Jura-Referendariat
Anwaltsstation Bayern

Jura-Referendariat in Bayern: Die Anwaltsstation und Examensvorbereitung

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Aktualisiert am 
14.4.2026
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Anwaltsstation ist die letzte Station vor den Examensklausuren in Bayern und dauert 9 Monate.
  • Während der Anwaltsstation finden drei verschiedene Arbeitsgemeinschaften statt, die teilweise das bisher Gelernte wiederholen, um Referendare auf das Examen vorzubereiten. Trotzdem ist es erforderlich, dass sich Referendare zusätzlich eigenständig auf das Examen vorbereiten.
  • Grundsätzlich kann die Anwaltsstation nicht außerhalb Bayerns verbracht werden. Dafür besteht die Möglichkeit, die Station teilweise bei Notaren, Unternehmen usw. zu verbringen.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Auch die Anwaltsstation beginnt mit einem Einführungslehrgang, der von der Anwaltskammer organisiert wird. Dieser ist kaum hilfreich. So wird er oft von verschiedenen Rechtsanwälten gehalten und verfolgt kein sinnvolles Ausbildungskonzept. Eine darüber hinausgehende theoretische Ausbildung mit konkretem Bezug zur Anwaltsstation erfolgt nicht, allerdings ist dies aufgrund der bereits in der AG 1 stattfindenden kautelar-juristischen Ausbildung nicht erforderlich.  

Arbeitsgemeinschaften finden während der Anwaltsstation

Während der Anwaltsstation finden in Bayern drei unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften statt: Zu Beginn findet weiterhin die AG 2 zum Verwaltungsrecht statt, zudem finden die Arbeitsgemeinschaft 3 A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) und die Arbeitsgemeinschaft 3 B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) statt.

  • Arbeitsgemeinschaft 3 A (Anwalt-Justiz-Vertiefung): Die AG 3 A findet während der Ausbildung beim Rechtsanwalt (13. bis 20. Ausbildungsmonat) statt und fokussiert sich überwiegend auf die Vertiefung und Wiederholung von Stoffgebieten, die bereits in der AG 1 besprochen wurden. In der AG werden Klausuren geschrieben, die dann korrigiert und besprochen werden. Außerdem findet während dieses Zeitraums die Intensivklausurenwoche statt. In deren Rahmen werden fünf Klausuren möglichst unter Examensbedingungen geschrieben, die einen auf den zeitnah anstehenden schriftlichen Teil des Zweiten Examens vorbereiten und einem einen Überblick über den Stand der eigenen Vorbereitung geben sollen. Ferner findet ein Blocklehrgang „Arbeitsrecht“ statt, der auf die arbeitsrechtliche Examensklausur vorbereitet.
  • Arbeitsgemeinschaft 3 B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung): Die AG 3 B findet während der letzten fünf Monate der Ausbildung beim Rechtsanwalt (16. bis 20. Ausbildungsmonat) statt. Diese ist identisch zur AG 3 A, mit dem Unterschied, dass die Wiederholung und Vertiefung der Rechtsgebiete, die in der AG 2 behandelt wurden, im Zentrum steht.  
  • Eigenständiges Lernen: Zwar hat man mit dem Einführungslehrgang und den AGs Lernangebote vom Land, diese bereiten allerdings nicht ausreichend auf die Examensklausuren vor. Entsprechend ist das eigenständige Lernen im Rahmen der Anwaltsstation sehr wichtig und nimmt in der Regel deutlich mehr Zeit in Anspruch als in den anderen Stationen.
  • Klausurenkurs: Neben der Intensivklausurenwoche und der ohnehin hohen Anzahl verpflichtender Klausuren während der Arbeitsgemeinschaft werden freiwillige Klausurenkurse angeboten. Unter anderem ein einjähriger Klausurenkurs in dessen Rahmen straf- und zivilrechtliche Fälle behandelt werden. Die Teilnahme kann sowohl in Präsenz als auch online erfolgen. Insgesamt können ca. 40 Klausuren geschrieben werden und die Korrektur dauert jeweils bis zu 4 Wochen. Daneben wird ein Klausurenkurs fürs Verwaltungsrecht angeboten, bei dem ca. 6 Klausuren geschrieben werden können. Diese Klausuren können jedoch nicht in Präsenz geschrieben werden, sondern müssen eingeschickt werden. Die Klausuren in den Klausurenkursen entstammen aus einem anderen Pool als die Fälle, die in den AGs behandelt werden, sodass es kein Risiko von Doppelungen gibt.
  • Crashkurse: Ferner werden von der Justiz und der Verwaltung in den Monaten vor dem Examen Crash-Kurse angeboten, die inhaltlich sehr gut sind.  

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt bei einem Anwalt, wobei man sich den Ausbilder selbst suchen muss. Rechtsanwälte aller Fachgebiete können die Ausbildung leiten, sofern sie bei der Rechtsanwaltskammer als ausbildungsberechtigt gelten. Ablauf und Arbeitsaufwand können je nach Ausbilder erheblich variieren. Vorherige Überlegungen, welche Ziele man mit der Anwaltsstation verfolgt, sind daher wichtig. Auch sollte man entscheiden, ob man tauchen oder bis zum Ende der Station in der Kanzlei arbeiten möchte. Welche Ausgestaltung am besten passt, hängt vom Lerntyp und der Zeitgestaltung ab. Mögliche Vergütungen und die Reputation des Ausbilders sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Muss man die Anwaltsstation bei einem Anwalt absolvieren?

Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation kann auf Antrag abgeleistet werden:  

  • Bis zu drei Monate bei einem Notariat, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist,
  • Bis zu drei Monate bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle,
  • Bis zu drei Monate durch Anrechnung einer Ausbildung an einer juristischen Fakultät, sofern mit dem Antrag ein Ausbildungsplan vorgelegt wird, der eine sinnvolle Förderung der Ausbildung erwarten lässt und aus dem ersichtlich ist, welchen Leistungsnachweis die Rechtsreferendare erbringen werden,
  • Bis zu vier Monate durch Anrechnung einer Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer oder
  • Bis zu fünf Monate als Praktikum bei Organen der Europäischen Union.

Als sonstige rechtsberatende Ausbildungsstellen kommen insb. auch geeignete Verwaltungsbehörden in Betracht, deren Aufgabenbereich heute auch die Beratung des Bürgers und anderer Behörden sowie die Beratung für die eigene Behörde umfasst, so dass er mit dem Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwalts durchaus vergleichbar ist.

Kann man die Anwaltsstation in einem anderen Bundesland absolvieren?

Die Anwaltsstation kann grds. nicht außerhalb von Bayern absolviert werden. Dies ist insbesondere auf die vielen Verpflichtungen in den Arbeitsgemeinschaften zurückzuführen.

Wie hoch ist die Arbeitsbelastung während der Anwaltsstation?

Insgesamt ist die Anwaltsstation meist die anstrengendste Station, dies liegt allerdings primär daran, dass bei den meisten Referendaren die Examensklausuren auf die Anwaltsstation folgen, sodass viel Zeit mit dem Lernen verbracht wird.

Gibt es in Bayern schon das E-Examen?

Gegenwärtig besteht in Bayern die Möglichkeit, das Examen am Computer abzulegen. Wir würden empfehlen, das E-Examen wahrzunehmen. Folgende Vorteile sprechen dafür, das Examen am Computer zu schreiben:

  • Geschwindigkeit: Die meisten Menschen können deutlich schneller tippen als per Hand schreiben. Entsprechend ist es möglich, im Rahmen der Bearbeitungszeit deutlich mehr zu Papier zu bringen.
  • Form: Getippte Klausuren haben immer eine leserliche Schrift und sind "perfekt" formatiert. Auch wenn die Form offiziell nicht bewertet wird, ist es unstrittig, dass die Form der Klausur die Stimmung des Korrektors beeinflusst.
  • Lösungsskizze: Wer eine Lösungsskizze handschriftlich erstellt, hat den Nachteil, dass die Ausführungen in der Reinschrift noch einmal neu aufgeschrieben werden müssen. Beim E-Examen besteht die Möglichkeit, die Lösungsskizze am Computer zu erstellen, so können die Ausführungen später perfekt weiterverwendet werden. Dadurch kann sehr viel Zeit gespart werden, sodass man am Computer noch mehr Zeit für die Bearbeitung hat.

Häufig gestellte Fragen