Jura-Studium
Untauglicher Versuch Schema

Prüfungsschema für den untauglichen Versuch

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
7.12.2025
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Prüfungsschema: Untauglicher Versuch

Prüfungsschema für den untauglichen Versuch
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Was ist der untaugliche Versuch?

Der untaugliche Versuch liegt vor, wenn ein Straftäter eine Tat begehen möchte, seine Handlungen hierzu allerdings nicht geeignet sind. Wenn beispielsweise ein Straftäter eine andere Person mit einer Pistole erschießen möchte, allerdings das Magazin der Waffe keine Patronen enthält, dann liegt ein untauglicher Versuch vor. In einem solchen Fall ist die Handlung des Täters, den Abzug der Pistole zu ziehen, nicht geeignet, die Person zu töten. Denn ohne Patronen konnte gar nichts verschossen werden.

Damit ein untauglicher Versuch strafbar ist, müssen also die vier Voraussetzungen des Versuchs vorliegen:  

  1. Vorprüfung: Im Rahmen der Vorprüfung muss zum einen geprüft werden, dass die Tat nicht vollendet wurde. Hintergrund ist, dass der Versuch nur geprüft wird, wenn keine Vollendung vorliegt (sog. Subsidiarität). In einer Klausur oder Hausarbeit wird die Prüfung, dass keine Vollendung vorliegt, nur in einem Satz festgestellt. Wenn eine längere Prüfung erforderlich ist, ist es empfehlenswert, die Straftat gesondert zu prüfen. Außerdem muss kurz geprüft werden, dass der Versuch strafbar ist.
  2. Tatentschluss: Im zweiten Schritt muss geprüft werden, dass der Vorsatz zur Begehung einer Straftat besteht. Im Prinzip ist die Prüfung des Tatentschlusses die Prüfung des subjektiven Tatbestandes. Der Täter muss also insbesondere Vorsatz bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale gehabt haben. Dazu müssen auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen. Wenn ein untauglicher Versuch vorliegt, muss in diesem Prüfungspunkt angesprochen werden, dass der untaugliche Versuch nichts an der Strafbarkeit des Versuchs ändert.
  3. Unmittelbares Ansetzen: Im dritten Schritt der Prüfung muss feststehen, dass der Täter den Willen, eine Straftat zu begehen, hinreichend konkretisiert hat. Die Definition dafür ist, dass der Täter die Schwelle zum „Jetzt-geht-es-los“ überschritten hat und keine wesentlichen Zwischenschritte mehr erforderlich sind. Kein unmittelbares Ansetzen liegt etwa vor, wenn der Täter sich mit dem Auto auf den Weg macht, um zu seinem Opfer zu fahren. Wenn der Täter hingegen bereits den Abzug der Waffe gedrückt hat, liegt das unmittelbare Ansetzen vor.
  4. Kein Rücktritt: Dazu darf der Täter auch nicht straffrei von der Tat zurückgetreten sein. Ein Rücktritt setzt voraus, dass kein fehlgeschlagener Versuch vorliegt und ein freiwilliges Rücktrittsverhalten vorliegt. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zum Rücktritt.

Wie wird der untaugliche Versuch bestraft?

Der untaugliche Versuch wird wie ein normaler Versuch bestraft. Hintergrund der Strafbarkeit ist, dass die fehlende Eignung der Handlung nichts an dem Willen des Täters ändert, eine Straftat zu begehen. Entsprechend wird der untaugliche Versuch wie ein „normaler“ Versuch bestraft.

  • Versuchsstrafbarkeit: Zweck der Versuchsstrafbarkeit ist, den Willen des Täters, eine Straftat zu begehen, zu bestrafen. Voraussetzung ist dafür, dass der Wille konkret umgesetzt wurde.
  • Untauglicher Versuch: Der Zweck der Strafbarkeit des Versuchs ist auch beim untauglichen Versuch einschlägig. Auch wenn der Täter die geplante Tat nicht in die Tat umsetzen kann, ändert dies nichts daran, dass der strafbare Wille bestand, eine Straftat zu begehen.

Abzugrenzen ist der untaugliche Versuch vom abergläubischen Versuch und vom Wahndelikt, die beide jeweils nicht bestraft werden:

  • Wahndelikt: Beim Wahndelikt erfasst der Täter die Situation korrekt, denkt allerdings, dass sein Verhalten strafbar ist. Es ist allerdings nicht strafbar, eine Handlung zu begehen, alleine weil man denkt, dass die Handlung strafbar ist. Beispiel: Eine Person denkt, es stellt eine Straftat dar, freihändig Fahrrad zu fahren. Da es allerdings tatsächlich keine Straftat darstellt, freihändig Fahrrad zu fahren, liegt auch keine Straftat vor.  
  • Abergläubischer Versuch: Der abergläubische Versuch ist ebenfalls nicht strafbar. Beim abergläubischen Versuch handelt der Täter derart irrational, dass die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nicht vorliegen. Ein abergläubischer Versuch liegt etwa vor, wenn eine Person betet und hofft, damit eine Person umzubringen.

Wie unterscheiden sich der untaugliche Versuch und das Wahndelikt?

Der Unterschied zwischen einem untauglichen Versuch und einem Wahndelikt besteht darin, dass beim untauglichen Versuch der Täter den Vorsatz hat, eine Straftat zu begehen. Allerdings hat sich der Täter falsche Vorstellungen davon gemacht, wie er die Straftat begehen kann (z. B. weil das Magazin der Waffe leer ist).  

  • Wahndelikt: Im Gegensatz dazu erfasst der Täter beim Wahndelikt die Situation korrekt, macht sich allerdings falsche Vorstellungen davon, wie die Handlung bestraft wird.
  • Strafe: Während das Wahndelikt straflos ist, führt der untaugliche Versuch dazu, dass der Tatentschluss besteht. Wenn auch die weiteren Voraussetzungen für den Versuch vorliegen, wird der untaugliche Versuch als Versuch bestraft.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein fehlgeschlagener Versuch ein untauglicher Versuch?
Ein fehlgeschlagener Versuch ist nicht unbedingt ein untauglicher Versuch. Ein untauglicher Versuch liegt vor, wenn der Täter objektiv nicht in der Lage ist, die Straftat zu begehen. Der fehlgeschlagene Versuch liegt hingegen vor, wenn der Täter denkt die Tat nach seiner Vorstellung nicht mehr vollenden zu können. Wenn beispielsweise in einem Gewehr nur eine Patrone ist und der Täter das Opfer verfehlt, dann lag kein untauglicher Versuch vor, allerdings ein fehlgeschlagener Versuch.
Was ist ein untauglicher Versuch?
Ein untauglicher Versuch liegt vor, wenn der Täter den Vorsatz hat, eine Straftat zu begehen, seine Handlungen allerdings nicht geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen.
Was ist ein Wahndelikt?
Ein Wahndelikt liegt vor, wenn ein Täter denkt, dass sein Verhalten strafbar ist, es allerdings tatsächlich nicht strafbar ist. Wahndelikte sind straflos.
Was ist der Unterschied zwischen einem Wahndelikt und einem untauglichen Versuch?
Ein Wahndelikt liegt vor, wenn ein Täter ein Verhalten für strafbar hält, es allerdings tatsächlich strafbar ist. Ein untauglicher Versuch liegt vor, wenn eine tatsächlich strafbare Handlung begangen werden soll, die Handlung des Täters dazu allerdings ungeeignet ist.
Ist ein abergläubischer Versuch strafbar?
Ein abergläubischer Versuch ist nicht strafbar. Ein abergläubischer Versuch liegt vor, wenn ein Täter denkt, mit übermenschlichen Fähigkeiten eine Straftat zu begehen.