Berufseinstieg
Syndikusanwalt

Die Arbeit als Syndikusanwalt

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
14.2.2024
5
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein Rechtsanwalt, der eine anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, etwa einem Unternehmen, einer Stiftung oder einem Verband, ausübt.
  • Der Unterschied zwischen einem Syndikusanwalt und einem Unternehmensjuristen besteht insbesondere darin, dass ein Syndikusanwalt ein Volljurist ist, der in fachlichen Fragen keinen Weisungen unterliegt und bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen ist.
  • Die Gehälter für Syndikusrechtsanwälte können fast die Gehälter von Anwälten in Großkanzleien erreichen, dabei ist die Work-Life-Balance von Syndikusrechtsanwälten häufig deutlich besser.

Was ist ein Syndikus­rechtsanwalt?

Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein (zugelassener) Rechtsanwalt, der eine anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, etwa einem Unternehmen, einer Stiftung oder einem Verband, ausübt. Diese Form der Berufsausübung bedarf einer besonderen tätigkeitsbezogenen Zulassung und unterliegt einem gesonderten Berufsrecht. Einen detaillierten Überblick findet über das Recht der Syndikusanwälte findet Ihr beim Deutschen Anwaltsverein.  

Voraussetzungen, um Syndikus­rechtsanwalt zu sein

Um Syndikusrechtsanwalt zu sein, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:  

  • Volljurist: Zunächst muss man Volljurist sein, also beide Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Anwaltliche Tätigkeit: Außerdem muss ein Syndikusrechtsanwalt für das Unternehmen anwaltlich tätig sein. Dies ist nach § 46 Abs. 3 BRAO der Fall, wenn man folgende Aufgaben erbringt: Prüfung von Rechtsfragen, Erteilung von Rechtsrat, Ausrichtung der Tätigkeit auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen und nach außen verantwortlich auftreten.
  • Unabhängigkeit: Ein Syndikusrechtsanwalt muss in fachlichen Fragen unabhängig sein, er darf also keinen Weisungen in fachlichen Themen unterliegen. Diese Voraussetzung ist sehr wichtig, sodass es wichtig ist, die fachliche Unabhängigkeit im Arbeitsvertrag festzuhalten.
  • Eigene Kanzlei: Syndikusrechtsanwälte zugelassene Rechtsanwälte sind müssen sie immer einen Kanzleisitz nachweisen. Dies ist aber bloß eine formelle Voraussetzung, man kann einfach seine Privatadresse als Kanzleisitz angeben. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn man nicht Nebenberuflich tätig werden möchte.
  • Zulassung: Die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt bedarf der Zulassung, wobei die Zulassung zu erteilen ist, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen.

Zudem sollte man wissen, dass eine parallele Zulassung als Syndikusrechtsanwalt und als niedergelassener Rechtsanwalt möglich ist. Die doppelte Zulassung hat gleich mehrere Vorteile. Zum ersten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers nebenberuflich eine Tätigkeit als niedergelassener Rechtsanwalt ausgeübt werden. Dazu ist die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu vertreten größer, da der Syndikusrechtsanwalt als niedergelassener Rechtsanwalt nicht den Beschränkungen aus § 46c Abs. 2 Satz 2 BRAO unterliegt. Dazu bleibt auch ein erworbener Fachanwaltstitel erhalten.

Welche Aufgaben übernehmen Syndikus­rechtsanwälte?

Syndikusrechtsanwälte beraten ihren Arbeitgeber in allen in Betracht kommenden Rechtsfragen. Die genauen Aufgaben sind bei jedem Unternehmen anders. So gibt es Unternehmen, die eine große Rechtsabteilung mit vielen spezialisierten Syndikusrechtsanwälten haben, sodass die einzelnen Syndikusrechtsanwälte ihren Arbeitgeber etwa nur im Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Gesellschaftsrecht beraten. Demgegenüber gibt es Unternehmen mit sehr kleinen Rechtsabteilungen – insbesondere bei kleineren Unternehmen -, sodass Syndikusrechtanwälte das Unternehmen in allen Rechtsfragen beraten.

Entsprechend kann die Arbeit als Syndikusrechtsanwalt sehr divers sein. Während sich viele Rechtsanwälte auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren, hat man als Syndikusrechtsanwalt die Möglichkeit, mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten in Berührung zu kommen, sodass der Arbeitsalltag sehr abwechslungsreich ist.

Grundsätzlich besteht für Syndikusrechtsanwälte auch die Möglichkeit, ihr Unternehmen vor Gericht zu vertreten. Diese Möglichkeit ist allerdings auf kleine Verfahren beschränkt. So ist es Syndikusrechtsanwälten etwa verboten, ihren Arbeitgeber vor Landgerichten zu vertreten, sodass die Möglichkeit der Vertretung bei größeren Verfahren ausgeschlossen ist.  

Was ist der Unterschied zwischen einem Syndikusanwalt und einem Unternehmensjurist bzw. Inhouse-Jurist?

Auch wenn die Bezeichnungen Unternehmensjurist, Inhouse-Jurist und Syndikusrechtsanwalt regelmäßig synonym gebraucht werden, ist das genau genommen nicht ganz richtig. Die Tätigkeit als Syndikusanwalt ist eine spezielle Form als Jurist für ein Unternehmen tätig zu werden. Die wesentlichen Unterschiede haben wir in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Vergleichstabelle Unternehmensjurist vs. Syndikusanwalt

Welche Vor- und Nachteile hat die Tätigkeit als Syndikus­rechtsanwalt?

Die Vor- und Nachteile einer Tätigkeit als Syndikusanwalt hängen sehr von der Perspektive ab. Folgende Aspekte gelten jedoch als Vorteile der Tätigkeit als Syndikusanwalt:

  • Unabhängigkeit: Ein Syndikus kann auch als Rechtsanwalt nebenbei arbeiten und so seine Unabhängigkeit behalten - so kann er zum Beispiel neben seiner Anstellung andere Mandanten betreuen.
  • Abwechslung: Die Aufgaben, die Syndikusrechtsanwälte übernehmen sind sehr vielfältig, sodass die Arbeit deutlich abwechslungsreicher ist als von vielen Anwälten.
  • Ansehen: Als Experten sind sie für Unternehmen besonders wichtig und genießen in der Regel ein hohes Ansehen.  
  • Sicherheit: Ein sehr großer Vorteil gegenüber der eigenen Kanzlei ist die Sicherheit, die Syndikusrechtsanwälte mit einer Anstellung genießen. Sie müssen sich also nicht um Mandanten bemühen, da sie ein festes Gehalt bekommen.
  • Anwaltliches Versorgungswerk: Syndikusrechtsanwälte haben die Möglichkeit, in das anwaltliche Versorgungswerk zu wechseln, was – je nach Versorgungswerk – das Geld am Kapitalmarkt investieren kann und nur eingeschränkt dem Umlagesystem unterliegt.

Allerdings gibt es auch einige Punkte, die man berücksichtigen sollte, wenn man sich für die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt entscheidet:

  • Keine wechselnden Mandanten: Syndikusrechtsanwälte sind dauerhaft für ihren Arbeitgeber tätig, sodass sie nicht wie andere Rechtsanwälte ständig mit neuen Mandanten Kontakt haben.
  • Gehalt: Das Gehalt von Syndikusrechtsanwälten ist deutlich niedriger als das Gehalt in Großkanzleien.

Was verdient man als Syndikusanwalt?

Die Spanne der Gehälter für Syndikusanwälte ist breit und hängt stark von der Größe des Unternehmens ab. Während bei großen DAX-Konzernen Gehälter von mehr als 120.000 Euro im ersten Jahr möglich sind, zahlen kleinere Unternehmen oft nur 60.000 Euro oder weniger. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Gehälter deutlich geringer sind als in der Großkanzlei. Im Gegenzug ist die Work-Life-Balance als Syndikusanwalt auch deutlich besser. Außerdem kann man mit einer doppelten Zulassung auch noch Geld als selbstständiger Rechtsanwalt hinzuverdienen.  

Welche Voraussetzungen müssen Bewerber mitbringen?

Vor dem Hintergrund der attraktiven Kombination aus Gehalt und Work-Life-Balance haben die größten Unternehmen, sofern sie Berufseinsteiger einstellen, ähnlich hohe Anforderungen an Bewerber wie Großkanzleien. Bewerber sollten daher im Idealfall zwei Prädikatsexamen und Zusatzqualifikationen wie z.B. eine Promotion oder einen LL.M mitbringen. Bei kleineren Unternehmen sind die Anforderungen jedoch häufig (deutlich) niedriger. Man sollte sich allerdings von den Anforderungen in Stellenanzeigen nicht abschrecken lassen, diese sind häufig zu hoch. Eine Bewerbung hinschicken kann in jedem Fall nicht schaden und die Chance stehen oft besser als man glaubt.

Sollte man direkt nach dem zweiten Examen Syndikusanwalt werden?

Bei vielen Arbeitgebern besteht die Möglichkeit, direkt nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens als Syndikusanwalt tätig zu werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, zunächst ein paar Jahre in der Großkanzlei zu arbeiten und erst im Anschluss zu einem Unternehmen zu wechseln. Welche Option die richtige ist, ist letztlich individuell. Der Weg über die Großkanzlei bietet allerdings den Vorteil, dass die Ausbildung in Großkanzlei oft ausgezeichnet ist und man die erlernten Skills bei der späteren Tätigkeit im Unternehmen sehr gut gebrauchen kann. Auch steigt man dann aufgrund der bestehenden Berufserfahrung auf Top-Niveau in häufig in einer höheren Position ein.

Kann man im Rahmen des Referendariats die Arbeit als Syndikusanwalt kennenlernen?

Im Referendariat besteht in allen Bundesländern die Möglichkeit, auch die Arbeit in einer Rechtsabteilung kennenzulernen. Insbesondere in Großunternehmen arbeiten häufig Syndikusrechtsanwälte. Wer also im Referendariat die Arbeit als Syndikusrechtsanwalt kennenlernen möchte, sollte eine Station in einer Rechtsabteilung, bestenfalls bei einem Großunternehmen, verbringen. Hierfür bieten sich die Wahlstation oder ein Teil der Anwaltsstation an.

Wenn Ihr erfahren möchtet, was euch als Referendar in einer Rechtsabteilung erwartet, schaut euch gerne diese Erfahrungsberichte an.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Syndikusanwalt?
Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein Rechtsanwalt, der eine anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, etwa einem Unternehmen, einer Stiftung oder einem Verband, ausübt.
Welche Vorteile bietet die Zulassung als Syndikusanwalt?
Die Vorteile der Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt bietet einige Vorteile, zum einen haben Syndikusrechtsanwälte die Sicherheit eines Arbeitnehmers, unterliegen dabei allerdings keinen fachlichen Weisungen. Auch besteht die Möglichkeit parallel noch ein zweites berufliches Standbein aufzubauen, indem noch weitere Mandanten betreut werden.
Was verdient ein Syndikusanwalt?
Das Gehalt von Syndikusrechtsanwälten ist nicht einheitlich. In großen Unternehmen sind Einstiegsgehälter von mehr als 120.000 € möglich. Grundsätzlich steigt das Gehalt mit der Unternehmensgröße und der Berufserfahrung des Syndikusrechtsanwalts.
Darf ein Syndikusanwalt vor Gericht auftreten?
Ein Syndikusrechtsanwalt darf seinen Arbeitgeber grundsätzlich vor Gericht vertreten. Allerdings unterliegt er dabei Beschränkungen, sodass beispielsweise keine Vertretung vor dem Landgericht möglich ist. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn der Syndikusrechtsanwalt seinen Arbeitgeber mit seiner privaten Kanzlei vertritt.
Was macht ein Syndikusrechtsanwalt?
Ein Syndikusrechtsanwalt berät seinen Arbeitgeber in allen rechtlichen Fragestellungen. Dazu gehört es etwa, Verträge zu entwerfen, Verhandlungen zu führen oder Gerichtsprozesse vorzubereiten und teilweise auch zu führen.