Das Jura-Referendariat: Ein Leitfaden
Das Wichtigste in Kürze:
- Das ca. zweijährige Jura-Referendariat folgt in der juristischen Ausbildung auf das Studium und das erste Staatsexamen. Das Referendariat bereitet Referendare auf die Berufe als Anwalt, Richter, Staatsanwalt und Notar vor.
- Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen. Die Examensprüfung besteht aus schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
- Die genaue Ausgestaltung des Referendariats ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Einheitlich ist jedoch, dass Referendare die juristische Praxis in unterschiedlichen Stationen kennenlernen.
- Referendare können sich in der Anwalts-, Verwaltungs- und Wahlstation den Stationsgeber selbst aussuchen, im Bereich Erfahrungsberichte findet Ihr Berichte aus erster Hand zu hunderten Stationen.
Was ist das Jura-Referendariat?
Das Referendariat verfolgt das Ziel, Referendaren beizubringen, das im Studium erworbene (theoretische) Wissen praxistauglich anzuwenden. Im Gegensatz zum Studium wird das Rechtsreferendariat nicht an einer Universität absolviert, sondern an einem Gericht. Diesem Gericht sind die Referendare zugeordnet und von dort erfolgt auch die Zahlung der Unterhaltsbeihilfe, die Ausbildung selbst findet aber nicht (nur) an diesem Gericht statt.
Referendare werden im Rahmen des Referendariats von Praktikern ausgebildet. Dazu werden Referendare für mehrere Monate jeweils einem Richter, einem Staatsanwalt, einem Verwaltungsjuristen, einem Rechtsanwalt usw. zugeteilt, damit Referendare die praktische Arbeit und die praktischen Herausforderungen aus erster Hand kennenlernen.
Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Referendariats darf man sich als Volljurist bezeichnen und verfügt über die Befähigung zum Richteramt. Wenn man in den klassischen juristischen Berufen (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar) arbeiten möchte, ist hierfür der erfolgreiche Abschluss des Referendariats und des zweiten Staatsexamens erforderlich.
Wie läuft das Referendariat ab?
Das Referendariat dauert insgesamt zwei Jahre. Das Jura-Referendariat ist in mehrere Stationen aufgeteilt. Im Rahmen der Stationen lernen Referendare verschiedene juristische Berufe kennen.
- Zivilstation: Im Rahmen der Zivilstation lernen Referendare die Arbeit von Zivilgerichten kennen. Dazu werden Referendare einem Zivilrichter zugeteilt, für den Referendare Urteile und Beschlüsse entwerfen und besprechen und auch an Gerichtsverhandlungen teilnehmen.
- Strafstation: Die Strafstation vermittelt Referendaren die Arbeitsweise bei der Staatsanwaltschaft oder bei Strafgerichten. In vielen Bundesländern übernehmen Referendare Sitzungsdienste für die Staatsanwaltschaft. Das bedeutet, dass Referendare in echten Strafverfahren als alleinige Vertreter der Staatsanwaltschaft auftreten.
- Verwaltungsstation: Die Verwaltungsstation hat das Ziel, Referendaren die Arbeit der Verwaltung zu zeigen. Deshalb erfolgt die praktische Ausbildung im Rahmen der Verwaltungsstation in der Verwaltung, etwa bei einer Behörde oder in einem Ministerium.
- Anwaltsstation: Im Rahmen der Anwaltsstation lernen Referendare die Arbeit von Rechtsanwälten kennen, sodass die praktische Ausbildung von einem selbst ausgewählten Rechtsanwalt übernommen wird.
- Wahlstation: Die Wahlstation bietet Referendaren die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Die einzige Bedingung ist in der Regel, dass die praktische Ausbildung durch einen Juristen erfolgen muss.
Die genaue Länge und Abfolge der Stationen schwankt zwischen den einzelnen Bundesländern, weshalb die folgende Liste nur als grobe Orientierungshilfe genutzt werden kann:
- Zivilstation: 4 Monate
- Strafstation: 3,5 Monate
- Verwaltungsstation: 3,5 Monate
- Anwaltsstation: 9 Monate
- Klausuren des zweiten Staatsexamens
- Wahlstation: 4 Monate
- Mündliche Prüfung
In welchem Bundesland sollte man das Referendariat absolvieren?
Die Ausbildung von Juristen ist Ländersache. Deshalb ist das Referendariat in jedem Bundesland anders. Es ist für Referendare möglich, das Referendariat in einem anderen Bundesland als das Studium zu absolvieren. Entsprechend stellt sich zukünftigen Referendaren die Frage, das „richtige“ Bundesland auszuwählen. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die folgenden Kriterien sollten Referendare bei der Auswahl des Bundeslandes berücksichtigen:
- Wohnort: Möchte man eine neue Stadt / ein neues Bundesland kennenlernen oder lieber im bekannten Umfeld bleiben?
- Ablauf des Referendariats: Der Ablauf des Referendariats ist in jedem Bundesland anders, wer etwa besonders viel sehen möchte, ist in Hamburg gut aufgehoben, da Hamburg als einziges Bundesland zwei Wahlstationen anbietet. Im Gegensatz dazu gibt es in Sachsen die höchste Vergütung.
- Theoretische Ausbildung: In allen Bundesländern gibt es Ausbildungsangebote, welche die praktische Ausbildung begleiten. Der Umfang und die Qualität variieren dabei jedoch erheblich.
- Examensprüfung: Die genaue Ausgestaltung des Staatsexamens ist in den Bundesländern unterschiedlich. In einigen Bundesländern zählt etwa die mündliche Prüfung mehr als in anderen Bundesländern, auch gibt es leichte Unterschiede bei den Klausurtypen zwischen den einzelnen Bundesländern.
- Vergütung: Referendare erhalten im Rahmen der Ausbildung eine Unterhaltsbeihilfe. Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe schwankt zw. ca. 1.200 € in Hamburg und ca. 1.600 € in Sachsen. Wenn Referendare neben dem Referendariat noch einer Nebentätigkeit nachgehen, sind die Modalitäten für die Anrechnung einer Nebentätigkeit ebenfalls zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich.
Wie erfolgt die Auswahl der Stationsgeber?
Im Rahmen des Referendariats haben Referendare in mehreren Stationen die Möglichkeit, den Stationsgeber für die praktische Ausbildung selbst auszuwählen. In der Zivilstation und Strafstation erfolgt die Zuteilung zu den Richtern und Staatsanwälten in der Regel noch durch das Ausbildungsgericht, sodass Referendare die Zuteilung grundsätzlich nicht beeinflussen können. Es ist nur ausnahmsweise möglich, die Zuteilung durch die Angabe von Präferenzen zu beeinflussen.
Dies ändert sich allerdings in den darauffolgenden Stationen. In der Verwaltungsstation, der Anwaltsstation und der Wahlstation können Referendare die Stationsgeber selbst auswählen. Dies eröffnet Referendaren sehr viele Möglichkeiten, den eigenen Interessen nachzugehen.
Damit Ihr die richtige Station für Euch findet, haben wir in dem Bereich Erfahrungsberichte die Erfahrungen von hunderten von Referendaren zu ihren Stationen gesammelt.
Welche Stationsgeber kommen für die Verwaltungsstation in Betracht?
In der Verwaltungsstation haben Referendare bei der Auswahl des Stationsgebers sehr viel Gestaltungsspielraum. So besteht einerseits die Möglichkeit, die Verwaltungsstation beim Bundeskanzleramt oder in einem anderen Ministerium (Finanzministerium, Verteidigungsministerium usw.) zu verbringen. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, sich die kommunale Verwaltung oder Landesverwaltung anzuschauen (z.B. Bürgermeister von Buchholz in der Nordheide, Schulamt der Stadt Frankfurt am Main usw.).
Dazu ist es in einigen Bundesländern sogar möglich, die Verwaltungsstation sogar im Ausland zu verbringen. In diesen Bundesländern haben Referendare dann die Möglichkeit, die Verwaltungsstation an einer Botschaft oder einer Außenhandelskammer im Ausland zu verbringen.
In diesen Bundesländern ist es möglich, die Verwaltungsstation im Ausland zu verbringen:
- NRW
- Schleswig-Holstein
- Bremen
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Mecklenburg-Vorpommern
Welche Stationsgeber kommen für die Anwaltsstation in Betracht?
Auch in der Anwaltsstation haben Referendare die Möglichkeit, sich den Stationsgeber selbstständig auszusuchen. Deshalb können Referendare ganz frei den eigenen Interessen nachgehen. Teilweise besteht sogar die Möglichkeit, die Anwaltsstation (teilweise) im Ausland zu verbringen. Außerdem ist es in vielen Bundesländern möglich, die Anwaltsstation teilweise bei einem Unternehmen oder einem Notar zu verbringen.
Bei der Auswahl des Stationsgebers sollten Referendare allerdings bedenken, dass am Ende der Anwaltsstation die Examensklausuren geschrieben werden. Deshalb gewinnt in der Anwaltsstation die Examensvorbereitung stark an Gewicht. Um sich ausreichend auf das Examen vorzubereiten, stellen einige Kanzleien ihre Referendare am Ende der Station frei, sodass die Referendare gar nicht mehr arbeiten müssen, sondern sich vollständig der Examensvorbereitung widmen können. Dieser Vorgang wird auch als „Tauchen“ bezeichnet, da die Referendare auf der Arbeit „abtauchen“.
Diese Anwaltskanzleien haben Referendaren besonders gut gefallen:
- Gesellschaftsrecht: Kirkland & Ellis
- Arbeitsrecht: Neuwerk
- Öffentliches Wirtschaftsrecht: GvW Graf von Westphalen
- Litigation: Clifford Chance
- Strafrecht: HT Defensio
Welche Stationsgeber kommen in der Wahlstation in Betracht?
Bei der Auswahl des Stationsgebers für die Wahlstation unterliegen Referendare fast keinen Beschränkungen. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass die Ausbildung durch einen Volljuristen erfolgen muss. Diese Freiheit bedeutet allerdings auch, dass Referendare die „Qual der Wahl“ haben, folgende Faktoren können bei der Auswahl helfen:
- Einblicke: Das Referendariat bietet die Möglichkeit, Einblicke in Bereiche zu erhalten, die einem gewöhnlich verschlossen bleiben.
- Berufseinstieg: Die Wahlstation bietet die Gelegenheit, einen potenziellen Arbeitgeber kennenzulernen.
- Vergütung: In Kanzleien besteht die Möglichkeit, bis zu 7.500 € im Monat zu verdienen, dieses Geld kann für einen Urlaub, einen LL. M. oder einen Doktortitel nach dem Referendariat hilfreich sein.
- Ausland: Referendare können die Wahlstation auch dazu nutzen, Auslandserfahrung zu sammeln.
- Mündliche Prüfung: Wenn man sich umfangreich auf die mündliche Prüfung vorbereiten möchte, sollte man eine Station auswählen, die ausreichend Zeit für die Vorbereitung lässt.
Was ist das „Speyer-Semester“?
Grundsätzlich wird das Referendariat in der Praxis absolviert. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein dreimonatiges Ergänzungsstudium im Rahmen des Referendariats in Speyer zu absolvieren. Das Ergänzungsstudium ersetzt einen Teil oder eine vollständige Station.
Für die Anrechnung kommen die Verwaltungsstation, Anwaltsstation und Wahlstation in Betracht, wobei die Anrechnungsmöglichkeiten zwischen den Bundesländern variieren. Auch wenn das Ergänzungsstudium nach viel Lernen klingt, steht in Speyer primär das Sozialleben – insb. Feiern – im Vordergrund.
Das zweite Staatsexamen
Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen. Das zweite Staatsexamen besteht aus zwei Teilen. Am Ende der Anwaltsstation schreiben Referendare die schriftlichen Prüfungen. Die schriftlichen Prüfungen bestehen aus ca. 8 Klausuren, wobei die genaue Anzahl der Klausuren in den Bundesländern unterschiedlich ist.
Ein großer Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen besteht darin, dass Referendare im zweiten Examen Kommentare in den Prüfungen nutzen dürfen. Ob es sinnvoll ist, die Kommentare zu mieten oder zu kaufen, hängt vom Bundesland ab. Wenn allerdings keine Markierungen in den Kommentaren eingetragen werden dürfen, ist es deutlich günstiger, die Kommentare zu mieten.
Außerdem unterscheiden sich die Klausuren im zweiten Examen inhaltlich erheblich von den Klausuren im ersten Examen. Denn Referendare schreiben keine Gutachten mehr, sondern in den Klausuren müssen praxisnahe Urteile, Anklagen, Bescheide usw. geschrieben werden. Insgesamt gibt es im zweiten Examen viele verschiedene Klausurtypen.
Der zweite Teil des zweiten Staatsexamens ist die mündliche Prüfung. Der Tag der mündlichen Prüfung ist der wichtigste Tag im Referendariat, da die mündliche Prüfung ca. 33 % der Note des zweiten Staatsexamens ausmacht, wobei die Gewichtung von 25 % bis 40 % schwankt, je nach Bundesland.
Besteht die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs?
Wenn man mit dem Ergebnis des zweiten Staatsexamens unzufrieden ist, besteht in jedem Bundesland die Möglichkeit, die Examensprüfungen noch einmal abzulegen, also einen Verbesserungsversuch wahrzunehmen. Wenn man einen Verbesserungsversuch schreiben möchte, sollte man bedenken, dass sich Referendare dafür innerhalb einer recht kurzen Frist anmelden müssen. Auch fällt für den Verbesserungsversuch in allen Bundesländern außer Bayern eine Gebühr an, die bis zu 600 € betragen kann. Dazu nimmt der Verbesserungsversuch auch ca. ein Jahr in Anspruch, sodass der Zeitaufwand sehr hoch ist.
Andererseits sind die Erfolgsaussichten beim Verbesserungsversuch hoch, viele Referendare schaffen es, sich um mehrere Punkte zu verbessern. Vor dem Hintergrund, dass man sich durch den Verbesserungsversuch nicht verschlechtern kann, gibt es also auch gewichtige Gründe, die dafür sprechen, den Verbesserungsversuch zu nutzen.
Sollte man hingegen Pech haben und das zweite Staatsexamen sowohl im Erst- als auch im Zweitversuch nicht bestehen ist das verständlicherweise erst einmal sehr enttäuschend. Allerdings sollte man bedenken, dass es auch für Juristen, die nur das erste Staatsexamen haben, viele attraktive Berufsmöglichkeiten gibt.
Wie bereitet man sich auf das zweite Staatsexamen vor?
Die zentrale Herausforderung bei der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen besteht darin, dass man sich viel Wissen aneignen muss, dafür aber nur wenig Zeit hat. Mit den folgenden Tipps schafft man es aber, diese Herausforderung zu meistern:
- Richtigen Lernmaterialien: Die Ausbildungsgerichte bereiten Referendare leider nur unzureichend auf das Staatsexamen vor. Deshalb sind Referendare nicht nur beim Lernen, sondern auch bei der Auswahl der Lernunterlagen auf sich allein gestellt. Als Lernmaterialien stehen Referendaren viele Lehrbücher, Skripte, Repetitorien usw. zur Verfügung. Welche Lernmaterialien man auswählt, hängt von vielen Faktoren ab, etwa der Detailtiefe, mit der man lernen möchte, der Zeit, die man zur Verfügung hat, usw.
- Individueller Lernplan: Der eigene Lernplan sollte an die eigenen Stärken und Schwächen angepasst sein. Referendare, die direkt aus dem ersten Examen kommen, müssen etwa deutlich weniger Zeit mit dem Lernen des materiellen Rechts verbringen als Referendare, die mehrere Jahre promoviert oder anderweitig pausiert haben. Auch sollte man beim Wiederholen berücksichtigen, dass man im zweiten Examen Kommentare verwenden darf, sodass man nicht mehr jeden Meinungsstreit auswendig lernen muss.
- Ausreichend Lernzeit: Die Vorbereitung auf das Staatsexamen nimmt (viel) Zeit in Anspruch. Auch gibt für das zweite Staatsexamen kein gesondertes Repetitorium für die Examensvorbereitung. Deshalb vereinbaren viele Referendare mit Anwaltskanzleien, dass ein Teil der Anwaltsstation gearbeitet wird und Referendare den anderen Teil für die Examensvorbereitung nutzen können (sog. Tauchen). Es ist allerdings auch (zusätzlich) möglich, sich eine Verwaltungsstation auszusuchen, die sehr entspannte Arbeitszeiten hat, sodass genügend Zeit für die Examensvorbereitung bleibt.
- Falltraining: Wie auch im ersten Examen ist es auch im zweiten Examen hilfreich, viele Fälle zu lösen und Klausuren zu schreiben. Nur so lernt man mit den Herausforderungen in einer Examensklausur souverän umzugehen. Das Angebot an Ausbildungsmaterialien für Referendare ist gering. Deshalb sind der Berliner Klausurenkurs und die Klausuren von Kaiser sehr hilfreich. Es gibt allerdings noch eine Vielzahl weiterer Anbieter für Klausurenkurse mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen. Teilweise bieten auch die Bundesländer Klausurenkurse für ihre Referendare an.
- Kaiserseminare: Unter Referendaren sind Kaiserseminare sehr beliebt. Dabei handelt es sich um Crashkurse, welche die für das zweite Staatsexamen relevanten Rechtsgebiete an einem Wochenende wiederholen. Diese können als kompakte Zusammenfassung vor den Examensklausuren hilfreich sein. Bedenken sollte man allerdings, dass die Kosten für ein Wochenendseminar bis zu 170 € betragen und es sich im Endeffekt um eine Zusammenfassung der Skripte von Kaiser handelt, die deutlich günstiger sind.
Welche finanziellen Aspekte sollten Referendare bedenken?
- Steuererklärung: Im Referendariat fallen für Referendare hohe Kosten an. Der Kauf von Gesetzen, Lehrbüchern und Kommentaren, Umzüge in andere Städte, Fahrtwege zu Gericht und zur Station usw. Deshalb können Referendare, die sich um ihre Steuern kümmern und eine Steuererklärung abgeben, Steuererstattungen von mehreren hundert Euro erhalten.
- Nebentätigkeit: Auch wenn Referendare eine Unterhaltsbeihilfe erhalten, reicht das Geld häufig nicht zum Leben aus. In vielen Bundesländern gibt es allerdings Vorschriften, in welchem Umfang Nebentätigkeiten zulässig sind. Dazu kommt, dass viele Bundesländer die Vergütung aus der Nebentätigkeit auf die Unterhaltsbeihilfe anrechnen. Dies führt dazu, dass man sich als Referendar genau informieren sollte, ob und in welchem Umfang man eine Nebentätigkeit ausübt. Bei Referendaren ist die Tätigkeit als Klausurenkorrektor sehr beliebt. Vorteilhaft an der Tätigkeit ist, dass man nicht nur Geld verdient, sondern gleichzeitig auch das materielle Recht wiederholt. Allerdings sollte man bedenken, dass die Vergütung häufig sehr gering ist.
- Verbeamtung: In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen haben Referendare die Möglichkeit, zu Beamten auf Widerruf ernannt zu werden. Bei verbeamteten Referendaren sind die Sozialabgaben deutlich niedriger, sodass Referendare monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung haben. Auch haben verbeamtete Referendare die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Die Kosten einer privaten Krankenversicherung sind häufig deutlich niedriger als in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
- Arbeitslosengeld: Für die Zeit zwischen dem Ende des Referendariats und dem Berufseinstieg haben Referendare die Möglichkeit, Arbeitslosengeld 1 zu beziehen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich an dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Deshalb können Referendare durch eine hohe Vergütung in der Wahlstation den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 stark erhöhen. Beim Bezug des Arbeitslosengeldes ist es allerdings wichtig, den Antrag spätestens drei Tage nach der mündlichen Prüfung zu stellen.