Nebentätigkeit im Referendariat in Nordrhein-Westfalen
Das Wichtigste in Kürze:
- Referendare dürfen bis zu 12 Stunden in der Woche arbeiten.
- Bei nicht-juristischen Tätigkeiten ist es zulässig, bis zu 8 Stunden in der Woche zu arbeiten.
- Es ist üblich, das niedrigere Einkommen (entweder die Unterhaltsbeihilfe oder die Vergütung aus der Nebentätigkeit) in Steuerklasse VI zu versteuern.
Wie sind die Modalitäten für die Nebentätigkeit im Jura-Referendariat in Nordrhein-Westfalen?
Jura-Referendare dürfen im Referendariat in Nordrhein-Westfalen einer Nebentätigkeit nachgehen. Gleichzeitig sollen die Referendare das Referendariat nicht vollständig vernachlässigen. Für Referendare gelten deshalb in Nordrhein-Westfalen die folgenden Modalitäten für die Nebentätigkeit:
- Umfang: Referendare dürfen bis zu 8 Stunden in der Woche arbeiten. Bei einer juristischen Tätigkeit sind sogar 12 Stunden in der Woche zulässig.
- Genehmigung: Die Aufnahme der Tätigkeit setzt eine Genehmigung durch den Präsidenten des OLG voraus.
- Anrechnung: Die Vergütung, die die Unterhaltsbeihilfe übersteigt, wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Im Gegensatz zu Referendaren in anderen Bundesländern gibt es auch keine Mindestauszahlung, sodass auch eine vollständige Kürzung der Unterhaltsbeihilfe möglich ist.
Ist eine Nebentätigkeit während des Referendariats sinnvoll?
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob eine Nebentätigkeit im Referendariat sinnvoll ist oder nicht. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Zeit im Referendariat sehr knapp bemessen ist. Wer zusätzlich auch noch arbeitet, wird irgendwo Zeit sparen müssen (z.B. beim Lernen, der Stationsarbeit oder der Freizeit). Entsprechend sollte man sich überlegen, ob das Geld diesen Zeitverlust aufwiegt. Auf der anderen Seite sind auch einige Vorteile mit der Nebentätigkeit verbunden:
- Praxis: Wer einen Nebenjob bei einer Anwaltskanzlei ausübt, hat die Möglichkeit, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter deckt sich im Wesentlichen mit der Referendarstätigkeit. Referendare haben so die Möglichkeit „zwei“ Anwaltsstationen zu absolvieren und doppelt so viele Praxiseinblicke zu erhalten.
- Berufsorientierung: Die meisten Referendare fangen nach dem Referendariat als Rechtsanwalt an, zu arbeiten. Für die Berufsentscheidung ist insbesondere die Stimmung im Team und die konkrete Arbeit von besonderer Bedeutung. Die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob ein Team zu einem passt, ist es, direkt in dem Team zu arbeiten.
Tipps für den Nebenjob
Wenn Referendare einen Nebenjob aufnehmen, sollten sie einige Punkte beachten. Insbesondere im Steuerrecht drohen ein paar Fallen.
- Steuern: Wer eine Nebentätigkeit ausübt, muss auswählen, welches Einkommen nach der Steuerklasse I und welches nach Steuerklasse VI besteuert werden soll. Es ist dabei üblich, das höhere Einkommen – meistens die Unterhaltsbeihilfe – nach Steuerklasse I zu versteuern und das geringere Einkommen nach Steuerklasse VI. Dazu kommt es in solchen Situationen häufig dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, einen kleinen Liquiditätspuffer aufzubauen, um die Nachzahlung tätigen zu können.
- Examensbezug: Es gibt Nebentätigkeiten, die für die Examensvorbereitung hilfreich sind. Wer beispielsweise Klausuren korrigiert, Vorlesungen hält oder bei Rechtsanwälten Schriftsätze überarbeitet, lernt während der Arbeitszeit einiges, was auch im Examen hilfreich sein kann.
- Flexibilität: Wir würden empfehlen, einen Nebenjob zu wählen, der zeitlich flexibel ist. Im Referendariat kommt es immer wieder vor, dass Veranstaltungen oder Klausuren kurzfristig verlegt werden. Es ist entsprechend hilfreich, sich für einen Job zu entscheiden, bei dem jedenfalls ausnahmsweise die Möglichkeit besteht, die Arbeit zu verschieben.
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