Jura-Referendariat in Sachsen-Anhalt: Die Strafstation
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Strafstation ist die zweite Station im Referendariat in Sachsen-Anhalt und dauert vier Monate.
- Die praktische Ausbildung erfolgt regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft, in Einzelfällen auch bei einem Strafrichter.
- Jeder Referendar übernimmt mindestens einmal den Sitzungsdienst am Amtsgericht.
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Inhalt und Dauer des Einführungslehrgangs
Die Strafstation beginnt ebenso wie die Zivilstation mit einem Einführungslehrgang. Etwa drei Wochen vor dem Ende der Zivilstation erhalten die Referendare per Post die Zuweisung zur jeweiligen Staatsanwaltschaft. Kurz darauf erfolgt die Mitteilung des Einzelausbilders.
- Dauer: Der Einführungslehrgang dauert etwa zwei Wochen.
- AG-Leiter: Der Unterricht findet in der bereits bekannten Arbeitsgemeinschaft statt, die in aller Regel auch in der Strafstation bestehen bleibt. Geleitet wird der Lehrgang von demjenigen, der auch die Arbeitsgemeinschaft übernimmt.
- Umfang: Die Einheiten dauern erneut täglich ca. 4–5 Stunden (5 UE à 45 Minuten).
- Inhalt: Inhaltlich werden insbesondere die Grundlagen des Strafprozessrechts, aber auch praktische relevante Tätigkeit z. B. die Verfügungstechnik, Aufbau und Inhalt von Anklagen und Einstellungsverfügungen behandelt, Ablauf der Hauptverhandlung sowie die Rolle des Staatsanwalts in der Sitzung. Ziel ist es, die Referendare auf die bevorstehenden Aufgaben in der Einzelausbildung und im Sitzungsdienst vorzubereiten.
Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft
Nach dem Einführungslehrgang findet die Arbeitsgemeinschaft einmal wöchentlich für etwa 4–5 Stunden statt.
- Inhalt: Inhaltlich werden die strafprozessualen Grundlagen vertieft. Die Arbeitsgemeinschaft orientiert sich am Ablauf eines Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Anklageerhebung bis hin zur Hauptverhandlung und Verfahrensbeendigung. Auch Themen wie das Plädoyer oder der Aufbau von staatsanwaltschaftlichen Verfügungssätzen werden behandelt.
- Exkursionen: Zudem werden Exkursionen angeboten – etwa in die Justizvollzugsanstalt, zur Polizei oder zur Rechtsmedizin. Diese ermöglichen es, den Weg des Strafverfahrens über das rein Theoretische hinaus zu erfassen.
- Klausuren: Im Rahmen der AG werden auch Prüfungsleistungen erbracht. Dazu zählen regelmäßig vier Klausuren – häufig Originalexamensklausuren – sowie mindestens ein Aktenvortrag, der unter Examensbedingungen gehalten wird. Die Bewertungen erfolgen durch den AG-Leiter.
Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtend. Fehlzeiten werden dokumentiert und nur bei entsprechender Entschuldigung akzeptiert.
Sollten Referendare auch das materielle Strafrecht wiederholen?
Es ist ausdrücklich zu empfehlen, das materielle Strafrecht zu wiederholen. Denn das Fundament einer erfolgreichen Klausur im zweiten Staatsexamen ist nach wie vor die sichere Beherrschung des materiellen Strafrechts. Zwar werden in der Arbeitsgemeinschaft auch materielle Fragen aufgegriffen, allerdings nicht systematisch oder abschließend. In einer Examensklausur fehlt schlicht die Zeit, relevante Normen im Kommentar nachzulesen.
Deshalb ist es ratsam, frühzeitig mit der Wiederholung des materiellen Strafrechts zu beginnen – z. B. mit den Skripten aus dem ersten Examen oder einem kompakten Werk wie dem Kaiser-Skript.
Praktische Ausbildung in der Strafstation
Zum Ende des Einführungslehrgangs wird jeder Referendar einem Einzelausbilder zugeteilt. Meist wird man einem Staatsanwalt, in Ausnahmefällen einem Strafrichter am Amtsgericht zugeteilt. Die Einzelausbildung beginnt unmittelbar im Anschluss an den Lehrgang. Die Referendare arbeiten dem Einzelausbilder in den verbleibenden dreieinhalb Monaten zu. Dabei werden regelmäßig 2–3 Termine pro Woche bei der Staatsanwaltschaft wahrgenommen. Die restliche Zeit wird für die häusliche Aktenbearbeitung und AG-Vor- und Nachbereitung benötigt.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- das Verfassen von Anklageschriften,
- Einstellungsverfügungen,
- Ermittlungsverfügungen,
- Stellungnahmen zu Rechtsfragen sowie
- die Vorbereitung auf Sitzungsdienste.
Die Ausbilder nehmen sich in der Regel Zeit für eine intensive Betreuung und besprechen die Entwürfe gründlich. Die Einzelausbildung wird im Ausbildungsnachweis dokumentiert und fließt später in das Stationszeugnis ein.
Übernehmen Referendare Sitzungsdienste während der Strafstation?
Die Sitzungsdienste sind eines der prägendsten Erlebnisse der Strafstation. Jeder Referendar übernimmt mindestens einmal einen Sitzungsdienst, unabhängig davon, ob er bei einem Staatsanwalt oder einem Strafrichter ausgebildet wird. Für diesen Termin wird ein fester Sitzungstag festgelegt. Die zugehörigen Akten und eine Robe müssen vorher abgeholt werden. Für die Vorbereitung bleibt häufig nur ein Tag.
In der Verhandlung tritt der Referendar anstelle des Staatsanwalts auf. Er verliest die Anklageschrift, stellt Fragen an Zeugen, Sachverständige oder den Angeklagten, formuliert das Strafmaß und hält das Plädoyer. Viele Referendare übernehmen freiwillig mehrere Sitzungsvertretungen, da der Lerneffekt besonders hoch ist – sowohl fachlich als auch persönlich.
Polizei & JVA kennenlernen
Ergänzend zur Ausbildung bestehen vielfältige Möglichkeiten, den Strafprozess aus anderen Perspektiven zu erleben. Dazu gehören z. B.:
- die Teilnahme an Hausdurchsuchungen als Durchsuchungszeuge,
- Besuche in der JVA,
- Streifenfahrten mit der Polizei oder
- Teilnahme an Trinkversuchen zur Bestimmung von Blutalkoholkonzentrationen.
Diese Angebote sind freiwillig und hängen vom Engagement der Ausbilder ab. In Sachsen-Anhalt ist es jedoch üblich, dass solche Einblicke ermöglicht werden.
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