Jura-Referendariat
Wahlstation Thüringen

Jura-Referendariat in Thüringen: Die Wahlstation & mündliche Prüfung

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Aktualisiert am 
5.5.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Es bestehen große Freiheiten bei der Auswahl des Stationsgebers. Vorgegeben ist lediglich, dass man von einem Volljuristen ausgebildet wird.
  • Das Thema des Aktenvortrages richtet sich nach dem Rechtsgebiet, in dem die Wahlstation verbracht wird.
  • Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft angeboten.

Welche Kriterien gelten für die Auswahl des Stationsgebers?

Bei der Auswahl der Wahlstation hat man in Thüringen sehr viele Freiheiten. Insbesondere ist es im Rahmen der Wahlstation auch möglich ins Ausland bzw. ein anderes Bundesland zu gehen. Die einzige Voraussetzung, die im Rahmen der Wahlstation erfüllt werden muss, besteht darin, dass der Ausbilder Jurist, mit einer dem Staatsexamen äquivalenten Ausbildung, sein muss.

Hat die Wahlstation Einfluss auf die mündliche Prüfung?

Bei der Stationsauswahl sollte man bedenken, dass sich das Thema des Aktenvortrages und das Rechtsgebiet des Prüfungsgesprächs zum Schwerpunkt danach richten, welchem Schwerpunkt die Ausbildungsstelle zugeordnet ist (Übersicht).

Wird während der Wahlstation eine Arbeitsgemeinschaft angeboten?

Während des Schwerpunktes wird eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft angeboten, die auf den Aktenvortrag vorbereitet. Inhalt der Arbeitsgemeinschaft ist es somit primär, Aktenvorträge zu halten und somit Übung beim Halten von Aktenvorträgen zu bekommen.

Die mündliche Prüfung

Neben den Besonderheiten zum Thema des Aktenvortrages (s.o.) muss man bedenken, dass die mündliche Prüfung in Erfurt stattfindet.

Häufig gestellte Fragen