Jura-Referendariat
Wahlstation Schleswig-Holstein

Jura-Referendariat in Schleswig-Holstein: Die Wahlstation und mündliche Prüfung

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Aktualisiert am 
14.4.2026
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wahlstation ist die letzte Station im Referendariat in Schleswig-Holstein und dauert 3 Monate.
  • Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft angeboten.
  • Das Thema des Aktenvortrages richtet sich nach der Wahlstation, allerdings wird dies nicht streng kontrolliert.

Stationsgeber in der Wahlstation

Referendare können in der Wahlstation ihren Stationsgeber frei auswählen. Es bestehen nahezu keine Einschränkungen bei der Auswahl. Vereinfacht gesprochen besteht die einzige Einschränkung darin, dass die Ausbildung durch einen Volljuristen erfolgen muss. Konkret ergeben sich die Vorgaben für die Wahlstation aus § 32 JAVO. Damit bietet die Wahlstation die Möglichkeit, die Station bei sehr außergewöhnlichen Stationsgebern zu absolvieren. Beispiele für exotische Stationen in der Wahlstation:

Die Wahlstation ist eine einzigartige Gelegenheit, Einblicke in Bereiche zu erhalten, die man später nie wieder erhalten wird. Alternativ kann die Wahlstation auch genutzt werden, um einen möglichen späteren Arbeitgeber kennenzulernen, zum Reisen usw. Mehr zur Auswahl des passenden Stationsgebers findet Ihr in diesem Beitrag zur Wahlstation.

Welchen Einfluss hat die Wahlstation auf die mündliche Prüfung?

Bei der Auswahl der Wahlstation sollte man im Blick haben, dass von der Ausgestaltung der Wahlstation der Schwerpunkt in der mündlichen Prüfung abhängt. Der Schwerpunkt wiederum entscheidet über das Rechtsgebiet des Aktenvortrags. Ca. 3 Monate vor den schriftlichen Klausuren wählt man den Schwerpunktbereich, wobei die thematische Ausrichtung der Wahlstation inhaltlich mit dem gewählten Schwerpunkt übereinstimmen muss. Ob dies auch der Fall ist, wird allerdings primär auf Plausibilität geprüft. Wichtig ist auch, dass die Wahl nicht mehr geändert werden kann, nicht einmal im Verbesserungsversuch.  

Gibt es eine Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung?

Bezüglich der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung werden freiwillige Arbeitsgemeinschaften angeboten, um das Halten von Aktenvorträgen zu üben. Arbeitsgemeinschaften gibt es für die Schwerpunkte Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege und Staat und Verwaltung. Wenn man sich für einen anderen Schwerpunkt entscheidet, kann man an einer dieser Arbeitsgemeinschaften ebenfalls teilnehmen, allerdings passt dann der Inhalt der Arbeitsgemeinschaft nicht zum eigenen Schwerpunkt.  

Insgesamt ist die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft sehr zu empfehlen, insbesondere sind die AG-Leiter sehr engagiert.

Die mündliche Prüfung

Die Ladung für die mündliche Prüfung erhält man ebenfalls ca. 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung, also nicht gemeinsam mit den Examensergebnissen. Die Prüfung selbst findet aufgrund des Gemeinsamen Prüfungsamts in Hamburg statt.

Häufig gestellte Fragen