Jura-Referendariat in Sachsen-Anhalt: Die Verwaltungsstation
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Verwaltungsstation ist die dritte Station im Referendariat in Sachsen-Anhalt und dauert vier Monate.
- In Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, die Verwaltungsstation aufzuteilen – beispielsweise in zwei Monate Behörde und zwei Monate Verwaltungsgericht.
- Während der Station werden mehrere Klausuren und Aktenvorträge unter Examensbedingungen verlangt.
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Wie wählt man den Stationsgeber aus?
Anders als bei der Zivil- und Strafstation kann man den Ausbildungsort der Verwaltungsstation selbst wählen. Hierzu bewirbt man sich direkt bei der Wunschbehörde oder einem Verwaltungsgericht. Die Wahl wird anschließend mit einer Einverständniserklärung beim Oberlandesgericht angezeigt, das die Zuweisung vornimmt.
- Keine eigene Auswahl: Kommt keine eigene Auswahl zustande, wird man in der Regel dem Landesverwaltungsamt zugewiesen.
- Möglichkeiten: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Verwaltungsstation bei jeder geeigneten öffentlichen Stelle zu absolvieren – vorausgesetzt, die Betreuung durch einen Volljuristen ist gewährleistet. Bei außergewöhnlichen oder internationalen Stationen ist vorab Rücksprache mit dem OLG zu halten.
- Bewerbung: Die Bewerbung sollte rechtzeitig erfolgen, spätestens vier bis fünf Monate vor Beginn der Station, idealerweise aber schon zu Beginn des Referendariats, da bestimmte Stationen (z. B. bei Bundesbehörden) sehr gefragt sind.
Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs
Der Einführungslehrgang dauert eine Woche und findet zu Beginn der Verwaltungsstation statt. Etwa einen Monat zuvor erhalten die Referendare Post vom OLG mit Ort und Uhrzeit der ersten Sitzung.
- Zusammensetzung: Die AG wird in der Zusammensetzung aus der Zivil- und Strafstation fortgeführt und dauert auch in der Verwaltungsstation täglich etwa fünf Stunden. Es ist hilfreich, die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Gesetzestexte mitzunehmen (Sartorius und Landesgesetze), um sinnvoll mitarbeiten zu können.
- AG-Leitung: Geleitet wird der Lehrgang von dem späteren Leiter der verwaltungsbehördlichen AG. In der Einführung werden die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens, des Behördenaufbaus sowie die Verfügungstechnik und Bescheidaufbau behandelt.
Der Lehrgang dient vor allem dazu, Referendaren eine solide Grundlage für die spätere Arbeit in der Behörde zu geben.
Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft
In der Verwaltungsstation finden zwei verschiedene Arbeitsgemeinschaften statt:
- Die verwaltungsbehördliche AG: Sie beginnt direkt im Anschluss an den Einführungslehrgang und dauert die gesamte Station über an. Sie wird, wie erwähnt vom Leiter des Einführungslehrgangs geleitet.
- Die verwaltungsgerichtliche AG: Sie beginnt im zweiten Monat der Station und wird von Richtern am Verwaltungsgericht geleitet.
Beide AGs finden einmal wöchentlich für jeweils 5 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten statt. Inhaltlich vermitteln sie grundlegende Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, im Verwaltungsprozessrecht und in ausgewählten Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts. Der Unterricht erfolgt praxisnah anhand von Originalexamensfällen.
In beiden AGs werden Prüfungsleistungen verlangt. Dazu zählen:
- vier Klausuren in der verwaltungsbehördlichen AG,
- zwei Klausuren in der verwaltungsgerichtlichen AG,
- sowie insgesamt 3 Aktenvorträge.
Die Einzelausbildung und die Arbeitsgemeinschaft vermitteln das Verwaltungsrecht auf einem hohen Niveau. Natürlich konnte das Fachrecht aber nicht erschöpfend abgedeckt werden, sodass eigenständiges Lernen erforderlich ist. Die Teilnahme an den AGs ist verpflichtend.
Praktische Ausbildung in der Verwaltungsstation
Nach dem Einführungslehrgang beginnt die praktische Ausbildung in der ausgewählten Behörde oder beim Verwaltungsgericht. Die meisten Referendare entscheiden sich für eine Aufteilung der Station, z. B. zwei Monate in der Verwaltung und zwei Monate am Verwaltungsgericht.
In jedem Fall muss ein Volljurist als Ausbilder zur Verfügung stehen. Die Aufgaben während der Station variieren stark nach Einsatzstelle. Sie umfassen typischerweise:
- das Verfassen von Verwaltungsakten und Bescheiden,
- Bearbeitung von Stellungnahmen und Gutachten,
- gegebenenfalls die Vorbereitung auf verwaltungsgerichtliche Verfahren.
Die Ausbildung wird im Ausbildungsnachweis dokumentiert und durch ein Stationszeugnis abgeschlossen.
Die Arbeitsbelastung hängt ebenfalls stark vom jeweiligen Ausbildungsort ab. Sie kann zwischen 1–2 Tagen pro Woche (z. B. bei kleineren Behörden) bis zu 4 Tagen (z. B. bei Ministerien oder größeren Verwaltungen) schwanken. Bei Stationen mit einer geringen Arbeitsbelastung eignet sich die Station zum Tauchen.
Kann die Verwaltungsstation aufgeteilt werden?
In Sachsen-Anhalt ist die Aufteilung der Verwaltungsstation ausdrücklich möglich und üblich. Referendare absolvieren die Station häufig zu gleichen Teilen in einer Behörde und am Verwaltungsgericht. Auch eine Aufteilung mit einem ausländischen Ausbildungsort oder einer internationalen Organisation ist zulässig – dabei ist jedoch stets auf eine rechtzeitige Abstimmung mit dem OLG zu achten.
Die Station kann beispielsweise aufgeteilt werden in:
- zwei Monate Behörde, zwei Monate Verwaltungsgericht
- drei Monate VG, ein Monat Ministerium
- oder zwei Monate Landesbehörde, zwei Monate Auslandsstation (mit Genehmigung).
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