Jura-Referendariat
Zivilstation Rheinland-Pfalz

Jura-Referendariat in Rheinland-Pfalz: Die Zivilstation

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zivilstation ist die erste Station im Referendariat in Rheinland-Pfalz und dauert fünf Monate.
  • Die stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft ist sehr klausurfokussiert, in jedem Termin wird eine originale Examensklausur besprochen. Zusätzlich schreiben Referendare von Beginn des Referendariats an eine Klausur pro Monat.
  • Bei der Zuteilung zu den Richtern werden die Interessen der Referendare berücksichtigt.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Zu Beginn der Zivilstation findet ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt. Die Gruppe besteht aus 20 bis 30 Referendaren. In dem Einführungslehrgang werden die Grundlagen des Zivilprozessrechts und der Stationsarbeit besprochen. Inhaltlich bietet der Einführungslehrgang einen guten Einstieg in die Zivilstation, allerdings auch nicht mehr.  

Muss man neben der Arbeitsgemeinschaft noch lernen?

Für die Stationsarbeit und das Verständnis des Stoffs ist es zusätzlich erforderlich, eigenständig zu lernen. Es gibt auch ein Skript zum Einführungslehrgang, dieses ist allerdings recht veraltet, sodass es nicht empfehlenswert ist, das Skript zu nutzen. Stattdessen ist es sinnvoll, auf ein Lehrbuch oder Skript zurückzugreifen. Im Rahmen des Einführungslehrgangs kann es passieren, dass die Ausbilder wechseln. Wenn die Ausbilder wechseln, koordinieren sie sich häufig nicht gut, sodass es leider zu Dopplungen und Überschneidungen kommen kann.

Inhalt der stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaft

Parallel zu der praktischen Arbeit bei dem Richter findet eine begleitende Arbeitsgemeinschaft statt. Die Arbeitsgemeinschaft wird in der Regel auch dauerhaft von dem gleichen Richter geleitet. Die Arbeitsgemeinschaft ist sehr praktisch ausgestaltet. So ist es üblich, dass in jeder Ausbildungsstunde eine Original-Examensklausur besprochen wird. Dadurch bekommt man direkt und fortlaufend gezeigt, was von Referendaren in den Prüfungen erwartet wird. Gleichzeitig bedeutet dies allerdings auch, dass Referendare sich die Theorie selbstständig beibringen müssen. Deshalb ist es sehr wichtig, sich nicht allein auf die Arbeitsgemeinschaft beim Lernen zu verlassen. Vielmehr ist die Arbeitsgemeinschaft hilfreich, um das eigenständig erlangte Wissen zu wiederholen und praktisch anzuwenden.

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden in der Regel auch (ausformulierte) Lösungen ausgegeben. Darüber hinaus erhält man allerdings keine strukturierten Unterlagen für die Examensvorbereitung. Entsprechend ist es sehr wichtig, sich selbst um ein Lehrbuch / Skript zu kümmern.

Besteht eine Pflicht zur Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft?

Formal besteht auch eine Pflicht zur Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft. Allerdings gibt es auch einige Ausbilder, welche die Formalitäten nicht besonders strikt befolgen. Stattdessen setzten diese Ausbilder auf die Eigenverantwortlichkeit der Referendare. Wenn Referendare für sich herausfinden, dass sie aus der Arbeitsgemeinschaft nichts mitnehmen, können Sie Glück haben und auf einen Ausbilder treffen, bei dem die Referendare ab und zu fehlen können.

Zeitlicher Umfang der stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft findet während der praktischen Ausbildung an einem Vormittag in der Woche statt. Dabei geht die Arbeitsgemeinschaft auch der praktischen Ausbildung vor, sodass man deshalb nicht an Gerichtssitzungen o.ä. teilnehmen muss, wenn diese in die Zeit der Arbeitsgemeinschaft fallen.  

Schreibt man während der Arbeitsgemeinschaft auch Klausuren?

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft schreibt man zusätzlich eine Probeklausur im Monat. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Original-Examensklausuren, die auch nicht auf den Wissensstand der Referendare angepasst sind. Entsprechend sind die Klausuren zu Beginn des Referendariats überfordernd. Gleichzeitig zeigen sie den Referendaren aber auch direkt auf, welches Niveau von Ihnen im Examen gefordert wird. Ein großer Vorteil der Klausuren in der Arbeitsgemeinschaft ist, dass die Klausuren deutlich sorgfältiger korrigiert werden als Klausuren im Klausurenkurs.

Praktische Ausbildung

Die Verteilung der Referendare auf die Gerichte erfolgt durch das Ausbildungsgericht. Es besteht für Referendare allerdings die Möglichkeit, Wünsche bezüglich des Ausbilders zu äußern. Nachdem die Zusage für das Referendariat verschickt wurde, erhalten Referendare hierzu einen separaten Brief. Je nach den eigenen Interessen ist es empfehlenswert, sofern dazu die Möglichkeit besteht, sich bei älteren Referendaren umzuhören, welche Erfahrungen sie bei ihren Ausbildern gemacht haben.

Arbeitsbelastung während der Zivilstation

Die Arbeitsgemeinschaft und das eigenständige Lernen nehmen ca. 2 Tage in der Woche in Anspruch. Außerdem ist es üblich, dass Referendare ein bis zwei Tage in der Woche bei Gericht sind. Die Zeit die für das Bearbeiten der Gerichtsakten erforderlich ist, schwankt naturgemäß, allerdings ist es üblich, dass dies ebenfalls ca. 2 volle Tage in der Woche in Anspruch nimmt.

Häufig gestellte Fragen