Nebentätigkeit im Referendariat in Rheinland-Pfalz
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Regelungen in Rheinland-Pfalz, wann ein Nebenjob zulässig ist, sind kompliziert.
- Die Vergütung aus der Nebentätigkeit wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, wenn die Vergütung 150 % der Unterhaltsbeihilfe übersteigt.
- Es ist üblich, das niedrigere Einkommen (entweder die Unterhaltsbeihilfe oder die Vergütung aus der Nebentätigkeit) in Steuerklasse VI zu versteuern.
Wie sind die Modalitäten für die Nebentätigkeit im Jura-Referendariat in Rheinland-Pfalz?
Jura-Referendare dürfen im Referendariat in Rheinland-Pfalz einer Nebentätigkeit nachgehen. Gleichzeitig sollen die Referendare das Referendariat nicht vollständig vernachlässigen. Für Referendare gelten deshalb in Rheinland-Pfalz die folgenden Modalitäten für die Nebentätigkeit:
- Umfang: Die Regelungen zum Umfang der Nebentätigkeit sind in Rheinland-Pfalz sehr umfangreich und kompliziert. Entsprechend würde eine Darstellung hier den Rahmen sprengen. Unter dem folgenden Link können die Regelungen eingesehen werden: Link.
- Anrechnung: Die Vergütung aus der Nebentätigkeit wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, wenn die Vergütung 150 % der Unterhaltsbeihilfe übersteigt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Rheinland-Pfalz keine Mindestauszahlung.
Ist eine Nebentätigkeit während des Referendariats sinnvoll?
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob eine Nebentätigkeit im Referendariat sinnvoll ist oder nicht. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Zeit im Referendariat sehr knapp bemessen ist. Wer zusätzlich auch noch arbeitet, wird irgendwo Zeit sparen müssen (z.B. beim Lernen, der Stationsarbeit oder der Freizeit). Entsprechend sollte man sich überlegen, ob das Geld diesen Zeitverlust aufwiegt. Auf der anderen Seite sind auch einige Vorteile mit der Nebentätigkeit verbunden:
- Praxis: Wer einen Nebenjob bei einer Anwaltskanzlei ausübt, hat die Möglichkeit, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter deckt sich im Wesentlichen mit der Referendarstätigkeit. Referendare haben so die Möglichkeit „zwei“ Anwaltsstationen zu absolvieren und doppelt so viele Praxiseinblicke zu erhalten.
- Berufsorientierung: Die meisten Referendare fangen nach dem Referendariat als Rechtsanwalt an, zu arbeiten. Für die Berufsentscheidung ist insbesondere die Stimmung im Team und die konkrete Arbeit von besonderer Bedeutung. Die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob ein Team zu einem passt, ist es, direkt in dem Team zu arbeiten.
Tipps für den Nebenjob
Wenn Referendare einen Nebenjob aufnehmen, sollten sie einige Punkte beachten. Insbesondere im Steuerrecht drohen ein paar Fallen.
- Steuern: Wer eine Nebentätigkeit ausübt, muss auswählen, welches Einkommen nach der Steuerklasse I und welches nach Steuerklasse VI besteuert werden soll. Es ist dabei üblich, das höhere Einkommen – meistens die Unterhaltsbeihilfe – nach Steuerklasse I zu versteuern und das geringere Einkommen nach Steuerklasse VI. Dazu kommt es in solchen Situationen häufig dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, einen kleinen Liquiditätspuffer aufzubauen, um die Nachzahlung tätigen zu können.
- Examensbezug: Es gibt Nebentätigkeiten, die für die Examensvorbereitung hilfreich sind. Wer beispielsweise Klausuren korrigiert, Vorlesungen hält oder bei Rechtsanwälten Schriftsätze überarbeitet, lernt während der Arbeitszeit einiges, was auch im Examen hilfreich sein kann.
- Flexibilität: Wir würden empfehlen, einen Nebenjob zu wählen, der zeitlich flexibel ist. Im Referendariat kommt es immer wieder vor, dass Veranstaltungen oder Klausuren kurzfristig verlegt werden. Es ist entsprechend hilfreich, sich für einen Job zu entscheiden, bei dem jedenfalls ausnahmsweise die Möglichkeit besteht, die Arbeit zu verschieben.
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