Jura-Referendariat
Nebentätigkeit Jura-Referendariat Baden-Württemberg

Nebentätigkeit im Referendariat in Baden-Württemberg

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Aktualisiert am 
2.6.2026
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Referendare dürfen in Baden-Württemberg bis zu 35 Stunden im Monat neben dem Referendariat arbeiten.
  • Ab dem 5. Ausbildungsmonat besteht sogar die Möglichkeit, bis zu 70 Stunden im Monat neben dem Referendariat zu arbeiten.
  • Wenn die Vergütung 150 % der Unterhaltsbeihilfe beträgt, erfolgt eine Anrechnung der Vergütung auf die Unterhaltsbeihilfe.

Wie sind die Modalitäten für die Nebentätigkeit im Jura-Referendariat in Baden-Württemberg?

Jura-Referendare dürfen im Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen. Gleichzeitig sollen die Referendare das Referendariat nicht vollständig vernachlässigen. Für Referendare gelten die folgenden Modalitäten für die Nebentätigkeit:

  • Umfang: Referendare dürfen maximal 35 Stunden im Monat (uU auch geringfügig mehr) arbeiten. In den ersten vier Monaten darf die Nebentätigkeit maximal 20 Stunden im Monat betragen (Ausnahme: Bei einer Nebentätigkeit an einer juristischen Fakultät). In folgenden Fällen ist ab dem 5. Ausbildungsmonat eine Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 70 Stunden im Monat genehmigungsfähig:
    • Die Nebentätigkeit wird bei der aktuellen Ausbildungsstelle ausgeübt.  
    • Die Nebentätigkeit wird an einer juristischen Fakultät ausgeübt und der Referendar weist eine besondere Qualifikation auf (mind. 8 Punkte als Gesamtnote im 1. Staatsexamen).
  • Genehmigung: Grundsätzlich benötigen Referendare eine Genehmigung. Die Genehmigung erfolgt bereits im Einstellungsbescheid unter dem Vorbehalt der allgemeinen Zulässigkeit der Nebentätigkeit bis zu einem zeitlichen Umfang von 20 Stunden im Monat und ab dem fünften Ausbildungsmonat bis zu 35 Stunden im Monat. Sofern die Genehmigung bereits mit dem Einstellungsbescheid erteilt wurde, ist die Anzeige beim Präsidenten des OLG erforderlich.
  • Anrechnung: Die Vergütung, die 150 % der Unterhaltsbeihilfe übersteigt, wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es keine Mindestauszahlung.

Ist eine Nebentätigkeit während des Referendariats sinnvoll?

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob eine Nebentätigkeit im Referendariat sinnvoll ist oder nicht. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Zeit im Referendariat sehr knapp bemessen ist. Wer zusätzlich auch noch arbeitet, wird irgendwo Zeit sparen müssen (z.B. beim Lernen, der Stationsarbeit oder der Freizeit). Entsprechend sollte man sich überlegen, ob das Geld diesen Zeitverlust aufwiegt. Auf der anderen Seite sind auch einige Vorteile mit der Nebentätigkeit verbunden:

  • Praxis: Wer einen Nebenjob bei einer Anwaltskanzlei ausübt, hat die Möglichkeit, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter deckt sich im Wesentlichen mit der Referendarstätigkeit. Referendare haben so die Möglichkeit „zwei“ Anwaltsstationen zu absolvieren und doppelt so viele Praxiseinblicke zu erhalten.
  • Berufsorientierung: Die meisten Referendare fangen nach dem Referendariat als Rechtsanwalt an, zu arbeiten. Für die Berufsentscheidung ist insbesondere die Stimmung im Team und die konkrete Arbeit von besonderer Bedeutung. Die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob ein Team zu einem passt, ist es, direkt in dem Team zu arbeiten.  

Tipps für den Nebenjob

Wenn Referendare einen Nebenjob aufnehmen, sollten sie einige Punkte beachten. Insbesondere im Steuerrecht drohen ein paar Fallen.

  • Steuern: Wer eine Nebentätigkeit ausübt, muss auswählen, welches Einkommen nach der Steuerklasse I und welches nach Steuerklasse VI besteuert werden soll. Es ist dabei üblich, das höhere Einkommen – meistens die Unterhaltsbeihilfe – nach Steuerklasse I zu versteuern und das geringere Einkommen nach Steuerklasse VI. Dazu kommt es in solchen Situationen häufig dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, einen kleinen Liquiditätspuffer aufzubauen, um die Nachzahlung tätigen zu können.
  • Examensbezug: Es gibt Nebentätigkeiten, die für die Examensvorbereitung hilfreich sind. Wer beispielsweise Klausuren korrigiert, Vorlesungen hält oder bei Rechtsanwälten Schriftsätze überarbeitet, lernt während der Arbeitszeit einiges, was auch im Examen hilfreich sein kann.
  • Flexibilität: Wir würden empfehlen, einen Nebenjob zu wählen, der zeitlich flexibel ist. Im Referendariat kommt es immer wieder vor, dass Veranstaltungen oder Klausuren kurzfristig verlegt werden. Es ist entsprechend hilfreich, sich für einen Job zu entscheiden, bei dem jedenfalls ausnahmsweise die Möglichkeit besteht, die Arbeit zu verschieben.

Häufig gestellte Fragen