Jura-Referendariat in Bremen: Die Wahlstation und die mündliche Prüfung
Das Wichtigste in Kürze:
- Referendare haben im Rahmen der Wahlstation viel Auswahl.
- Von der Wahl des Stationsgebers hängt grundsätzlich das Thema des Aktenvortrages ab. Allerdings wird es nicht wirklich kontrolliert, ob die Arbeit während der Wahlstation zum gewählten Schwerpunkt passt.
- Im Rahmen der Wahlstation wird eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung angeboten.
Praktische Ausbildung
Bei der Auswahl der Wahlstation ist man sehr frei, am Ende muss man lediglich einen Volljuristen als Ausbilder haben, abgesehen davon gibt es keine Vorgaben. Insbesondere besteht auch die Möglichkeit, die Station im Ausland zu verbringen.
Thema des Aktenvortrages
Bedenken sollte man allerdings, dass sich die inhaltliche Ausrichtung der Wahlstation auf das Rechtsgebiet des Aktenvortrages auswirkt. Je nach Inhalt der Wahlstation wird man einem Schwerpunkt zugeteilt, welcher das Thema des Aktenvortrages bestimmt. Allerdings wird die Zuordnung nicht wirklich kontrolliert, sodass man viel Gestaltungsspielraum bei der Auswahl des Schwerpunktes hat.
Freiwillige Arbeitsgemeinschaft
Je nach Schwerpunkt gibt es die Möglichkeit, an einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung teilzunehmen. Wenn für den eigenen Schwerpunkt eine solche Arbeitsgemeinschaft nicht angeboten wird, kann man auch an der Arbeitsgemeinschaft für andere Schwerpunkte teilnehmen.
In der Arbeitsgemeinschaft werden ausschließlich Aktenvorträge geübt.
Die mündliche Prüfung in Hamburg
Drei Wochen vor dem Termin erhält man die Ladung zur mündlichen Prüfung. Bezüglich der mündlichen Prüfung sollte man bedenken, dass die mündliche Prüfung in Hamburg stattfindet. Bremer Referendare erhalten für die mündliche Prüfung einen Übernachtungs- und Fahrtkostenzuschuss.