Jura-Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern: Die Wahlstation und die mündliche Prüfung
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Wahlstation ist die letzte Station im Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern und dauert drei Monate.
- In der Wahlstation haben Referendare die volle Flexibilität bezüglich des Ausbilders, die Station kann auch im Ausland verbracht werden.
- Das Rechtsgebiet es Aktenvortrages können Referendare nicht auswählen, die Art des Stationsgebers in der Wahlstation entscheidet über den Schwerpunktbereich in der mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung findet eines der vier Prüfungsgespräche in dem Schwerpunktbereich statt.
Die Arbeitsgemeinschaft
Im Rahmen der Wahlstation gibt es nur für Referendare im Arbeitsrecht eine Arbeitsgemeinschaft. So bekommen etwa Referendare, die an das Arbeitsgericht Schwerin gehen, im Rahmen der Station auch eine theoretische Ausbildung.
Angeboten wird allerdings in der Mitte der Station eine Informationsveranstaltung. Dabei gibt es auch die Möglichkeit, Aktenvorträge zu halten.
Die praktische Ausbildung in der Wahlstation
Im Rahmen der Wahlstation haben Referendare eine sehr breite Auswahl hinsichtlich der Stationsgeber, vom Amtsgericht bis zum Zoll ist nahezu alles möglich. Es ist nicht einmal erforderlich, die Station bei einem Volljuristen zu verbringen, so reicht es etwa aus, dass der Ausbilder Steuerberater ist. Außerdem können Referendare die Wahlstation auch im Ausland verbringen. Dabei sollte man allerdings bedenken, dass die mündliche Prüfung auch ein Prüfungsgespräch in einem Schwerpunktbereich enthält. Der Stationsgeber im Rahmen der Wahlstation entscheidet über den Schwerpunktbereich in der mündlichen Prüfung. Die möglichen Schwerpunkte und die entsprechenden Stationsgeber ergeben sich aus § 38 JAPO.
Die mündliche Prüfung
Das Referendariat endet in Mecklenburg-Vorpommern mit der mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung hat ein Gewicht von 33,3 % für die Gesamtnote im zweiten Staatsexamen.
- Ablauf: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und der Schwerpunktsbereich). Das Rechtsgebiet des Aktenvortrages können Referendare nicht selbst auswählen. Auch sonst kann man das Rechtsgebiet nicht beeinflussen. Vielmehr wird das Thema des Aktenvortrages vom Justizprüfungsamt bestimmt. Möglich sind Aktenvorträge aus dem Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.
- Kurze Vorbereitungszeit: Die Vorbereitungszeit auf die mündliche Prüfung ist sehr kurz. Die mündliche Prüfung findet direkt im Monat nach der Wahlstation statt. Je nach Prüfungstermin bleiben somit nach der Wahlstation nur wenige Tage oder Wochen für die Prüfungsvorbereitung. Entsprechend ist es sinnvoll, schon während der Wahlstation mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zu beginnen. Außerdem empfehlen wir, am Ende der Wahlstation Urlaub zu nehmen, damit man in Summe wenigstens vier Wochen Zeit für die Prüfungsvorbereitung hat.