Jura-Referendariat in Sachsen-Anhalt: Die Wahlstation und die mündliche Prüfung
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Wahlstation ist die letzte Station im Referendariat in Sachsen-Anhalt. Sie beginnt nach den schriftlichen Examensprüfungen und dauert drei Monate.
- Es ist möglich, die Wahlstation im Ausland zu verbringen.
- Die Wahl der Station legt das Rechtsgebiet für das Schwerpunktgespräch in der mündlichen Prüfung fest.
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Allgemeines
Nach dem schriftlichen Examen folgen in der Regel einige freie Tage oder Wochen, bevor die Wahlstation beginnt. Diese Zeit wird oft zur Erholung oder für einen Urlaub genutzt, bevor die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beginnt.
Für die Auswahl der Stationsgeber solltet Ihr die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Eigenständige Auswahl: Referendare suchen sich den Ausbilder der Wahlstation eigenständig. Möglich sind etwa Tätigkeiten in Kanzleien, Unternehmen, Ministerien, bei NGOs oder in internationalen Organisationen. Auch eine Station im Ausland ist grundsätzlich möglich. Sie muss rechtzeitig beantragt und genehmigt werden. Wichtig ist, dass ein Volljurist die Ausbildung betreut.
- Mündliche Prüfung: Die Wahl des Ausbildungsorts hat unmittelbare Auswirkungen auf das Schwerpunktgespräch in der mündlichen Prüfung. Wer die Station z. B. in einer Wirtschaftskanzlei verbringt, kann mit einem zivilrechtlichen Schwerpunktgespräch rechnen. Der Aktenvortrag wird hingegen (nach bisheriger Regelung) aus einem der anderen drei Rechtsgebiete kommen.
- Zukünftiger Arbeitgeber: Die Wahlstation wird häufig genutzt, um einen späteren Arbeitgeber kennenzulernen oder praktische Erfahrungen im Ausland oder in einem Wunschrechtsgebiet zu sammeln. Aufgrund der begrenzten Zeit ist eine frühzeitige Planung empfehlenswert.
Einführungslehrgang und Arbeitsgemeinschaft
Die Wahlstation beginnt mit einem einwöchigen Einführungslehrgang, in dem die Anforderungen der mündlichen Prüfung erläutert und erste Hinweise zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag gegeben werden.
- Umfang: Nach dem Einführungslehrgang startet die Wahlstations-AG, die während der gesamten Station einmal wöchentlich für ca. fünf Unterrichtseinheiten stattfindet.
- Zusammensetzung: Die AG-Gruppen werden neu zusammengestellt – je nach Rechtsgebiet, das für den Aktenvortrag gewählt wurde. Geleitet werden sie regelmäßig von AG-Leitern, die selbst Prüfer in der mündlichen Prüfung sind.
- Inhalt: Inhaltlich stehen die Vorbereitung und das Üben von Aktenvorträgen unter realistischen Bedingungen im Mittelpunkt. Die Vorträge werden bewertet und simulieren die mündliche Prüfungssituation. Teilweise werden komplette Prüfungsabläufe durchgespielt, einschließlich Fragerunde und Bewertung. Die Teilnahme ist verpflichtend, und auch hier gilt: Nur entschuldigte Fehlzeiten werden akzeptiert.
Leistungsnachweis in der Wahlstation
Für die Wahlstation wird ein individueller Leistungsnachweis geführt. Dieser enthält keine standardisierten Aufgaben wie in einigen früheren Stationen. Referendare müssen eigenständig dokumentieren, welche Tätigkeiten sie während der Wahlstation erbracht haben. Wichtig ist, dass der Ausbildungsnachweis konkret den verantwortlichen Ansprechpartner benennt, der für die abschließende Bewertung zuständig ist – besonders bei mehreren Vorgesetzten oder in größeren Organisationen.
Die erbrachten Leistungen (z. B. Gutachten, Schriftsätze, Vermerke, Vorträge) werden schriftlich festgehalten und von der jeweiligen Ausbildungsstelle bestätigt.
Ladung zur mündlichen Prüfung
Etwa zur Mitte der Wahlstation erhalten die Referendare eine postalische Vorabladung mit dem voraussichtlichen Termin und Ort der mündlichen Prüfung. Die Ladung steht unter dem Vorbehalt des Bestehens der schriftlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden je nach gewähltem Rechtsgebiet zentral in Sachsen-Anhalt statt. Die endgültige Ladung mit Notenbescheid, Prüfern und Mitprüflingen folgt etwa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Diese letzte Phase vor dem Examen ist intensiv. Sie wird von vielen genutzt, um:
- Aktenvorträge gezielt zu üben,
- den examensrelevanten Stoff zu wiederholen,
- sich mit Prüfungsprotokollen vertraut zu machen,
- die Mitprüflingen kennenlernen.
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