Jura-Referendariat
Verwaltungsstation Thüringen

Jura-Referendariat in Thüringen: Die Verwaltungsstation

Profilbild JurInsight Team
JurInsight Team
Aktualisiert am 
4.11.2023
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die zweite Station im Referendariat in Thüringen ist die Verwaltungsstation, die vier Monate dauert.
  • Im Rahmen der Zuweisung für die praktische Ausbildung werden die Präferenzen der Referendare berücksichtigt, wenn man keine Präferenzen angibt, bekommt man die unbeliebten Stationen.
  • Referendare erhalten in der Arbeitsgemeinschaft Skripte, die für die Examensvorbereitung gut geeignet sind.

Können sich Referendare den Stationsgeber selbst aussuchen?

Die Verwaltungsstation kann man in Thüringen in den Thüringer Landesbehörden und in der Kommunalverwaltung absolvieren. Die Bandbreite ist hierbei sehr weit, das Angebot reicht von der Stadtverwaltung bis zur Finanzverwaltung. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Verwaltungsstation am Verwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof zu absolvieren.

Die Zuteilung zu den Stationen erfolgt durch das Gericht. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Präferenzen anzugeben, welche in der Regel auch berücksichtigt werden. Man muss sich allerdings selbstständig darum kümmern, die Präferenzen anzugeben, wenn man dies nicht macht, wird man den übrig gebliebenen Stationen zufällig zugeordnet. Die Präferenzen sollte man ein paar Monate vor dem Beginn der Station angeben, bestenfalls sollte man sich also schon zu Beginn der Zivilstation um die Verwaltungsstation kümmern.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Auch die Verwaltungsstation beginn mit einem Einführungslehrgang, die genauen Informationen zum Einführungslehrgang erhält man ein paar Wochen vorher per Mail. Dieser dauert zwei Wochen und wird von einem Verwaltungsrichter gehalten. Inhaltlich werden die examensrelevanten Grundlagen des Verwaltungsrechts behandelt, etwa das verwaltungsgerichtliche Urteil oder die Anwaltsklausur im Verwaltungsrecht.  

Inhaltlich gilt der Einführungslehrgang als etwas überladen, da recht viele Inhalte behandelt werden, mit denen man zu Beginn der Station noch nicht umgehen kann. Die Inhalte werden allerdings im Laufe der AG noch einmal behandelt und vertieft.

Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft

Nach dem Ende des Einführungslehrgangs und dem Beginn der Stationsarbeit findet noch einmal wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft statt. Diese dauert ca. 3 bis 4 Stunden, nimmt also ca. einen Vormittag in der Woche in Anspruch. Die Arbeitsgemeinschaft leitet der gleiche Richter, der auch den Einführungslehrgang geleitet hat.

Inhaltlich werden die examensrelevanten Inhalte des Einführungslehrgangs vertieft. Neben dem Prozessrecht werden auch die examensrelevanten Rechtsgebiete des Verwaltungsrechts behandelt. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft erhält man Skripte zu den Rechtsgebieten. Die Skripte sind lehrbuchartig aufgebaut und deshalb für die Examensvorbereitung gut geeignet, insbesondere da es zum Landesrecht häufig keine Lehrbücher gibt.

Werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Klausuren geschrieben?

Während der Arbeitsgemeinschaft werden 3 Probeklausuren geschrieben und es besteht die Pflicht, einen Aktenvortrag zu halten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, freiwillig einen weiteren Aktenvortrag zu halten. Bei den Probeklausuren handelt es sich um alte Examensklausuren.  

Ist es erforderlich neben der Arbeitsgemeinschaft zu lernen?

Das erwartete Niveau im Staatsexamen ist deutlich höher als das Unterrichtsniveau der Arbeitsgemeinschaft. Entsprechend ist es sehr ratsam, so früh wie möglich mit dem eigenständigen Lernen anzufangen. Insbesondere verhindert man so, dass sich viel Lernstoff “aufstaut”. Ist der Berg erst einmal groß, wird es sehr schwierig, diesen wieder abzuarbeiten, schließlich kommt permanent neuer Stoff hinzu.

Können Referendare die Station im Ausland oder einem anderen Bundesland verbringen?

Die praktische Ausbildung ist – natürlich – davon abhängig, wo man die Station absolviert. Bedenken sollte man allerdings, dass man die Station weder in einem anderen Bundesland noch im Ausland verbringen kann. Diese Möglichkeit besteht nur im Rahmen der Wahlstation. Es ist allerdings üblich, dass die Arbeitszeiten in der Verwaltungsstation eher entspannt sind, so muss man in vielen Behörden nur ein bis zwei Tage in der Woche arbeiten, sodass man viel Zeit zum Lernen bzw. Entspannen hat.

Häufig gestellte Fragen