Jura-Referendariat
Anwaltsstation Rheinland-Pfalz

Jura-Referendariat in Rheinland-Pfalz: Die Anwaltsstation & Examensvorbereitung

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Anwaltsstation ist die vierte Station im Referendariat in Rheinland-Pfalz und dauert 9 Monate.
  • Nach dem 6. Monat der Anwaltsstation werden die Examensklausuren geschrieben. Entsprechend besteht die Anwaltsstation aus zwei Teilen. Der erste Teil findet vor den Examensklausuren statt und dauert 6 Monate. Der zweite Teil findet nach den Examensklausuren statt und dauert 3 Monate. Den ersten Teil der Anwaltsstation nutzen die meisten Referendare zum Tauchen, den zweiten Teil zum Arbeiten.
  • In Rheinland-Pfalz gibt es inzwischen des E-Examen. Dadurch haben sich die Anforderungen in Prüfungen verändert. Die Probeklausuren in der Arbeitsgemeinschaft stammen allerdings noch aus der Zeit des handschriftlichen Examens. Entsprechend besteht zwischen den Anforderungen in den Probeklausuren und im Examen ein Unterschied.

Warum besteht die Anwaltsstation in Rheinland-Pfalz aus zwei Teilen?

Die Anwaltsstation in Rheinland-Pfalz weist eine große Besonderheit auf. In Rheinland-Pfalz werden die schriftlichen Examensklausuren nach 18 Monaten geschrieben. Dementsprechend besteht die Anwaltsstation aus zwei Teilen. Der erste Teil der Anwaltsstation dauert sechs Monate und findet vor den schriftlichen Examensklausuren statt. Auf die Klausuren folgt der zweite Teil der Anwaltsstation, der drei Monate dauert. Deswegen ist es in Rheinland-Pfalz üblich, die beiden Teile der Anwaltsstation bei unterschiedlichen Kanzleien zu verbringen. Für den ersten Teil wählen Referendare in der Regel Kanzleien, die attraktive Tauchangebote anbieten. Deshalb bestehen die ersten sechs Monate der Anwaltsstation primär aus der Examensvorbereitung. Im zweiten Teil ist das Bild uneinheitlich. Referendare müssen dann nicht mehr für das Examen lernen. Deshalb eignet sich die Zeit gut, sich den eigenen Interessen zu widmen oder in eine Großkanzlei zu gehen und Geld zu verdienen. Es ist aber natürlich auch möglich, die gesamte Anwaltsstation bei einer Kanzlei zu verbringen.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Auch die Anwaltsstation beginnt mit einem Einführungslehrgang, auf den eine stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft folgt.

Im Gegensatz zu den bisherigen Einführungslehrgängen ist der Einführungslehrgang für die Anwaltsstation nicht einmal ein bisschen hilfreich. Vielmehr werden für das Staatsexamen völlig überflüssige Themen wie das anwaltliche Kostenrecht behandelt.

Häufigkeit und Inhalt der Arbeitsgemeinschaft

Dafür ist die Arbeitsgemeinschaft deutlich hilfreicher. Die Arbeitsgemeinschaft besteht in der Anwaltsstation aus zwei parallellaufenden Kursen. Der eine Kurs behandelt das Zwangsvollstreckungsrecht. Hierfür werden – wie in den bisherigen Stationen – primär Examensklausuren behandelt, sodass es wiederum erforderlich ist, eigenständig zu lernen.

Der zweite Kurs soll der Wiederholung des materiellen Rechts dienen. Allerdings ist es nicht möglich, das gesamte materielle Recht in der kurzen Zeit zu wiederholen. Deshalb werden einige besonders relevante Rechtsgebiete wiederholt. Wobei man die Bedeutung des Kurses nicht überschätzen sollte. Der Kurs dient lediglich der Wiederholung, sodass man das materielle Recht bestenfalls bereits beherrscht.

Praktische Ausbildung

Bezüglich der praktischen Ausbildung ist es in Rheinland-Pfalz üblich, die Anwaltsstation in zwei Teile zu teilen (s.o.). Darüber hinaus ist es in Rheinland-Pfalz möglich, die Anwaltsstation in einem anderen Bundesland, im Ausland oder in einem Unternehmen zu verbringen.

Das E-Examen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet inzwischen das Examen an. Das E-Examen unterscheidet sich von dem bisherigen Examensprüfungen dadurch, dass man die Klausuren am Computer schreiben kann, wobei Referendare auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Klausuren handschriftlich zu schreiben. Es ist allerdings sehr zu empfehlen, die Klausuren digital zu schreiben, da man am Computer deutlich schneller und ordentlicher schreiben kann, sodass es ein großes Hindernis darstellt, handschriftlich zu schreiben. Darüber hinaus unterscheidet sich das E-Examen nicht vom bisherigen Examen, sodass Referendare weiterhin physische Gesetze und Kommentare nutzen müssen.

Es ist Referendaren sehr zu empfehlen, sich mit dem schnellen Tippen am Computer vertraut zu machen. Je schneller Referendare tippen können, desto mehr Zeit haben Sie in der Examensprüfung zum Nachdenken und Nachschlagen.

Angebote zur Vorbereitung auf das Staatsexamen

Zur Vorbereitung auf das Staatsexamen gibt es einige Sonderveranstaltungen. So gibt es etwa eigene Veranstaltungen zu Kautelarklausuren, zum Arbeitsrecht oder zum Familienrecht. Inhaltlich sind die Kurse allerdings nur eingeschränkt hilfreich. So ist es etwa nicht möglich, innerhalb von vier Stunden das gesamte examensrelevante Arbeitsrecht zu wiederholen. Leider besteht bei diesen Veranstaltungen eine Pflicht zur Teilnahme, sodass es auch nicht die Möglichkeit gibt, die Zeit anderweitig zu verwenden.

Klausurenkurs

Rheinland-Pfalz bietet einen freiwilligen, aber empfehlenswerten Klausurenkurs an. Alle zwei Wochen wird online eine alte Originalexamensklausur hochgeladen. Referendare haben für die Bearbeitung zehn Tage Zeit. Die Bearbeitung muss postalisch oder persönlich beim Gericht abgegeben werden. Auch die Rückgabe der Klausuren erfolgt postalisch, was angesichts des inzwischen eingeführten E-Examens etwas altmodisch erscheint. Aufgrund des E-Examens sind die alten Examensklausuren für die Vorbereitung auf das Staatsexamen nicht optimal. Das E-Examen hat dazu geführt, dass die Klausuren noch umfangreicher geworden sind, sodass die alten Klausuren kein realistisches Bild vom Umfang einer aktuellen Examensklausur vermitteln.

Häufig gestellte Fragen