Nebentätigkeit im Referendariat in Bayern
Das Wichtigste in Kürze:
- Referendare dürfen in Bayern bis zu 14 Stunden in der Woche neben dem Referendariat arbeiten.
- Nach den Klausuren sind sogar 20 Stunden in der Woche erlaubt.
- Wenn die Vergütung die Unterhaltsbeihilfe übersteigt, erfolgt eine Anrechnung der Vergütung auf die Unterhaltsbeihilfe.
Wie sind die Modalitäten für die Nebentätigkeit im Jura-Referendariat in Bayern?
Jura-Referendare dürfen im Referendariat in Bayern einer Nebentätigkeit nachgehen. Gleichzeitig sollen die Referendare das Referendariat nicht vollständig vernachlässigen. Für Referendare gelten deshalb in Bayern die folgenden Modalitäten für die Nebentätigkeit:
- Umfang: Referendare dürfen einer Nebentätigkeit maximal 10 Stunden in der Woche nachgehen, wenn es sich um eine nicht-juristische Tätigkeit handelt, bei einer juristischen Tätigkeit gelten die folgenden Grenzen:
- Vor den Klausuren: 14 Stunden in der Woche.
- Nach den Klausuren: 20 Stunden in der Woche.
- Genehmigung: Referendare benötigen eine Genehmigung, um die Nebentätigkeit aufzunehmen. Der Antrag muss beim OLG gestellt werden. Erforderlich ist eine Genehmigung, wenn die Tätigkeit mindestens 10 Stunden in der Woche umfasst oder die Gesamtvergütung 10.000 € im Jahr übersteigt.
- Anrechnung: Die Vergütung, die die Unterhaltsbeihilfe übersteigt, wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Referendare erhalten stets mindestens eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 720,94 €.
Ist eine Nebentätigkeit während des Referendariats sinnvoll?
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob eine Nebentätigkeit im Referendariat sinnvoll ist oder nicht. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Zeit im Referendariat sehr knapp bemessen ist. Wer zusätzlich auch noch arbeitet, wird irgendwo Zeit sparen müssen (z.B. beim Lernen, der Stationsarbeit oder der Freizeit). Entsprechend sollte man sich überlegen, ob das Geld diesen Zeitverlust aufwiegt. Auf der anderen Seite sind auch einige Vorteile mit der Nebentätigkeit verbunden:
- Praxis: Wer einen Nebenjob bei einer Anwaltskanzlei ausübt, hat die Möglichkeit, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter deckt sich im Wesentlichen mit der Referendarstätigkeit. Referendare haben so die Möglichkeit „zwei“ Anwaltsstationen zu absolvieren und doppelt so viele Praxiseinblicke zu erhalten.
- Berufsorientierung: Die meisten Referendare fangen nach dem Referendariat als Rechtsanwalt an, zu arbeiten. Für die Berufsentscheidung ist insbesondere die Stimmung im Team und die konkrete Arbeit von besonderer Bedeutung. Die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob ein Team zu einem passt, ist es, direkt in dem Team zu arbeiten.
Tipps für den Nebenjob
Wenn Referendare einen Nebenjob aufnehmen, sollten Sie einige Punkte beachten. Insbesondere im Steuerrecht drohen ein paar Fallen.
- Steuern: Wer eine Nebentätigkeit ausübt, muss auswählen, welches Einkommen nach der Steuerklasse I und welches nach Steuerklasse VI besteuert werden soll. Es ist dabei üblich, das höhere Einkommen – meistens die Unterhaltsbeihilfe – nach Steuerklasse I zu versteuern und das geringere Einkommen nach Steuerklasse VI. Dazu kommt es in solchen Situationen häufig dazu, das Steuern nachgezahlt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, einen kleinen Liquiditätspuffer aufzubauen, um die Nachzahlung tätigen zu können.
- Examensbezug: Es gibt Nebentätigkeiten, die für die Examensvorbereitung hilfreich sind. Wer beispielsweise Klausuren korrigiert, Vorlesungen hält oder bei Rechtsanwälten Schriftsätze überarbeitet, lernt während der Arbeitszeit einiges, was auch im Examen hilfreich sein kann.
- Flexibilität: Wir würden empfehlen, einen Nebenjob zu wählen, der zeitlich flexibel ist. Im Referendariat kommt es immer wieder vor, dass Veranstaltungen oder Klausuren kurzfristig verlegt werden. Es ist entsprechend hilfreich, sich für einen Job zu entscheiden, bei dem jedenfalls ausnahmsweise die Möglichkeit besteht, die Arbeit zu verschieben.
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