Jura-Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern: Die Strafstation
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Strafstation ist die dritte Station im Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern und dauert 3 Monate.
- Die Arbeitsgemeinschaft ist sehr klausurnah, indem in fast jeder Einheit eine alte Examensklausur besprochen wird.
- Für die praktische Ausbildung können sich Referendare für die Staatsanwaltschaft oder die Ausbildung bei Gericht entscheiden, die Arbeit bei Gericht ist deutlich weniger arbeitsintensiv.
Wissenswertes zum Einführungslehrgang
Der Einführungslehrgang in die Strafstation dauert zwei Wochen. Inhaltlich ist der Einführungslehrgang sehr stark auf die Stationsvorbereitung ausgelegt. Entsprechend ist der Einführungslehrgang für die Examensvorbereitung wenig hilfreich. Im Rahmen des Einführungslehrgangs wird beispielsweise besprochen, welche Verfügung Staatsanwälte zu verfassen haben. Es wird allerdings überhaupt nicht auf die Anforderungen in Strafrechtsklausuren eingegangen.
Wissenswertes zur Arbeitsgemeinschaft
Nach dem Einführungslehrgang beginnt die praktische Ausbildung. Parallel zur praktischen Ausbildung findet eine Arbeitsgemeinschaft statt.
- Häufigkeit: Die Arbeitsgemeinschaft findet einmal in der Woche statt. Dabei dauert die Arbeitsgemeinschaft ca. von 9 bis 13 Uhr.
- Inhalt: Im Gegensatz zum Einführungslehrgang ist die Arbeitsgemeinschaft auch für die Examensvorbereitung hilfreich. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist es in Mecklenburg-Vorpommern auch möglich, dass im Examen im Strafrecht eine Urteilsklausur geschrieben wird. Entsprechend bereitet die Arbeitsgemeinschaft sowohl auf Anklage- als auch Urteils- und Revisionsklausuren vor. Dazu ist die Arbeitsgemeinschaft auf sehr klausurnah aufgebaut. Es ist üblich, dass in der Arbeitsgemeinschaft eine Klausur besprochen wird. Damit geht allerdings ein gewisser Vorbereitungsaufwand einher. Üblicherweise wird die Klausur zuvor ausgeteilt, sodass von Referendaren erwartet wird, den Fall gelesen zu haben und bestenfalls bereits eine eigene Lösungsskizze erstellt zu haben.
- Lernunterlagen: Die Originalklausuren und die in der AG besprochene Lösung sind für das Falltraining hilfreich. Für das Erlernen der Inhalte sind die Unterlagen aus der Arbeitsgemeinschaft im Übrigen allerdings unzureichend. Entsprechend sind wiederum die Kaiserskripte empfehlenswert.
- Teilnahmepflicht: Sowohl an der Arbeitsgemeinschaft als auch am Einführungslehrgang besteht die Pflicht zur Teilnahme.
Wissenswertes zur praktischen Ausbildung
Für die praktische Ausbildung werden die Referendare entweder einem Richter im Strafrecht oder einem Staatsanwalt zugeordnet. Grundsätzlich besteht das Ziel darin, dass alle Referendare zur Staatsanwaltschaft kommen. Allerdings gibt es üblicherweise nicht genügend Staatsanwälte, sodass ein Teil der Referendare auch zu Gericht kommt.
- Präferenz: Bevor die Zuweisung der Referendare erfolgt, können Referendare angeben, ob sie lieber zur Staatsanwaltschaft oder zu Gericht gehen möchten. Auch nach der Zuteilung ist es noch möglich, die Zuweisung zu tauschen, sofern man einen Tauschpartner findet.
- Arbeitsbelastung: Bei Gericht ist die Arbeitsbelastung erfahrungsgemäß deutlich niedriger, sodass die Staatsanwaltschaft für Referendare deutlich unattraktiver ist, die wenig arbeiten möchten.
- Klausuren: Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden drei Klausuren, jeweils eine Urteils-, Revisions- und Staatsanwaltsklausur, geschrieben. Die Klausuren werden als Take-Home-Exam geschrieben, sodass man es selbst in der Hand hat, wie viele Hilfsmittel man in Anspruch nimmt.
- Examensvorbereitung: Für die Examensvorbereitung ist die Station bei der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Stationsarbeit hilfreicher. Im Examen werden deutlich mehr Staatsanwalts- als Urteilsklausuren geschrieben, sodass die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft insoweit hilfreicher ist. Andererseits sollte man allerdings bedenken, dass die beste Examensvorbereitung immer noch das eigenständige Lernen ist. Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft deutlich höher ist, hat man beim Strafgericht deutlich mehr Zeit für das Lernen. Entsprechend ist es aus unserer Sicht bezüglich der Examensvorbereitung sinnvoller, die Station bei Gericht zu verbringen.
Referendare übernehmen im Rahmen der Strafstation auch Sitzungsdienste. Wobei die Verteilung der Sitzungsdienste sehr unstrukturiert erscheint. Während manche Referendare fast nie Sitzungsdienst übernehmen müssen, sind andere beinahe wöchentlich bei Gericht. Außerdem besteht die Möglichkeit für die Sitzungsdienste an die weiter entfernten Amtsgerichte fahren zu müssen, sodass mit Sitzungsdiensten auch ein erheblicher Fahrtaufwand einhergehen kann.