Jura-Referendariat
Zivilstation Mecklenburg-Vorpommern

Jura-Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern: Die Zivilstation

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
22.4.2026
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zivilstation ist im Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern die erste Station und dauert 5 Monate.
  • Die Zivilstation beginn mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang, anschließend findet parallel zur praktischen Ausbildung bei einem Richter wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt.
  • Insgesamt liegt die Arbeitsbelastung in der Zivilstation bei ca. 40 Stunden in der Woche.

Wie ist der Einführungslehrgang?

Das Referendariat – und damit auch die Zivilstation – beginnt in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Einführungslehrgang in die Zivilstation. Der Einführungslehrgang dauert 2 Wochen. Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft ändert sich im Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Deshalb ist es sinnvoll, sich in den ersten Wochen nicht nur der juristischen Ausbildung zu widmen, sondern die Zeit auch dafür zu nutzen, die anderen Referendare kennenzulernen. An jedem Landgericht (Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund) gibt es eine Arbeitsgemeinschaft, dabei sind in jeder Arbeitsgemeinschaft ca. 20 Referendare.

Inhaltlich ist der Einführungslehrgang nach den Erfahrungen vieler Referendare eher überfordernd. Im Einführungslehrgang werden alle Themen der Zivilstation außer dem Zwangsvollstreckungsrecht angerissen. Das bedeutet, dass man einerseits alles einmal hört, aber erfahrungsgemäß nichts wirklich versteht. Davon sollte man sich allerdings nicht stressen lassen. Die Zivilstation dauert fünf Monate lang, sodass genügend Zeit bleibt, sich im Laufe der Station vertieft mit den Themen zu beschäftigen.

Wie ist die praktische Ausbildung in der Zivilstation?

Wie in allen Bundesländern werden auch in Mecklenburg-Vorpommern die Referendare einem Zivilrichter für die Stationsarbeit zugeordnet. Dabei haben Referendare keine Möglichkeit, die Zuteilung zu beeinflussen. Es ist nicht einmal möglich, Präferenzen dazu anzugeben, ob man lieber an ein Amts- oder Landgericht gehen möchte. Selbst wenn man einen „Tauschpartner“ gefunden hat, ist ein Tausch nicht möglich. Entsprechend können Referendare das Rechtsgebiet (z.B. Baurecht, Arzthaftungsrecht, Kammer für Handelssachen usw.) , in dem der Zivilrichter tätig ist, nicht beeinflussen.

  • Land- oder Amtsgericht: Es ist sowohl möglich, einem Amtsrichter als auch einem Landrichter zugeteilt zu werden.
  • Aufgaben: Inhaltlich bekommen Referendare – wie in allen Bundesländern – die Aufgabe, Urteile und Beschlüsse zu schreiben. Abhängig vom Richter besteht auch die Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung zu leiten. Es ist üblich, sich einmal in der Woche mit dem Richter zu treffen, um die Gerichtsakten sowie die verfassten Urteile zu besprechen. Dazu ist es üblich, dass Referendare an den Gerichtsverhandlungen des Richters teilnehmen. Die meisten Richter haben einen Sitzungstag in der Woche, an dem die Gerichtsverhandlungen stattfinden. Wenn Referendare Glück haben, werden die Akten am Sitzungstag besprochen.
  • Laptop: Für die praktische Ausbildung bekommt man einen Computer vom Gericht gestellt. In Mecklenburg-Vorpommern werden bei Gericht E-Akten verwendet. Aufgrund des gestellten Laptops bekommt man als Referendar keine Papierakten mehr, sondern kann mithilfe der Laptops auf die E-Akten zugreifen. Dies hat den Vorteil, dass man sich viel Fahrerei spart.

Wissenswertes zur Arbeitsgemeinschaft

Neben der praktischen Ausbildung bei einem Richter findet stationsbegleitend eine Arbeitsgemeinschaft statt. Die Arbeitsgemeinschaft dient als erster Einstieg in die Materie. Das in der Arbeitsgemeinschaft vermittelte Wissen reicht grundsätzlich für die Examensvorbereitung nicht aus. Es ist also wichtig, neben der Arbeitsgemeinschaft auch noch eigenständig zu lernen.

  • Wöchentlich: Die Arbeitsgemeinschaft findet grundsätzlich einmal wöchentlich von ca. 9-13 Uhr statt.
  • Inhalt: Inhaltlich vertieft die Arbeitsgemeinschaft alle relevanten Themen in der Zivilstation. Also vom Schreiben eines Tatbestandes bis zum Versäumnisurteil. Dabei sollte man allerdings bedenken, dass es nicht möglich ist, alle Themen in der für das Examen erforderlichen Tiefe zu besprechen. Entsprechend ist das eigenständige Lernen unerlässlich. In Mecklenburg-Vorpommern sind dafür die Skripte von Kaiser empfehlenswert. Grundsätzlich werden auch vom Gericht Lernunterlagen gestellt, diese sind allerdings selten aktuell und auch didaktisch nicht immer durchdacht.
  • Klausuren: Stationsbegleitend werden zwei Klausuren geschrieben. Die Klausuren werden am Ende der Station geschrieben, sodass man genügend Zeit hat, sich in das Schreiben von Klausuren einzuarbeiten. Dabei werden die Klausuren allerdings nicht so wirklich unter Examensbedingungen geschrieben, insbesondere gibt es keine Aufsicht, sodass es möglich ist, in die Notizen zu schauen o. Ä. Dazu ist auch die Bewertung der Klausuren sehr wohlwollend. Auch wenn man eine gute Note erhalten hat, sollte man deshalb nicht aufhören, zu lernen.
  • Anwesenheitspflicht: Grundsätzlich besteht in der Arbeitsgemeinschaft Anwesenheitspflicht, allerdings ist es mit Urlaub und Krankmeldungen möglich, die Anwesenheit in der Arbeitsgemeinschaft erheblich zu reduzieren.

Wann sollte man mit der Stationsplanung beginnen?

Die Zivilstation ist mit fünf Monaten recht lang. Gleichzeitig werden die beliebten Referendarsstellen für die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation häufig frühzeitig vergeben. Entsprechend ist es sinnvoll, sich schon zu Beginn der Zivilstation mit der weiteren Stationsplanung zu beschäftigen und insbesondere auch die Bewerbungen zu verschicken.

Häufig gestellte Fragen