Jura-Referendariat
Nebentätigkeit Jura-Referendariat Brandenburg

Nebentätigkeit im Referendariat in Brandenburg

Profilbild JurInsight Team
JurInsight Team
Aktualisiert am 
2.6.2026
2
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Referendare dürfen in Brandenburg bis zu 43 Stunden im Monat neben dem Referendariat arbeiten.
  • Grundsätzlich benötigen Referendare eine Genehmigung für die Nebentätigkeit.
  • Die Nebentätigkeit kann bei unterdurchschnittlichen Leistungen versagt werden.

Wie sind die Modalitäten für die Nebentätigkeit im Jura-Referendariat in Brandenburg?

Jura-Referendare dürfen im Referendariat in Brandenburg einer Nebentätigkeit nachgehen. Gleichzeitig sollen die Referendare das Referendariat nicht vollständig vernachlässigen. Für Referendare gelten deshalb in Brandenburg die folgenden Modalitäten für die Nebentätigkeit:

  • Umfang: Referendare dürfen bis zu 43 Stunden im Monat neben dem Referendariat arbeiten.
  • Genehmigung: Grundsätzlich benötigen Referendare für die Nebentätigkeit eine Genehmigung. Ausnahmefälle, in denen keine Genehmigung erforderlich ist, ergeben sich aus § 86 LBG. Wenn ausnahmsweise keine Genehmigung benötigt wird, muss die Nebentätigkeit nur angezeigt werden.
  • Anrechnung: Einkünfte, welche die Unterhaltsbeihilfe übersteigen, werden angerechnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Brandenburg keine Mindestauszahlung.
  • Versagung: Eine nicht-juristische Nebentätigkeit wird bei unterdurchschnittlichen Leistungen versagt, bis zum Ende des 7. Ausbildungsmonats ist für die Beurteilung, ob unterdurchschnittliche Leistungen vorliegen, das Ergebnis aus dem 1. Staatsexamen ausschlaggebend.  

Ist eine Nebentätigkeit während des Referendariats sinnvoll?

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob eine Nebentätigkeit im Referendariat sinnvoll ist oder nicht. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Zeit im Referendariat sehr knapp bemessen ist. Wer zusätzlich auch noch arbeitet, wird irgendwo Zeit sparen müssen (z.B. beim Lernen, der Stationsarbeit oder der Freizeit). Entsprechend sollte man sich überlegen, ob das Geld diesen Zeitverlust aufwiegt. Auf der anderen Seite sind auch einige Vorteile mit der Nebentätigkeit verbunden:

  • Praxis: Wer einen Nebenjob bei einer Anwaltskanzlei ausübt, hat die Möglichkeit, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter deckt sich im Wesentlichen mit der Referendarstätigkeit. Referendare haben so die Möglichkeit „zwei“ Anwaltsstationen zu absolvieren und doppelt so viele Praxiseinblicke zu erhalten.
  • Berufsorientierung: Die meisten Referendare fangen nach dem Referendariat als Rechtsanwalt an, zu arbeiten. Für die Berufsentscheidung ist insbesondere die Stimmung im Team und die konkrete Arbeit von besonderer Bedeutung. Die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob ein Team zu einem passt, ist es, direkt in dem Team zu arbeiten.  

Tipps für den Nebenjob

Wenn Referendare einen Nebenjob aufnehmen, sollten sie einige Punkte beachten. Insbesondere im Steuerrecht drohen ein paar Fallen.

  • Steuern: Wer eine Nebentätigkeit ausübt, muss auswählen, welches Einkommen nach der Steuerklasse I und welches nach Steuerklasse VI besteuert werden soll. Es ist dabei üblich, das höhere Einkommen – meistens die Unterhaltsbeihilfe – nach Steuerklasse I zu versteuern und das geringere Einkommen nach Steuerklasse VI. Dazu kommt es in solchen Situationen häufig dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, einen kleinen Liquiditätspuffer aufzubauen, um die Nachzahlung tätigen zu können.
  • Examensbezug: Es gibt Nebentätigkeiten, die für die Examensvorbereitung hilfreich sind. Wer beispielsweise Klausuren korrigiert, Vorlesungen hält oder bei Rechtsanwälten Schriftsätze überarbeitet, lernt während der Arbeitszeit einiges, was auch im Examen hilfreich sein kann.
  • Flexibilität: Wir würden empfehlen, einen Nebenjob zu wählen, der zeitlich flexibel ist. Im Referendariat kommt es immer wieder vor, dass Veranstaltungen oder Klausuren kurzfristig verlegt werden. Es ist entsprechend hilfreich, sich für einen Job zu entscheiden, bei dem jedenfalls ausnahmsweise die Möglichkeit besteht, die Arbeit zu verschieben.

Häufig gestellte Fragen