Jura-Referendariat
Strafstation Baden-Württemberg

Jura-Referendariat in Baden-Württemberg: Die Strafstation

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Aktualisiert am 
26.2.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Strafstation ist zweite Station in Referendariat in Baden-Württemberg und dauert drei Monate.
  • Die praktische Ausbildung erfolgt entweder beim Strafgericht oder bei der Staatsanwaltschaft, aufgrund der höheren Examensrelevanz ist die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft empfehlenswert.
  • Die Arbeitsgemeinschaft und der Einführungslehrgang decken nur die Grundlagen ab, sodass eigenständiges Lernen wichtig ist.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Wie die Zivilstation beginnt auch die Strafstation mit einem Einführungslehrgang. Der Einführungslehrgang in die Strafstation dauert für gewöhnlich nur ein bis zwei Wochen. Ähnlich wie auch im zivilrechtlichen Einführungslehrgang sollen die Referendare mit den Grundlagen des Strafverfahrens vertraut gemacht werden. Dabei wird beispielsweise auf den Gang des Hauptverfahrens, der Inhalt und Aufbau einer Anklageschrift und einer staatsanwaltschaftlichen Verfügung behandelt. Aufgrund der Kürze des Lehrgangs ist der Lernerfolg im Einführungslehrgang allerdings überschaubar.

Häufigkeit und Inhalt der Arbeitsgemeinschaft

Auch in der Strafstation findet im Anschluss an den Einführungslehrgang wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt. Der Unterricht geht dabei häufig fließend vom Einführungslehrgang in die Arbeitsgemeinschaft über. Der Unterricht erfolgt in Teilen eher „wissenschaftlich“ vor allem wird jedoch anhand von alten Examensklausuren und Aktenvorträgen unterrichtet.  

Schreibt man während der Arbeitsgemeinschaft auch Klausuren?

Während der Arbeitsgemeinschaften schreibt man zudem mehrere Übungsklausuren und hält Aktenvorträge, welche für die Bewertung im Stationszeugnis entscheidend sind. Bezüglich der Übungsklausuren gilt, dass nicht alle Klausuren abgegeben werden müssen, in der Regel lohnt es sich jedoch, an allen Übungsklausuren teilzunehmen.

Muss man neben der Arbeitsgemeinschaft noch lernen?

Neben der Arbeitsgemeinschaft ist es grundsätzlich empfehlenswert, zusätzlich eigenständig zu lernen. Die Arbeitsgemeinschaft deckt primär die Grundlagen der Station ab, z.B. die Rückrechnung der BAK usw. Jedoch sollte man zumindest wieder die Arbeitsgemeinschaft vor- und nachbereiten, was pro Woche typischerweise ca. 10 bis 15 Stunden in Anspruch, sodass die gesamte Arbeitsbelastung während der Station ungefähr bei 40 Wochenstunden liegt.

Praktische Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht?

Die praktische Ausbildung erfolgt während der Strafstation bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht. Für die Zuteilung kann man während der Zivilstation einen Wunsch äußern. Eine Zuteilung zur Wunschstelle ist jedoch insbesondere bei der Staatsanwaltschaft nicht garantiert. Über die Zuteilung wird man spätestens während des Einführungslehrgangs informiert.

Letztlich gibt es gute Argumente für beide möglichen Ausbildungsstellen. Aufgrund der Tatsache, dass Urteilsklausuren im Strafrecht in Baden-Württemberg verhältnismäßig selten sind, bietet es sich auf den ersten Blick aus examenstaktischen Gründen an, sich für die Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Allerdings wird man auch bei Gericht hinreichend mit Anklageschriften konfrontiert und trainiert das Strafurteil, welches sich durchaus von einem Zivilurteil unterscheidet. Ein weiterer Vorteil der Station bei Gericht ist, dass man häufig deutlich weniger Sitzungsdienst wahrnehmen muss. Das spart Zeit, die man in die eigene Examensvorbereitung investieren kann.

Aufgaben bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht

Die Aufgaben eines Referendars bei der Staatsanwaltschaft sind regelmäßig das Verfassen von Anklageschriften oder Verfügungen. Sofern man bestimmte Traumata hat, sollte man seinen Einzelausbilder darauf ansprechen, sodass dies bei der Zuteilung der Akten berücksichtigt werden kann. Hingegen stehen bei Gericht das Verfassen von Urteilen sowie die Begleitung in Verhandlungen im Vordergrund.

Der Sitzungsdienst während der Strafstation

Daneben gehört es zur Ausbildung, dass man Sitzungsdienst wahrnimmt. Dabei handelt es sich wohl um den streitbarsten Teil der Ausbildung, während einige Referendare die Möglichkeit als Staatsanwalt auftreten genießen, wird der Sitzungsdienst von anderen Referendaren gefürchtet. Die Häufigkeit der Sitzungsdienste hängt vom jeweiligen Ausbildungsgericht.

Für den Sitzungsdienst holt man die Handakten und bespricht diese regelmäßig mit dem Ausbilder vor, um wichtige Aspekte für die Hauptverhandlung wie prozessuale Probleme und angemessene Strafen zu identifizieren.  

Als Sitzungsvertreter muss man die Anklage verlesen und am Ende ein Plädoyer halten, welches man idealerweise bereits in Grundzügen vorbereitet hat und während der Verhandlung nur noch ergänzt. Wenn Probleme auftreten, kann man den Richter um eine Unterbrechung bitten und den Ausbilder oder den staatsanwaltschaftlichen Eildienst zur Unterstützung rufen. Die meisten Richter sind freundlich und verständnisvoll gegenüber Referendaren.

Arbeitsbelastung während der Strafstation

Die Arbeitsbelastung durch die praktische Ausbildung beträgt typischerweise ca. 3 bis 4 Arbeitstage pro Woche. Zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft und dem eigenständigen Lernen beträgt die Arbeitsbelastung ca. 40 Stunden in der Woche.

Häufig gestellte Fragen