten Staatsexamen sind der Berliner Klausurenkurs, der auch als Klausurenkurs Kammergericht bezeichnet wird, und der Klausurenkurs vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Da der Berliner Klausurenkurs inzwischen nicht mehr öffentlich zugänglich ist, haben wir Euch in einem Artikel dargestellt, wie Ihr trotzdem an die Klausuren herankommt und welche Alternativen es gibt.
- Richter: Außerdem können Richter häufig auf einen Pool aus Klausuren zurückgreifen, etwa um Referendare zu beschäftigen, falls es keine passenden Akten gibt. Solange es genügend Akten gibt, erwähnen dies Richter in der Regel nicht. Deshalb ist es empfehlenswert, einfach bei eurem Ausbilder nachzufragen, ob dieser auf Klausuren zugreifen kann, sodass Referendare im Rahmen der Stationsarbeit ein paar Klausuren bearbeiten können.
Tipps zum Lösen von Klausuren im juristischen Referendariat
Bevor wir Euch darstellen, wie ihr an Übungsklausuren kommt, gibt es allerdings noch ein paar Hinweise, die Referendare beim Lösen von Klausuren bedenken sollten.
- Besonderheiten der Bundesländer: In einigen Bundesländern gibt es besondere Klausurtypen (z. B. die Relationsklausur in Niedersachsen) oder es wird besonderes materielles Recht geprüft (z. B. Steuerrecht in Bayern), diese Besonderheiten solltet ihr kennen, um die Fälle entsprechend anzupassen.
- Veränderung der Anforderungen: In den letzten Jahren sind Klausuren noch umfangreicher geworden. Um sich dem aktuellen Klausurniveau bestmöglich anzupassen, ist es empfehlenswert, mit möglichst aktuellen Fällen zu arbeiten.
- Realistische Bedingungen: Während der Klausuren stehen die Bearbeiter unter extremem Zeitdruck. Um mit diesem Druck umgehen zu können, ist es wichtig, auch die eignen Klausuren unter strengen zeitlichen Vorgaben zu lösen. Auch wenn dies zu Beginn des Referendariats noch schwerfällt, sollte man die Klausuren
- Klausurarten: Es ist empfehlenswert, alle Klausurtypen gleichmäßig zu lernen, damit nirgendwo Lücken bestehen. Deswegen sollte insbesondere auch das Lösen von Anwaltsklausuren geübt werden. Häufig geraten die Anwaltsklausuren etwas in Vergessenheit, dabei sind ca. 1/3 der Klausuren im Staatsexamen Anwaltsklausuren.
Ist die Stationsarbeit im Referendariat für das Examen hilfreich?
Für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen sollten Referendare auch den Wert der Stationsarbeit nicht unterschätzen. Wie bereits dargestellt, werden Klausuren im zweiten Staatsexamen hinsichtlich ihrer praktischen Verwertbarkeit bewertet. Entsprechend könnt ihr viel von eurem Ausbilder lernen, wie Urteile, Anklagen und Schriftsätze in der Praxis geschrieben werden und worauf es ankommt.
Gleichzeitig ist die praktische Arbeit nur eine Ergänzung zum eigenständigen Lernen. Im Staatsexamen werden teilweise Leistungen von Referendaren gefordert, die wenig Bezug zur praktischen Arbeit von Anwälten, Richtern oder Staatsanwälten haben. Entsprechend ist das eigenständige Lernen unerlässlich.
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