Jura-Referendariat
Zivilstation Thüringen

Jura-Referendariat in Thüringen: Die Zivilstation

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Jura-Referendariat beginnt in Thüringen mit der Zivilstation, die fünf Monate dauert.
  • Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Einführungslehrgang und einer Arbeitsgemeinschaft, die allerdings nur die Grundlagen vermitteln. Für ein erfolgreiches Examen müssen Referendare zusätzlich noch eigenständig lernen.
  • Bei der Zuteilung zu den Gerichten für die praktische Ausbildung werden die Wünsche der Referendare berücksichtigt.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Die Zivilstation beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang. Die Gruppe besteht in der Regel aus allen Referendaren, die an dem entsprechenden Landgericht mit dem Referendariat anfangen. Die Arbeitsgemeinschaft wird von einem Zivilrichter geleitet und behandelt die Relationstechnik. Im Rahmen des Einführungslehrgangs wird auch ein erster Fall gelöst. Während des Einführungslehrgangs hat man eine Unterrichtseinheit am Tag, die ca. drei bis vier Stunden dauert.  

Nachteilig an dem Einführungslehrgang ist insbesondere, dass lediglich die Relation behandelt wird, die nur einen sehr kleinen Anteil des relevanten Stoffs abdeckt und einen insbesondere nicht auf die Arbeit in der Station vorbereitet. Insbesondere lernt man im Rahmen des Einführungslehrgangs nicht Urteile und Beschlüsse zu schreiben, obwohl diese für die Arbeit beim Zivilgericht sehr wichtig sind.

Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft

Nach dem Einführungslehrgang findet im Laufe der Station noch einmal wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft statt. Auch hier dauert eine Einheit drei bis vier Stunden. Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtend. Der Dozent für den Einführungslehrgang und die Arbeitsgemeinschaft bleibt gleich. Die Gruppe bleibt im Rahmen des Referendariats immer gleich, also über alle Stationen hinweg, nur die Dozenten wechseln. Inhaltlich werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft die Grundlagen des für das zweite Staatsexamen erforderlichen Zivilrechts unterrichtet. Inhaltlich war die Arbeitsgemeinschaft allerdings eher für den Einstieg in die Materie geeignet. Insbesondere kann man mit dem gelernten Wissen keine Klausur lösen.  

Jede Stunde der Arbeitsgemeinschaft beginnt mit einem Aktenvortrag, den jeder Referendar im Laufe der Station einmal halten muss. Dies ist sehr hilfreich, da Aktenvorträge kurze Fälle sind, sodass die Arbeitsgemeinschaft so wenigstens ein bisschen Fallbezug aufweist. Zusätzlich schreibt man im Laufe der Station auch drei Übungsklausuren. Hierbei handelt es sich um alte Examensklausuren, sodass man gut einschätzen kann, welches Wissen für das Staatsexamen erforderlich ist und man bekommt auch direkt aufgezeigt, wo noch Lücken bestehen.  

Muss man neben der Arbeitsgemeinschaft noch lernen?

Für ein erfolgreiches Staatsexamen ist es sehr wichtig, zusätzlich zur Arbeitsgemeinschaft eigenständig zu lernen. Denn im Staatsexamen wird deutlich mehr erwartet als in der Arbeitsgemeinschaft unterrichtet wird, insbesondere anspruchsvolle Probleme und Sonderprobleme werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nicht behandelt. Zusätzlich muss man auch lernen, das theoretische Wissen praktisch in Fällen anzuwenden.

Praktische Ausbildung

Nach dem Einführungslehrgang beginnt auch die praktische Ausbildung. Für die praktische Ausbildung wird man einem Einzelrichter zugewiesen, der die praktische Ausbildung übernimmt. Die Betreuung schwankt dabei von Richter zu Richter. Um die Ausbildung etwas zu vereinheitlichen, gibt es eine Liste von Aufgaben vom JPA (z.B. Urteil und Beschluss schreiben, Verhandlung leiten usw.), die im Laufe der Station abgearbeitet werden sollen.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung ist es üblich, sich einmal in der Woche – am Sitzungstag – mit dem Richter zu treffen, die Akte zu besprechen, eine neue Akte zu bekommen sowie an den Sitzungen des Richters teilzunehmen.

Amtsgericht oder Landgericht

Als Referendar kann man sich das Gericht zwar nicht aussuchen, aber man kann angeben, ob man lieber dem Amtsgericht oder Landgericht zugeteilt werden möchte. Für das Amtsgericht spricht erstens die kürzere Verfahrensdauer, sodass man während der Station deutlich mehr Urteile, Beschlüsse, Anklagen usw. schreibt. Auch heißt es, dass Fälle am Amtsgericht den Fällen im Staatsexamen deutlich ähnlicher seien als die Fälle am Landgericht. Für das Landgericht spricht, dass dort deutlich mehr examensrelevante prozessuale Besonderheiten auftreten, etwa werden Hilfsanträge gestellt oder Widerklagen erhoben. Wenn man mit der eigenen Wahl unzufrieden ist, besteht die Möglichkeit, nachträglich den Wunsch zu ändern, dann besteht die Möglichkeit neu zugewiesen zu werden.

Wie hoch ist die Arbeitsbelastung während der Zivilstation?

Die Arbeitsbelastung entspricht zu Beginn des Referendariats der einer fünf-Tage-Woche. Allerdings primär dann, wenn man noch nicht intensiv lernt. Wenn man schon früh (bzw. rechtzeitig) anfängt zu lernen, dann hat man auch schon zu Beginn des Referendariats eine sechs-Tage-Woche.

Was sollten Referendare während der Zivilstation nicht vergessen?

Auch sollte man die Zivilstation nutzen, um die Anwalts- und Verwaltungsstation zu planen.

Häufig gestellte Fragen