Jura-Referendariat
Nebentätigkeit Jura-Referendariat Niedersachsen

Nebentätigkeit im Referendariat in Niedersachsen

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Aktualisiert am 
2.6.2026
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Referendare dürfen in Niedersachsen bis zu 8 Stunden in der Woche neben dem Referendariat arbeiten.
  • Bei einer Tätigkeit an einer Hochschule oder als Korrekturassistent darf bis zu 46 Stunden im Monat gearbeitet werden.
  • Wenn die Vergütung für eine in der Ausbildung vorgeschriebene Tätigkeit bezahlt wird (z.B. in der Anwalts- oder Wahlstation), erfolgt eine Anrechnung der Vergütung erst, wenn die Gesamtvergütung über dem Einstiegsgehalt von Richtern liegt.

Wie sind die Modalitäten für die Nebentätigkeit im Jura-Referendariat in Niedersachsen?

Jura-Referendare dürfen im Referendariat in Niedersachsen einer Nebentätigkeit nachgehen. Gleichzeitig sollen die Referendare das Referendariat nicht vollständig vernachlässigen. Für Referendare gelten deshalb in Niedersachsen die folgenden Modalitäten für die Nebentätigkeit:

  • Umfang: Referendare dürfen bis zu 8 Stunden in der Woche arbeiten. Bei einer Tätigkeit als Korrekturassistent, wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität/Fachhochschule sind bis zu 46 Stunden im Monat zulässig.
  • Genehmigung: Es ist nicht erforderlich, für die Nebentätigkeit eine Genehmigung einzuholen. Die Nebentätigkeit muss allerdings einen Monat vor ihrer Aufnahme beim OLG angezeigt werden.
  • Anrechnung: Es erfolgt eine Anrechnung der Vergütung, die die Höhe der Unterhaltsbeihilfe übersteigt (ca. 1.500 € im Monat). Das Entgelt für in den Ausbildungsrichtlinien vorgeschriebene Tätigkeit wird angerechnet, soweit die Summe von Entgelt, Anwärterbezügen und Familienzuschlag die Summe von Anfangsgrundgehalt und Familienzuschlag eines Richters übersteigt. Dies erfasst insbesondere Vergütungen im Rahmen der Anwalts- oder Wahlstation. Allerdings wird diese Regelung uneinheitlich gehandhabt. Referendare erhalten unabhängig von der Höhe der Unterhaltsbeihilfe eine Mindestauszahlung in Höhe von 30 % der Unterhaltsbeihilfe.  

Ist eine Nebentätigkeit während des Referendariats sinnvoll?

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob eine Nebentätigkeit im Referendariat sinnvoll ist oder nicht. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Zeit im Referendariat sehr knapp bemessen ist. Wer zusätzlich auch noch arbeitet, wird irgendwo Zeit sparen müssen (z.B. beim Lernen, der Stationsarbeit oder der Freizeit). Entsprechend sollte man sich überlegen, ob das Geld diesen Zeitverlust aufwiegt. Auf der anderen Seite sind auch einige Vorteile mit der Nebentätigkeit verbunden:

  • Praxis: Wer einen Nebenjob bei einer Anwaltskanzlei ausübt, hat die Möglichkeit, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter deckt sich im Wesentlichen mit der Referendarstätigkeit. Referendare haben so die Möglichkeit „zwei“ Anwaltsstationen zu absolvieren und doppelt so viele Praxiseinblicke zu erhalten.
  • Berufsorientierung: Die meisten Referendare fangen nach dem Referendariat als Rechtsanwalt an, zu arbeiten. Für die Berufsentscheidung ist insbesondere die Stimmung im Team und die konkrete Arbeit von besonderer Bedeutung. Die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob ein Team zu einem passt, ist es, direkt in dem Team zu arbeiten.  

Tipps für den Nebenjob

Wenn Referendare einen Nebenjob aufnehmen, sollten sie einige Punkte beachten. Insbesondere im Steuerrecht drohen ein paar Fallen.

  • Steuern: Wer eine Nebentätigkeit ausübt, muss auswählen, welches Einkommen nach der Steuerklasse I und welches nach Steuerklasse VI besteuert werden soll. Es ist dabei üblich, das höhere Einkommen – meistens die Unterhaltsbeihilfe – nach Steuerklasse I zu versteuern und das geringere Einkommen nach Steuerklasse VI. Dazu kommt es in solchen Situationen häufig dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, einen kleinen Liquiditätspuffer aufzubauen, um die Nachzahlung tätigen zu können.
  • Examensbezug: Es gibt Nebentätigkeiten, die für die Examensvorbereitung hilfreich sind. Wer beispielsweise Klausuren korrigiert, Vorlesungen hält oder bei Rechtsanwälten Schriftsätze überarbeitet, lernt während der Arbeitszeit einiges, was auch im Examen hilfreich sein kann.
  • Flexibilität: Wir würden empfehlen, einen Nebenjob zu wählen, der zeitlich flexibel ist. Im Referendariat kommt es immer wieder vor, dass Veranstaltungen oder Klausuren kurzfristig verlegt werden. Es ist entsprechend hilfreich, sich für einen Job zu entscheiden, bei dem jedenfalls ausnahmsweise die Möglichkeit besteht, die Arbeit zu verschieben.

Häufig gestellte Fragen