Jura-Referendariat
Anwaltsstation Hessen

Jura-Referendariat in Hessen: Die Anwaltsstation und Examensvorbereitung

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Aktualisiert am 
5.5.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Anwaltsstation ist die vierte Station im Referendariat in Hessen und dauert 9 Monate.
  • Für die Examensvorbereitung werden ein Klausurenkurs und mehrere verblockte Lehrgänge angeboten
  • Referendare können sich den Anwalt bzw. die Kanzlei für die praktische Ausbildung selbst aussuchen. Dabei sollten Referendare berücksichtigen, dass sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die Klausuren haben. Deshalb ist das Tauchen weit verbreitet.

Inhalt und Dauer des Einführungslehrgangs

Die Anwaltsstation mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang. Kurz vor Beginn der Anwaltsstation erhalten die Referendare postalisch eine Ladung mit Uhrzeit und Ort des ersten Tages. Der Einführungslehrgang wird in Zusammenarbeit von der Rechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltsverein und Anwaltskanzleien gehalten. Der Lehrgang kann – je nachdem wer ihn leitet und konzipiert – unterschiedlich aufgebaut sein. Es gibt zum einen die Konstellation, dass sich der Kurs über die zwei Wochen durchzieht und die Teilnehmer täglich neue Aufgaben bearbeiten oder Schriftsätze aus anwaltlicher Sicht verfassen. Möglich ist auch eine Konstellation, in der – wie bei den vorherigen Stationen – ein Überblick über verschiedene Schriftsätze und anwaltliche Handlungsmöglichkeiten gegeben wird.  

Der Lehrgang kann digital und mit allen hessischen Arbeitsgemeinschaften zeitgleich stattfinden, das bedeutet, dass der Lehrgang über 100 Teilnehmern hat, anstatt eines Lehrgangs im Kreis der eigenen Arbeitsgemeinschaftsgruppe. Regelmäßig wird am Anfang des Lehrgangs noch einmal auf die Anwesenheitspflicht verwiesen.  

Der Lehrgang wird insgesamt sehr kritisch gesehen. Die Qualität ist der Veranstaltung ist sehr gering, sodass der Mehrwert für das Examen und Leben niedrig ist.

Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft

Im Anschluss an den Einführungslehrgang findet die Arbeitsgemeinschaft ebenso wie in den vorhergehenden Stationen nur noch einmal wöchentlich für ca. 3 Stunden statt, allerdings läuft die Arbeitsgemeinschaft nur ca. 4 Monate und nicht über den gesamten neunmonatszeitraum der Station. Die Zeit danach sollte jedoch nicht als Freizeit verstanden werden, sondern dient der intensiven Vorbereitung auf die schriftlichen Examensprüfungen am Ende der Station. In der Arbeitsgemeinschaft gibt es wie in den vorherigen Stationen Prüfungsleistungen, die mit mindestens ausreichend abgeschlossen werden müssen und sich regelmäßig aus 1-2 Klausuren am Ende der Station und 1-2 Aktenvorträgen pro Person während der Station zusammensetzen. Aufgrund der ebenfalls bestehenden Verpflichtung zur Teilnahme werden auch hier nur entschuldigte Fehlzeiten akzeptiert.  

Daneben gibt es im Rahmen der Anwaltsstation je einen zweitägigen Lehrgang zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht, zu dem Informationen kurzfristig vor den jeweiligen Terminen geteilt werden.  

Inhaltlich wird in der Arbeitsgemeinschaft primär das Zivilprozessrecht behandelt, das nicht Gegenstand der Arbeitsgemeinschaft in der Zivilstation war. Außerdem werden die Besonderheiten der Anwaltsklausur behandelt

Praktische Ausbildung in der Anwaltsstation

Nach dem Einführungslehrgang beginnt die individuelle Ausbildung bei dem Anwalt/der Kanzlei nach Wahl des Referendars. Wie bei der Verwaltungsstation beeinflusst die Wahl des Ausbilders, die Arbeitszeiten und Aufgaben. Allgemeingültige Aussagen lassen sich deshalb nicht treffen. Regelmäßig machen Referendare von der sogenannten Möglichkeit des Tauchens gebrauch. Tauchen meint, dass man einen Teil der Anwaltsstation nicht arbeitet, sondern zum Lernen für das zweite Staatsexamen verwendet. Somit wird die Station aufgeteilt, eine bestimmte Zeit, etwa drei oder fünf Monate arbeitet man bei dem Anwalt / der Kanzlei, und den Rest der Station wird “getaucht”.  

Ladung zum Examen

In den ersten Monaten der Anwaltsstation wird postalisch die Ladung zu den schriftlichen Examensprüfungen versandt, aus der sich Ort und Zeit der Examensprüfung ergeben. Die Prüfungen können in ganz Hessen stattfinden und es sollte ggf. frühzeitig daran gedacht werden, ein Hotel zu buchen, wenn man in einer anderen Stadt schreibt und sich lange Anfahrtszeiten am Morgen der Klausuren ersparen möchte.

Leistungsnachweis

Es gibt auf der Seite der Justiz Hessen einen Leistungsnachweis, der – wie bei den vorherigen Stationen – bestimmte Leistungen vorsieht, die vom Referendar zu erbringen sind. Dieser ist auszufüllen und vom Ausbilder zu unterschreiben. Alternativ kann insbesondere in Großkanzleien aber auch auf eine individuelle Aufstellung der Leistungen in einem leeren Nachweis – wie in der folgenden Wahlstation – zurückgegriffen werden, um alle Leistungen abzubilden. Denn während ein vorgeschriebener Gerichtstermin bei einem Einzelanwalt eine typische Aufgabe sein mag, kann die Mitarbeit an einem Due-Diligence Report im Transaktionsgeschäft eine typische Aufgabe sein, die individuell erfasst werden muss. In dem leeren Leistungsnachweis sind dann die tatsächlich erbrachten Leistungen einzutragen und vom Ausbilder zu unterschreiben.  

Examensvorbereitung

Für die Examensvorbereitung wird in Hessen zum einen ein Zugang zu ELAN-REF angeboten. Dabei handelt es sich um ein digitales Lernangebot für die Examensvorbereitung. Nachteilig daran ist, dass es zwar gut gemeint ist, qualitativ für die Examensvorbereitung allerdings nicht ausreicht.  

Darüber hinaus gibt es einen wöchentlichen Klausurenkurs für die Examensvorbereitung. In dem Klausurenkurs werden primär alte Examensklausuren gestellt. Referendare müssen die Möglichkeit, die Klausuren zu Hause schreiben und können die Klausuren digital einreichen.

Schriftliches Examen

In den letzten Wochen der Station finden die schriftlichen Examensprüfungen statt. Die acht fünfstündigen Prüfungen erstrecken sich regelmäßig über einen Zeitraum von zwei Wochen. Die Daten der schriftlichen Prüfungen können bereits frühzeitig dem Klausurenkalender auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes entnommen werden.

Häufig gestellte Fragen