Nebentätigkeit im Referendariat in Thüringen
Das Wichtigste in Kürze:
- Referendare dürfen in Thüringen bis zu 43 Stunden im Monat neben dem Referendariat arbeiten.
- Bei einer nicht-juristischen Tätigkeit sind nur 33 Stunden im Monat maximal zulässig.
- Die Unterhaltsbeihilfe wird gekürzt, wenn die Vergütung aus der Nebentätigkeit höher als die Unterhaltsbeihilfe ist.
Wie sind die Modalitäten für die Nebentätigkeit im Jura-Referendariat in Thüringen?
Jura-Referendare dürfen im Referendariat in Thüringen einer Nebentätigkeit nachgehen. Gleichzeitig sollen die Referendare das Referendariat nicht vollständig vernachlässigen. Für Referendare gelten deshalb in Thüringen die folgenden Modalitäten für die Nebentätigkeit:
- Umfang: Referendare dürfen maximal 43 Stunden im Monat neben dem Referendariat arbeiten. Wenn es sich bei der Nebentätigkeit um eine nicht-juristische Tätigkeit handelt, sind maximal 33 Stunden im Monat zulässig.
- Genehmigung: Bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf, ist eine Genehmigung vom Präsidenten des OLG erforderlich. Für die Dauer der ersten beiden Stationen wird eine Genehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt. Ein Ausnahmefall kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn in der ersten staatlichen Prüfung mindestens 7,5 Punkte erzielt wurden.
- Anrechnung: Die Vergütung, die die Unterhaltsbeihilfe übersteigt, wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern erhalten Referendare keine Mindestauszahlung.
Ist eine Nebentätigkeit während des Referendariats sinnvoll?
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob eine Nebentätigkeit im Referendariat sinnvoll ist oder nicht. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Zeit im Referendariat sehr knapp bemessen ist. Wer zusätzlich auch noch arbeitet, wird irgendwo Zeit sparen müssen (z.B. beim Lernen, der Stationsarbeit oder der Freizeit). Entsprechend sollte man sich überlegen, ob das Geld diesen Zeitverlust aufwiegt. Auf der anderen Seite sind auch einige Vorteile mit der Nebentätigkeit verbunden:
- Praxis: Wer einen Nebenjob bei einer Anwaltskanzlei ausübt, hat die Möglichkeit, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter deckt sich im Wesentlichen mit der Referendarstätigkeit. Referendare haben so die Möglichkeit „zwei“ Anwaltsstationen zu absolvieren und doppelt so viele Praxiseinblicke zu erhalten.
- Berufsorientierung: Die meisten Referendare fangen nach dem Referendariat als Rechtsanwalt an, zu arbeiten. Für die Berufsentscheidung ist insbesondere die Stimmung im Team und die konkrete Arbeit von besonderer Bedeutung. Die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob ein Team zu einem passt, ist es, direkt in dem Team zu arbeiten.
Tipps für den Nebenjob
Wenn Referendare einen Nebenjob aufnehmen, sollten sie einige Punkte beachten. Insbesondere im Steuerrecht drohen ein paar Fallen.
- Steuern: Wer eine Nebentätigkeit ausübt, muss auswählen, welches Einkommen nach der Steuerklasse I und welches nach Steuerklasse VI besteuert werden soll. Es ist dabei üblich, das höhere Einkommen – meistens die Unterhaltsbeihilfe – nach Steuerklasse I zu versteuern und das geringere Einkommen nach Steuerklasse VI. Dazu kommt es in solchen Situationen häufig dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, einen kleinen Liquiditätspuffer aufzubauen, um die Nachzahlung tätigen zu können.
- Examensbezug: Es gibt Nebentätigkeiten, die für die Examensvorbereitung hilfreich sind. Wer beispielsweise Klausuren korrigiert, Vorlesungen hält oder bei Rechtsanwälten Schriftsätze überarbeitet, lernt während der Arbeitszeit einiges, was auch im Examen hilfreich sein kann.
- Flexibilität: Wir würden empfehlen, einen Nebenjob zu wählen, der zeitlich flexibel ist. Im Referendariat kommt es immer wieder vor, dass Veranstaltungen oder Klausuren kurzfristig verlegt werden. Es ist entsprechend hilfreich, sich für einen Job zu entscheiden, bei dem jedenfalls ausnahmsweise die Möglichkeit besteht, die Arbeit zu verschieben.
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