Jura-Referendariat in Sachsen-Anhalt: Die Anwaltsstation
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Anwaltsstation ist die vierte Station im Referendariat in Sachsen-Anhalt und dauert insgesamt neun Monate. Die Referendare wählen ihren Ausbilder selbst.
- Die Station gliedert sich in zwei Phasen: Vier Monate anwaltliche Arbeitsgemeinschaft, danach drei Monate Vollstreckungs-AG.
- Zur Examensvorbereitung werden Klausurenkurse und Crashkurse angeboten.
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Inhalt und Dauer des Einführungslehrgangs
Die Anwaltsstation beginnt mit einem einwöchigen Einführungslehrgang. Die Referendare erhalten etwa zwei Wochen vor Beginn der Station eine schriftliche Mitteilung des Oberlandesgerichts mit Ort und Uhrzeit des ersten Tages.
- AG-Leiter: Der Lehrgang wird regelmäßig von dem späteren Leiter der anwaltlichen Arbeitsgemeinschaft durchgeführt.
- Inhalt: Inhaltlich stehen die Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts, der Einstieg in das anwaltliche Arbeiten und die Besonderheiten anwaltlicher Klausuren im Fokus. Der konkrete Aufbau hängt stark vom jeweiligen AG-Leiter ab. Der Einblick in den Anwaltsberuf kann hilfreich sein, bleibt aber in der Regel oberflächlich. In vielen Fällen wird der Lehrgang eher als formaler Einstieg in die Station verstanden.
Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft
Im Anschluss an den Einführungslehrgang beginnt die anwaltliche Arbeitsgemeinschaft, die sich über die ersten vier Monate der Station erstreckt. Die AG findet einmal pro Woche statt und dauert ca. fünf Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. In der anschließenden Vollstreckungs-AG, die in den letzten drei Monaten der Station stattfindet, bleibt die Struktur gleich – lediglich der AG-Leiter wechselt.
- Anwaltliche Arbeitsgemeinschaft: In der ersten AG werden Themen aus dem anwaltlichen Berufsrecht (BRAO, BORA), dem Kostenrecht, sowie die Besonderheiten der anwaltlichen Perspektive in Examensklausuren behandelt. Ziel ist es, die Referendare mit dem Gutachten- und mit dem Entscheidungsstil aus anwaltlicher Sicht vertraut zu machen.
- Zwangsvollstreckungs-AG: In der Zwangsvollstreckungs-AG stehen dann die vollstreckungsrechtlichen Inhalte im Vordergrund – praxisorientiert und examensrelevant.
Während der Station werden drei Examensklausuren (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht) geschrieben. Zusätzlich finden zwei Aktenvorträge unter Examensbedingungen statt. Eine der Klausuren wird regelmäßig im offiziellen Prüfungscenter geschrieben, um die technische Prüfungssituation kennenzulernen.
Die Teilnahme an beiden Arbeitsgemeinschaften ist, wie in den anderen Stationen auch, verpflichtend.
Praktische Ausbildung in der Anwaltsstation
Die praktische Ausbildung beginnt unmittelbar nach dem Einführungslehrgang. Referendare wählen ihre Ausbilder – Kanzleien oder Einzelanwälte – eigenständig.
Die Aufgaben in der Ausbildung hängen stark vom gewählten Ausbilder ab. Während Einzelanwälte typische Referendarsaufgaben wie Gerichtstermine oder Mandantengespräche übertragen, erfolgt die Ausbildung in Großkanzleien oft in projektbezogener Arbeit – z. B. bei Due-Diligence-Prüfungen oder im transaktionsbegleitenden Schreiben.
Viele Referendare nutzen die Station auch zur intensiven Examensvorbereitung – das sogenannte „Tauchen“ ist weit verbreitet. Dabei wird beispielsweise die erste Hälfte der Station gearbeitet, während die zweite Hälfte für das Lernen freigehalten wird.
Die tatsächliche Aufteilung erfolgt informell in Absprache mit dem Ausbilder und wird nicht offiziell dokumentiert.
Ladung zum Examen
Während der Anwaltsstation – meist innerhalb der ersten drei Monate – erhalten die Referendare postalisch die Ladung zu den schriftlichen Examensprüfungen.
Darin sind Ort und Zeit der Prüfungen aufgeführt. Die Klausuren finden zentral in Halle (Saale) statt. Für Referendare mit weiterer Anreise kann unter bestimmten Umständen ein Hotel gestellt werden. Eine frühzeitige Klärung ist dringend zu empfehlen.
Leistungsnachweis
Für die Anwaltsstation wird ein Leistungsnachweis geführt. Die darin vorgesehenen Leistungen müssen vom Referendar dokumentiert und vom Ausbilder unterschrieben werden.
In Großkanzleien wird häufig ein individueller Nachweis geführt, in dem z. B. die Mitarbeit an Schriftsätzen, internen Vermerken oder Transaktionsunterlagen aufgeführt wird. Es ist wichtig, den Überblick über alle Tätigkeiten zu behalten und regelmäßig Rücksprache mit dem Ausbilder zu halten, um alle Leistungen korrekt zu erfassen.
Examensvorbereitung
Die Anwaltsstation ist eng mit der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen verbunden.
In Sachsen-Anhalt wird hierzu neben den AGs ein Crashkurs vom OLG angeboten, der speziell auf die zivilrechtlichen Examensklausuren vorbereitet. Der Kurs besteht aus ca. acht Online-Terminen à vier Stunden und findet regelmäßig während der Anwaltsstation statt.
Zusätzlich gibt es einen Klausurenkurs, bei dem alle zwei Wochen eine originale Examensklausur gestellt wird. Diese kann zu Hause bearbeitet und zur Korrektur eingereicht werden. Die Rückmeldungen erfolgen durch Examensprüfer und bieten eine realistische Einschätzung des Leistungsstands.
Schriftliches Examen
Die schriftlichen Prüfungen finden am Ende der Anwaltsstation statt – regelmäßig über einen Zeitraum von zwei Wochen mit acht Klausuren à fünf Stunden.
Die genauen Termine sind dem Klausurenkalender des Justizprüfungsamts Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Die Ergebnisse folgen etwa drei Monate später und werden in einer zentralen Liste veröffentlicht.
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