Jura-Referendariat
Zivilstation Hessen

Jura-Referendariat in Hessen: Die Zivilstation

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zivilstation ist die erste Station im Referendariat in Hessen und dauert 4 Monate.
  • Zu Beginn der Station findet ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt. Anschließend findet parallel zu der praktischen Ausbildung einmal wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft statt.
  • Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden bereits Klausuren geschrieben und Aktenvorträge gehalten.
  • Die Arbeitsgemeinschaft und der Einführungslehrgang stellen nur einen Einstieg in das Zivilprozessrecht dar. Referendare müssen unbedingt zusätzlich eigenständig lernen.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Der Einführungslehrgang dauert zwei Wochen und findet in der Arbeitsgemeinschaft, also der Gruppe der Referendare, statt und wird von einem Zivilrichter geleitet. An größeren Ausbildungsgerichten kann es mehrere solche Gruppen zeitgleich geben, die Zahl der Referendare pro Gruppe beträgt aber immer ca. 15. Der Einführungslehrgang findet täglich halbtags statt. Zunächst werden ein paar administrative Themen behandelt, anschließend beginnt die theoretische Ausbildung der Referendare in Zivilsachen, der Arbeitsweise des Gerichts und dem Umgang mit Akten. Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft bleibt bis zum Ende der Anwaltsstation identisch mit Ausnahme des betreuenden Richters, der je nach Station wechselt. Inhaltlich behandelt der Einführungslehrgang die Grundlagen des für die Zivilstation erforderlichen Wissens.

Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft

Im Anschluss an den Einführungslehrgang findet die Arbeitsgemeinschaft einmal wöchentlich für ca. 3 Stunden statt. Den Ablauf kann man sich wie einen kurzen Schultag vorstellen, an dem nur ein Fach unterrichtet wird. Es gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen und es werden Übungen teilweise einzeln und teilweise in Gruppen zu dem Thema der Einheit durchgeführt (z.B. Übungsblätter zum Tenorieren). Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtend, daher werden Fehlzeiten erfasst und nur entschuldigt akzeptiert. Inhaltlich behandelt die Arbeitsgemeinschaft das für das Examen relevante Zivilprozessrecht. Dabei werden die Themen allerdings lediglich oberflächlich angerissen also vollumfänglich erklärt.  

Zudem geben einige Arbeitsgemeinschaftsleiter Hausaufgaben auf z.B. das Verfassen einer Relation oder eines Tatbestandes oder die Ausformulierung von Entscheidungsgründen.

Muss man neben der Arbeitsgemeinschaft noch lernen?

Die reine Teilnahme an dem Einführungslehrgang und der Arbeitsgemeinschaft und das Bearbeiten der ggf. ausgeteilten Materialien ersetzt ähnlich wie bei einer Vorlesung im Studium nicht das Selbststudium zum Bestehen der Stationsklausuren oder gar des Examens.  

Werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Klausuren geschrieben?

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften finden auch Prüfungen statt, die bestanden werden müssen. Die Prüfungen setzen sich regelmäßig aus 1-2 Klausuren am Ende der Station und 1-2 Aktenvorträgen pro Person während der Station zusammen.  

Praktische Ausbildung in der Zivilstation

Zum Ende des Einführungslehrganges wird jeder Referendar einem Einzelausbilder zugeteilt, dabei handelt es sich um einen Richter für Zivil- oder Handelssachen am Amts- oder Landgericht. Dem Einzelausbilder arbeitet der Referendar während der weiteren 3,5 Monate zu und dieser nimmt auch weitere Leistungen ab, die in einem Ausbildungsnachweis erfasst werden. Dazu gehört zum Beispiel das Verfassen von Beschlüssen und Urteilen und das Halten von Aktenvorträgen. Der Einzelausbilder entscheidet, wie intensiv die Ausbildung ist und wie oft der Referendar in der Woche bei Gericht erscheinen muss. Regelmäßig sind 2-3 Termine pro Woche bei Gericht angedacht, in denen Akten besprochen werden, der Referendar an Sitzungen neben dem Richter oder aus dem Zuschauerraum teilnimmt und in denen dem Referendar eine Akte zur häuslichen Bearbeitung zugeteilt wird.

Wie hoch ist die Arbeitsbelastung während der Station?

Zwar klingt die Arbeitsbelastung bisher überschaubar, es ist aber nicht zu vernachlässigen, dass die Arbeitsgemeinschaft vor- und nachbereitet werden muss, wofür inklusive der Arbeitsgemeinschaft selbst jedenfalls ein Tag in der Woche eingeplant werden sollte. Daneben entfallen 2 bis 3 Tage auf Anwesenheit beim Einzelausbilder und gerade zu Beginn sollte zusätzlich ein Tag für die Bearbeitung der Akte zur häuslichen Bearbeitung eingeplant werden. Hierdurch wird deutlich, dass die Arbeitsbelastung der einer Vollzeittätigkeit entspricht. Urlaubsreisen sind deshalb nur in den Zeiträumen möglich, in denen offiziell Urlaub eingereicht wird.  

Organisatorisches

Die Zivilstation ist der richtige Zeitpunkt, um die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation zu planen und sich auf entsprechende Ausbildungsorte zu bewerben. Insbesondere wenn man beliebte Ausbildungsstellen, wie das Auswärtige Amt oder die EZB für die Verwaltungsstation in Betracht zieht, sollte die Bewerbung spätestens mit Abschluss der Station erfolgen, da die Plätze begrenzt sind. Empfohlen wird, sich bereits jetzt eingehend Gedanken zum Lernplan zu machen und bereits mit der Vorbereitung auf das Staatsexamen anzufangen und sobald wie möglich das Klausurenschreiben zu trainieren.

Häufig gestellte Fragen