Jura-Referendariat in Rheinland-Pfalz: Die Wahlstation
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Wahlstation ist die letzte Station im Referendariat in Rheinland-Pfalz.
- Die Station dauert 3 Monate und im Anschluss an die Wahlstation findet die mündliche Prüfung statt.
- Für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist es sinnvoll, die Unterlagen für die schriftlichen Klausuren zu wiederholen und mit den Aktenvorträgen aus NRW Übung im Halten von Aktenvorträgen zu erlangen.
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Praktische Ausbildung
Es besteht große Freiheit bezüglich der Ausgestaltung der Wahlstation. Im Prinzip besteht die einzige Einschränkung darin, dass man von einem Juristen ausgebildet werden muss.
Entsprechend ist es auch möglich, die Station im Ausland zu verbringen. Attraktiv an Rheinland-Pfalz ist insbesondere, dass Trennungsgeld gezahlt wird, wenn die Station außerhalb von Rheinland-Pfalz absolviert wird.
Thema des Aktenvortrages
In der mündlichen Prüfung orientiert sich das Rechtsgebiet des Wahlfaches an dem Rechtsgebiet der Wahlstation. Die Aufschlüsselung ergibt sich aus § 33 JAPO RP.
Bevor Referendare eine Wahlstation auswählen, sollten sie sich deshalb Gedanken über den bevorzugten Schwerpunkt in der mündlichen Prüfung machen.
Arbeitsgemeinschaft
Die Wahlstation wird von einer Arbeitsgemeinschaft begleitet, die auf das Wahlfach der mündlichen Prüfung vorbereitet. Auch diese Arbeitsgemeinschaft ist wiederum sehr praktisch orientiert. Inhalt der Arbeitsgemeinschaft es deshalb primär, das gemeinsame Besprechen von Aktenvorträgen.
Eigenständiges Lernen
Abgesehen vom Aktenvortrag ist für die mündliche Prüfung wenig zusätzliches Fachwissen erforderlich. Vielmehr genügt es, dass für die schriftliche Prüfung gelernte Wissen zu wiederholen. Zusätzlich bietet es sich an, mit den Aktenvorträgen aus NRW zu lernen, da Rheinland-Pfalz selbst kein Archiv mit alten Aktenvorträgen zur Verfügung stellt.